Sonntag, 25. Oktober 2009

BGH-Urteil AZ:VIII ZR 159/08 zu Mietminderung Genossenschaftswohnung

Laut eines Urteils des Bundesgerichtshofes-AZ:VIII ZR 159/08 ist es nicht möglich, die Miete in einer Genossenschaftswohnung wegen der Baulärm-Belastungen, die durch Modernisierungsarbeiten entstanden, zu mindern und darauffolgend die angekündigte Mieterhöhung nicht zu akzeptieren.
In dem vorliegenden Fall hatte eine Mieterin als Einzige ihre Miete gemindert, wegen der Lärm-und Staubbelastung, die die Folge von den Modernisierungsarbeiten der Genossenschaft waren.
Die Genossenschaft hatte den Mieter zugesagt, keine Mieterhöhung nach der erfolgten Modernisierung vorzunehmen, sofern die Mieter ihrerseits keine Mietminderung für die Zeit der Renovierungsmaßnahmen vornehmen. Allerdings würde bei Genossenschaftsmitglieder, die ihre Miete für die Zeit der Renovierung mindern, die Miete erhöht werden.
In dem Fall der Mieterin, die als einzige die Miete gemindert hatte, hatte die Genossenschaft die Miete um 35 Euro erhöht.
Die Mieterin klagte gegen die Mieterhöhung.
Der BGH gab in seinem Urteil der Genossenschaft recht. Die Begründung lautet:
"Der Mieter könne nicht als Einziger in den Genuss der Mietminderung kommen und gleichzeitig die Mieterhöhung nach der Modernisierung ablehnen."

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Freitag, 23. Oktober 2009

Rezept Wraps mit Putenbrust

Rezept für
Wraps mit Putenbrust
Was sind denn eigentlich Wraps?
Wraps sind dünne Teigfladen, in die man verschiedene Speisen einrollen kann. Ein Wrap kann zum Beispiel ein süßer Crepe sein, chinesiche Frühlingsrollen, Tacos oder Sushi.
Wraps können selbst hergestellt oder in Supermärkten fertig gekauft werden.


Zutaten für 4 Portionen Wraps mit Putenfleisch
300 g Putenbrustfilet
Salz, Pfeffer
2 EL Pflanzencreme
6 Blätter Lollo Rosso
1 kleine rote Paprikaschote
1 Möhre
4 Tortilla-Fladen oder selbst gemachte Crêpes
4 EL Chilisauce Fertigprodukt
4 EL Pflanzencreme
grob gehackter Koriander oder glatte Petersilie

Zubereitung:
Wraps laut Packungsanangabe zubereiten.
Zunächst die Putenbrust in Streifen schneiden und mit Salz und Pfeffer würzen. Pflanzencreme in einer Pfanne erhitzen. Die Putenbrust anbraten und abkühlen lassen.
Salat waschen und zerkleinern. Paprika in Streifen schneiden. Möhren in dünne Streifen schneiden. Mit Salat, Putenbrust, Paprika und Möhren belegen. Mit Chilisauce beträufeln. Pflanzencreme mit Kräutern vermischen, auf den Wraps verteilen und die Wraps einrollen.
Lesen Sie auch:
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Mittwoch, 21. Oktober 2009

Rezept Gebäck mit Käse, Käsegebäck

Rezept für Käsegebäck
Sie brauchen für 4 Portionen

175 g Weizenmehl
2 Eier
150 g geriebener käse
80 g Butter
1 Eigelb zum Bestreichen
Mohn, Sesam, Sonnenblumenkerne oder Kümmel zum Bestreuen

Backoofen vorheizen auf ca. 180 Grad.
Aus Mehl, Eiern, Käse und Butter einen lockeren Teig bereiten. Das Ganze eine halbe
Stunde in den Kühlschrank stellen,  weiterlesen

Montag, 19. Oktober 2009

Gerichtsurteile-Mietrecht-Heizen

Wann muß ein Vermieter für die Wohnungen seiner Mieter die Heizung anstellen? Welche Mindesttemperatur kann der Mieter in seinen Wohnräumen verlangen? Wann kann der Mieter eine Mietminderung vornehmen? Was tun, wenn die Heizung ausfällt?
Was sind die Rechte und Pflichten eines Mieters und Vermieters zum Thema Heizen in der Mietwohnung?
Grundsätzlich gilt die Zeit von Anfang Oktober bis Ende April eines Jahres als Heizperiode. Das heißt, dass der Vermieter in dieser Zeit der Heizperiode dafür sorgen muß, dass die Zentralheizung angestellt ist. So hat der Mieter die Möglichkeit, selbst zu entscheiden,ob er die Heizung in der Mietwohnung andreht.
Sollte es ausserhalb der regulären Heizperiode zu ungewöhnlichen kalten Tagen kommen, muß der Vermieter dann in dieser Zeit ebenfalls den Mieter die Möglichkeit zum Heizen geben. Zum Beispiel wenn die Nachttemperaturen einige Tage hintereinander so um die 8 Grad liegen.
Das heißt, er muß die Zentralheizung in Betrieb setzen.
Die Wohnung des Mieters muß mindestens eine Temperatur von 18 Grad aufweisen. Als normale Temperatur für Wohnräume gelten 20 bis 22 Grad in der Zeit zwischen ca. 6.00 Uhr morgens und nachts bis ca. 0.00 Uhr.
In der Nacht sollte die Temperatur nicht unter ca. 18 Grad absinken.

Fällt die Heizung ständig aus, kann die Wohnungs-Miete gemindert werden, bzw. die Mietzahlung sogar ausgesetzt werden. Allerdings nicht beim ersten Heizausfall.
Die Mietminderung beläuft sich zwischen 10 Prozent und 100 Prozent der Mietzahlung.
Voraussetzung für eine Mietminderung ist eine vorherige Information vom Mieter an den Vermieter, dass die Heizung nicht (genügend) funktioniert.
Der Vermieter muß die Chance bekommen, die Heizung in einer angemessenen Zeit zu reparieren, bzw. wieder herzustellen.

Ist man für längere Zeit abwesend, muß dafür gesorgt werden, dass die Wohnung nicht auskühlt, insbesondere bei Minustemperaturen. Ansonsten kann man bei Schäden, die durch Unterkühlung der Wohnung (z.B.an den Rohren) entstehen, zur Verantwortung gezogen werden. Das heißt, dass die Kosten für die Reparatur dem Mieter in Rechnung gestellt werden können.

Gerichtsurteile-Heizen, Heizungsausfall, Mietminderung-Mietwohnung
Laut dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Az.: 19 C228/98,
ist es nicht zulässig, im Mietvertrag eine Klausel einzufügen, wonach eine Temperatur von 18 Grad in der Zeit zwischen 7 und 22 Uhr festgelegt ist.
Kammergericht Berlin, Az.: 12 U 6/07,
wenn ungewöhnlich hohe Heizkosten aufgrund eines Fehlers der Heizungsanlage zustande kommen, kann die Miete gemindert werden. Hierbei muß der Stand der Technik berücksichtigt werden. Der Vermieter sei nicht gezwungen, die Heizanlage auf dem neuesten Stand zu halten.
AG Berlin-Spandau, Az. 3 C 209/81,
wenn die Heizung im Oktober ausfällt, kann die Miete 20% gemindert werden.
LG Berlin, Az. 65 S 70/92, aus WM 1993, S. 185,
Fällt die Heizung im Winter komplett aus, das heißt von September bis Februar, kann der Mieter ab Beginn der Heizperiode die Miete um 100% mindern. Das heißt, der Mieter zahlt für diesen Zeitraum gar keine Miete.
LG Bonn, Az. 6 S 396/81,
Fällt während der Wintermonate die Heizung aus, braucht nur die Hälfte der Miete gezahlt zu werden.
LG Berlin, Az. 61 S 37/02, aus MM 12/2002, S. 44,
Wenn die Heizung ausfällt, ist eine Mietminderung von 70 % gerechtfertigt.
AG Waldbröl,
fällt im Sommer die Heizung bei Außentemperaturen von 13 bis 17,5 Grad Celsius aus, ist für den Zeitraum des Ausfalls eine Mietminderung von 50% zulässig.

Laut dem Amtsgericht Münster, Az.: 49 C 2864/08, darf ein Mieter bei Heizungsausfall nicht unmittelbar einen Heizungsmonteur auf Kosten des Vermieters bestellen. Zumal dann nicht, wenn die Temperatur so um 16-17 Grad liegt. Im vorliegenden Fall ging es darum, dass ein Mieter nach dem Heizungsausfall den Vermieter nicht innerhalb einer halben bis einer Stunde erreichen konnte. Etwas anderes sei es, wenn ein Notfall vorgelegen hätte.
Laut dem Amtsgericht Erkelenz, Az.: 8 C 243/98, wenn die Heizung nur für wenige
Tage ausfällt, kann die Miete nicht automatisch reduziert werden. Heizungsanlagen würden im Winter schon mal ausfallen, das würde jedoch nicht zwangsweise zu einer
direkten Auskühlung der Mietwohnung führen. Wenn man während des Heizungsausfalls mit Strom Radiatoren, Elektroöfen, etc. heizt, können die Kosten dem Vermieter in Rechnung gestellt werden.

Mittwoch, 14. Oktober 2009

Rezept Gemüse-Muffins mit Couscous

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Couscous-Gemüse-Muffins

Zutaten für 12 Portionen:
200 g Couscous
400 ml Gemüsebrühe
300 g gemischtes Gemüse
1 Knoblauchzehe
4 EL Butterschmalz
2 Zweige Thymian
1 Zweig Rosmarin
2 EL gehackte gemischte Kräuter
180 g Trinkjoghurt (1,5 %)
Salz, frisch gemahlener Pfeffer
2 Eier

Zubereitung:
Couscous in eine große Schüssel geben, heiße Brühe darüber geben und den Cousous mindestens 5 Minuten zugedeckt quellen lassen. Gemüse waschen, putzen, und klein schneiden. Knoblauch schälen und würfeln. In einer Pfanne 2 Esslöffel Butterschmalz zerlassen und darin Knoblauch und Gemüse etwa 5 Minuten dünsten.
Thymian und Rosmarin waschen, trocken tupfen. 2 Esslöffel Butterschmalz in einer zweiten kleinen Pfanne schmelzen und die Kräuterzweige darin ziehen lassen. Couscous mit zwei Gabeln lockern. Gemüse, gehackte Kräuter und Joghurt untermischen. Die Masse in die eingefetteten Muffinförmchen geben, andrücken, mit Salz und Pfeffer würzen. Eier verquirlen und ebenfalls untermengen. Das Kräuterbutterschmalz darübergeben. Muffins etwa 30 Minuten auf der zweiten Schiene von unten bei ca. 220 Grad (Umluft: 200 Grad) backen. Sind die Muffins fertig, ca. 5-10 Minuten abkühlen lassen.

Montag, 12. Oktober 2009

Weniger Kalorien-besser denken

Wissenschaftler der Universität Münster stellten in einer Studie mit
50 Senioren fest, dass "weniger essen-besser denken" bedeuten kann.
Mit weniger Kalorien kann die Gedächtnisleistung konzentrieter sein.
Die Probanden wurden in drei Gruppen aufgeteilt. Zwei Gruppen wurden auf Diät gesetzt, von denen eine Gruppe 30 Prozent weniger Kalorien bekam als üblich. Die andere Gruppe bekam 20 Prozent mehr gesättigte Fettsäuren. Die dritte Gruppe änderte ihr Essverhalten gar nicht.
Dieser Test belief sich über einen Zeitraum von drei Monaten.
Das Ergebnis des Testes ist, dass die Gruppe mit der geringeren Kalorienzufuhr nicht nur ihr Gewicht reduzieren konnte. Diese Testgruppe konnte sich ebenso besser konzentrieren und sich zum Beispiel Wörter besser merken.
Die anderen beiden Gruppen zeigten keine Veränderung.
Die Wissenschaftler begründeten das Testergebnis mit einer Abnahme des Insulinspiegels während der Diätzeit und einer Dämpfung von Entzündungsprozessen im Körper. Beide Faktoren können die Gedächtnisleistung positiv beeinflussen.
Lesen Sie auch kalorienarme Rezepte:

rezept-krauter-firschkase-tomatensuppe.html
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Sonntag, 11. Oktober 2009

BGH-Urteil-Mieter-freie Farbgestaltung-Mietwohnung

Laut eines Urteils vom Bundesgerichtshofs, AZ: VIII ZR 344/08, dürfen Mieter die Farben für Wände, Türrahmen, Fensterrahmen und Decken selbst bestimmen. Der BGH-Bundesgerichtshof hat mit diesem Urteil seine bisherige Rechtsprechung bestätigt.
Sollte im Mietvertrag angegeben sein, dass nur die Farbe Weiß zum Einsatz kommen darf, so ist diese Klausel ungültig.
Solche Klauseln benachteiligen den Mieter insofern, als dass er während der Mietzeit in der Wohnung mit einer "aufgezwungenen" Farbe vorlieb nehmen müßte. Somit könne der Mieter seinen individuellen Gestaltungsfreiraum und Geschmack in seinem persönlichen Umfeld nicht umsetzen. Das bedeutet eine Einschränkung seines persönlichen Lebensumfeldes. Dafür gibt es kein anerkennenswerte Interesse des Vermieters.

Samstag, 10. Oktober 2009

Rezept Kräuter-Firschkäse-Tomatensuppe

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Tomatensuppe mit Apfel-Mango-Mark, Kräutern und Frischkäse

Zutaten für 4 Portionen:

1 Schalotte oder Zwiebel
2 EL kalt gepresstes Rapsöl oder Olivenöl
720 ml passierte Tomaten
4 EL Apfel Mangomark
1 Würfel Gemüsebrühe
Salz, Pfeffer
100 g Frischkäse mit Kräutern
2 EL Schnittlauchröllchen

Zubereitung:
Schalotte/Zwiebel schälen und fein hacken. Olivenöl/Rapsöl erhitzen, die Zwiebel/Schalotte darin goldgelb anschwitzen. Dazu die passierten Tomaten und 200 mml Wasser geben. Apfel-Mangomark und Gemüsebrühe einrühren und alles zusammen erhitzen. Suppe mit Salz und Pfeffer abschmecken. Frischkäse mit 2 bis 3 Esslöffel Wasser glatt rühren. Zum Servieren die Suppe in Schalen oder tiefe Teller füllen, von dem Frischkäse etwas in die Mitte setzen, mit einer Gabel verziehen. Die fertige Tomatensuppe mit etwas Schnittlauch bestreuen.

Sonntag, 4. Oktober 2009

Rezept für Putenschnitzel mit Pilzsoße und Salat

Putenfleisch ist leicht, kalorienarm und sehr bekömmlich.
Hier finden Sie ein leckeres Rezept für ein schmackhaftes Putenfleischgericht.
Zutaten für 4 Portionen:
200 gr Bandnudeln,
400 gr Steinpilze,
600 gr Putenschnitzel,
4 EL Olivenöl,
Pfeffer und Salz,
200 gr Schmelzkäse,
200 gr Sahne,

Zutaten für den Salat:
4 Stauden Chicoree,
je 1/2 rote und gelbe Paprika,
250 gr Gurke,
1 Zwiebel,
Salz, Pfeffer,
2 EL Weinessig,
2 EL Olivenöl,

Zubereitung:
Nudeln je Geschmack bißfest oder weich kochen. Pilze putzen, waschen, klein schneiden.
Öl in einer Pfanne erhitzen, Putenschnitzel darin von beiden Seiten gut anbraten, würzen und auf Seite-am besten in den Backofen zum Warmhalten-stellen.
In dem restlichen Fett die Pilze braten und würzen. Schmelzkäse mit der Sahne unter ständigem Rühren erwärmen und schmelzen lassen. Einen Teil der Pilze klein schneiden, unter die Soße geben. Nudeln, Putenschnitzel und Pilze auf einem Teller anrichten, die Soße darüber geben.

Salat:
Chicoree putzen, waschen und zerkleinern. Paprika in Streifen, Gurke in Scheiben schneiden, Zwiebel in Ringe schneiden. Alles in eine Schüssel geben oder auf einem Teller anrichten. Aus den übrigen Zutaten eine Salatsoße bereiten und über den Salat geben.
Lesen Sie auch:
schweinebraten-mit-pilzsosse-putenrollbraten-pikant.html

Samstag, 3. Oktober 2009

Stiftung Warentest prüft Fotobücher und Poster

Laut Stifung Warentest, die im August 2009 Fotobücher und Poster getestet hat, schneidet Saturn sowohl bei Fotobüchern, wie auch bei den Postern gut ab. Snapfish,
Media Markt und Rossmann bekommen für ihre Qualität der Fotobücher von der Stifung Warentest ebenfalls die Note "gut".
Bei Quelle und Aldi fällt die Posterqualität gut aus.
Quelle, Pixelnet, Aldi, Snapfish, Lidl, Printeria und Schlecker erreichen als Gesamtnote für Fotobücher und Poster ein "befriedigend". Bei Pixopolis, Schnappschussverlag und Fotokasten reicht es noch zu einem "ausreichend".
Die getesteten Fotobücher von Fotokasten gerieten schon nach kurzer Zeit "aus dem Leim" und die Blätter fielen einzeln heraus. Das alles zu einem relativ hohen Preis von ca. 30 Euro ist sehr ärgerlich.
Ähnliche Aufösungserscheinungen zeigten Fotobücher von Lidl.
Getestet wurden von der Stifung Warentest(www.test.de) Komponenten wie Bestellabwicklung, Gestaltungsmöglichkeiten der Fotobücher. Welche Posterformate werden angeboten? Wie gut sind die Fotobücher und Poster?
Die Gestaltungsmöglichkeiten von Fotobüchern sind mittlerweile sehr vielseitig. Angeboten werden die Wahl zwischen verschiedenen Einbänden, Bindemöglichkeiten, dem Einfügen eigenen Textes und eine wählbare Seitenanzahl. Es gibt Layout-und Hintergrundvorlagen.
Die Fotosoftware ermöglicht eine komplexe Bearbeitung der Fotos wie etwa Veränderung der Fotogröße, der Helligkeit, eine Rote-Augen-Korrektur. Die Fotos können gedreht und individuell angeordnet werden.
Die Fotosoftware der einzelnen Fotobuchanbieter ist nicht bei allen Computersystemen kompatibel. Für das Hochladen der Fotos benötigt man, je nach Anbieter, 6-16 Minuten.
Poster werden hauptsächlich in Größen wie 30x40cm, 40x60cm und 50x75cm angeboten. Für Poster zahlt man zwischen 7 und 17 Euro im A2-Format.
Die Preise für die Fotobücher schwanken, am preiswertesten sind Aldi und Lidl.
Dort kosten Fotobücher im A4 Format inclusive Versand-und Bearbeitungsgebühren
ca. 21 Euro. Die mit "gut" getesteten Fotobücher kosten so um die 35 Euro.
Hier muß jeder für sich die Frage beantworten, spare ich lieber am Preis und dafür auch an der Fotoqualität? Oder gebe ich ein paar Euros mehr aus und erhalte somit ein hochwertiges Fotobuch.
Da ein Fotobuch ist den meisten Fällen sicher eine langfristige Sache sein soll, lohnt sich eine höhere Investituion.

Hier Fotobuchanbieter gut und preiswert,
finden Sie Infos zu früheren Test der Stiftung Warentest und eine Liste mit guten und günstigen Fotobuchanbietern.
Hier gibt es einen Gutschein für ein Fotobuch.
guenstiger-sparen.de/2009/09/5e-gutschein-fur-ein-fotobuch/

Samstag, 26. September 2009

Raucherpausen müssen angemeldet werden

Ein Arbeitnehmer darf nicht in die Raucherpause gehen, ohne diese -arbeitsfreie- Zeit entweder auszustempeln oder in anderer Form auszutragen. Eine Arbeitnehmerin hatte geklagt, weil man ihr nach vorherigen Abmahnungen in dieser Sache gekündigt hatte.
Die Frau war mehrere Mal abgemahnt worden, weil sie Raucherpausen genommen hatte, ohne entsprechendes, wie in dem Betrieb üblich und verbindlich geregelt, Aus-und Einstempeln mittels der Zeiterfassung.
Nachdem die Arbeitnehmerin trotz mehrmaliger vorheriger Abmahnung an drei Tagen hintereinander in die Rauchpausen gegangen war, ohne sich auszustempeln und ohne anschließend einen Korrekturbeleg vorzulegen, hat der Betrieb ihr fristlos gekündigt.
Gegen die Kündigung reichte die Frau, die bereits einige Jahre in dem Betrieb bechäftigt war, eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Duisburg ein.
Das Arbeitsgericht Duisburg gab mit seinem Urteil vom 14.09.2009 mit dem Aktenzeichen: 3 Ca 1336/09, jedoch dem Arbeitgeber recht.
Die Begründung lautet: Wer als Arbeitnehmer wiederholt hartnäckig das Ausstempeln umgeht, dem darf fristlos gekündigt werden. Auch der kurzzeitige Entzug der Arbeitszeitleistung ist eine gravierende Vertragsverletzung, die das nötige Vertrauen bei einer Weiterbeschäftigung nicht mehr gegeben sieht.

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Sonntag, 6. September 2009

Urteile zu Park-und Halteverboten

Für die Wirksamkeit eines Park-und Halteverbotes ist es nicht ausschlaggebend, ob man dieses Verbot in Form des Verbotsschildes tatsächlich wahrgenommen hat oder nicht.
So hat das Bundesverwaltungsgerichts (AZ: 11 C 15/95) in einem Fall entschieden, in dem der Autofahrer seinen Wagen für einen längeren Krankenhausaufenthalt geparkt hatte. In der Zwischenzeit fand dort auf dem Parkplatz ein Straßenfest statt. In diesem Zusammenhang ist das Parken dort verboten worden. Daraufhin wurde der Wagen des Patienten abgeschleppt. Begründung: Bei einem Park-und Halteverbotsschild handelt es sich um eine Allgemeinverfügung, die mit der Bekanntgabe wirksam wird. Dieses ist bedingt durch das Aufstellen des Schildes.

Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes-AZ: 3 B 149/01-zu Rechtfertigungen von Falschparkern. Man kann trotz, dass man seine Handynummer sichtbar ans Auto heftet, um im Abschleppfall angerufen zu werden, das Abschleppen seines Autos nicht verhindern.
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Montag, 31. August 2009

Wie gut sind Einweggrills?

Einweggrills sind mittlerweile überall zu kaufen. Aber wie gut sind die kleinen Grillständer?
Der Einweggrill auch bekannt unter Namen wie Picknickgrill oder Wegwerfgrill ist praktisch, preiswert und besonders für das Grillen in Grünanlagen eine Alternative zum schweren Grillständer. Transportprobleme und das manchmal umständliche Aufbauen des Grills entfallen bei einem Einweggrill. Auch die Kosten für den bequemen Einweggrill halten sich in Grenzen, weiterlesen:
vor-und-nachteile-einweggrills-picknickgrills

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tips-und-regeln-richtiges-grillen
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Donnerstag, 27. August 2009

Jetzt noch Abwrackprämie sichern

Die Abwrackprämie geht in die letzte Phase. Wer in den Genuss der Umweltprämie von 2.500 € kommen möchte, kann noch schnell einen Antrag stellen. Mittlerweile ist das Ende der Ausschüttung für die Abwrackprämie absehbar. Das Limit der bereitgestellten 5 Milliarden Euro ist bald erreicht. Der ADAC rechnet damit, dass potenzielle Antragsteller noch ca. 3 Wochen Zeit haben. Die Verschrottungsprämie war Anfang des Jahres vom Staat mit anfänglich einer Summe von 1,5 Milliarden ins Leben gerufen worden, um die Konjunktur der Automobilindustrie anzukurbeln. Im Frühjahr wurde die Summe für die Verschrottungsprämie auf 5 Milliarden Euro aufgestockt.
Jeder, der sein altes Auto zum Schrotthändler bringt und sich ein neues Auto (Neuwegen) kauft, bekommt unter bestimmten Voraussetzungen die Abwrackprämie in Höhe von 2.500 €.
Außerdem soll die Umweltprämie für Neu-Autos einen Beitrag zum Umweltschutz leisten, indem der neue Wagen umweltfreundlicher ausgestattet ist, als das verschrottete alte Auto.
Infos zur Abwrackprämie hier: www.gratisproben.net/umwelt-abwrackpraemie-verlaengert-online-bafa-formular.html.
Wem der ganze Papierkram zu viel ist, kann sich an seinen Autohändler wenden. Einige Autohäuser bieten Hilfe bei der Antragstellung an. Es gab hier und da Überlegungen, die Umweltprämie noch einmal zu verlängern, aber im Moment scheint eher nicht so zu sein.

Freitag, 21. August 2009

Einspruch gegen Steuerbescheid vom Finanzamt

Was muß man bei einem Einspruch gegen einen Steuerbescheid vom Finanzamt beachten?
Wenn Sie mit Ihrem Einkommenssteuerbescheid nicht zufrieden sind, bzw. der Steuerbescheid nicht mit Ihren eingereichten Steuerunterlagen übereinstimmt, besteht die Möglichkeit, gegen den Bescheid Einspruch einzulegen.

Auch wer seine Steuerangaben unvollständig gemacht hat oder bestimmte Angaben vergessen hat, kann einen Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen.
Der Einspruch gegen den Steuerbescheid kann innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids an das Finanzamt eingereicht werden. Dafür ist das Datum auf dem Steuerbescheid plus 3 Tage für die Postzustellung zuständig. Fällt die Einspruchsfrist auf einen Feiertag, Samstag oder Sonntag gilt für das Fristende der nächste Werktag. Versäumt man den Termin wegen Abwesenheit, kann man innerhalb von einem Monat nach seiner Rückkehr das Einspruchsschreiben einreichen. Der Grund für die Verspätung muß dem Finanzamt gegenüber begründet werden. Wer Reiseunterlagen zum Belegen hat, sollte diese mit der Begründung für die Verspätung einreichen.
Man sollte auch mit benennen, dass man in seiner Abwesenheit nicht mit einem Steuerbescheid gerechnet hat und deswegen niemanden mit der Kontrolle dessen beauftragt hatte.
Hierzu reicht ein formloses Schreiben an das Finanzamt aus. In diesem Schreiben sollten die Steuernummer und das Datum des Steuerbescheids angegeben werden. Ausserdem sollte der Einspruch eine ausführliche Begründung enthalten. Mit einem faktisch belegten Einspruch steigen die Chancen auf eine positive Bearbeitung des Antrages.
Wer es zeitlich nicht die Begründung zu formulieren, kann, um die Einspruchsfrist einzuhalten, auch erst den Einspruch senden und die Begründung hinterher schicken.
Der Einspruch ist kostenlos.
Hier finden Sie weitere Infos und Downloads für die Vorlagen zum Einspruch gegen den Steuerbescheid:
infos-fuer-einspruch-gegen-finanzamt-steuerbescheid.html

Dienstag, 11. August 2009

Kostenlose Schultüte

Bei Rewe gibt es einen Gutschein-Coupon, mit dem man am Aktionstag eine gefüllte Schultüte gratis und kostenlos bekommt.

Der Gutschein ist zu finden in den REWE Supermärkten oder in den Prospekten, die in die Briefkästen verteilt werden.
Die Schultüte gibt es in den REWE-Märkten an dem Samstag der Einschulungswoche in dem jeweiligen Bundesland.
Für weitere Informationen einfach im REWE-Markt nachfragen.

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Freitag, 7. August 2009

Verfassungsbeschwerde bzgl. Rentenbesteuerung abgelehnt

Der Bundesfinanzhof hat die Verfassungsbeschwerde mit dem Aktenzeichen AZ: 2 BvR 201/09 eines Rentners aus formalen Gründen abgelehnt. Die Beschwerde des Rentners wäre nicht genügend begründet.
Das bedeutet, dass die geplante Besteuerung der Renten so bleibt, wie sie ist.
Mehr zu diesem Thema finden Sie hier:
Renten+Steuern

Dienstag, 4. August 2009

BGH-Urteil zu Gewerbe in Wohnung

Mietern, die ein Gewerbe in ihrer Wohnung ohne Genehmigung des Vermieters ausüben, darf gekündigt werden.
Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) mit dem Aktenzeichen AZ:VIIIZR 165/08 ist es Mietern in einer Privatwohnung ohne Erlaubnis des Vermieters nicht gestattet, Kunden zu empfangen. Im oben genannten Fall ging es um einen Immobilienmakler, der sein Gewerbe in einer Privatwohnung ausübte und dort auch seine Maklerkunden empfing. Der Immobilienmakler hatte seinen Vermieter nicht darüber informiert, dass er sein Maklergeschäft in der Wohnung ausübte. Hierfür brauchte der Makler die Erlaubnis des Vermieters.

Die Richter sahen es als Pflichtverletzung an, dass der Makler seinen Vermieter nicht über die gewerbliche Ausübung seines Berufes in der Wohnung informiert hatte.

Die Richter argumentierten, dass freiberufliche und gewerbliche Arbeiten, die nach außen in Erscheinung treten, vom Vermieter genehmigt werden müssen.

Vermieter können eine gewerbliche Teilnutzung auf Treu und Glauben zuzulassen. Die reguläre Wohnungsnutzung dürfe aber nicht überschritten werden. Diese werde allerdings, sobald der Mieter Mitarbeiter beschäftigt, überschritten.

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Montag, 27. Juli 2009

BGH-Urteil zu unbefugtem Parken

Immer wieder kommt es vor, dass Autos auf privatem Gelände unbefugt geparkt werden.
Sehr ärgerlich, denn als Grundstücks-Eigentümer kann man dann erst mal einen anderen Parkplatz suchen, weil der eigene Stellplatz unerlaubt von einem wildfremden Menschen als Parkplatz "mißbraucht" wird.
Der Bundesgerichtshof hat jetzt mit einem Urteil ( AZ: V ZR 144/08) entschieden, dass der Eigentümer des Parkplatzes den widrig geparkten Wagen kostenpflichtig abschleppen lassen darf. Die Abschleppkosten können dem Fahrzeughalter des zu Unrecht geparkten Autos in Rechnung gestellt werden.
Hier kann Paragraph 859 BGB, das Recht auf Selbsthilfe angewandt werden.

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Dienstag, 21. Juli 2009

Rezept Sommersalat mit Schafskäse

Sommersalat mit gebackenem Schafskäse

für 4 Portionen
250 gr Schafskäse
2-3 EL Vollkornsemmelbrösel
Rosmarin, Knoblauch
2 EL Öl,
Kopfsalat, Eisbergsalat, Lollo Rosso, Eichblattsalat
1 Bund Rucola
2 Möhren
4 EL Olivenöl
4 EL Balsamicoessig
2 TL Senf
Salz, Pfeffer, Zucker oder Honig
Den in Streifen geschnittenen Schafskäse in die Semmelbrösel hineindrücken, Rosmarinnadeln vom Zweig lösen, Knoblauch in Scheiben schneiden.
Schafskäse, Rosmarin und Knoblauch in Öl anbraten.
Salate putzen, waschen, Möhre schälen und in dünne Scheiben schneiden.
Mit Öl, Essig, Senf, Salz, Pfeffer, Zucker oder Honig die Salatsauce zubereiten. Die fertige Soße über den Salat geben, die Schafskäsestreifen darüber legen. Dazu passt gut Baguette.
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sommergerichte-mit-fruchtsaft.html