Sportwetten im Internet sind unzulässig.
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass das Verbot von Sportwetten im Internet und anderen öffentlichen Glücksspielen rechtens ist.
"Das im geltenden Glückspielstaatsvertrag normierte generelle Verbot, Sportwetten und andere öffentliche Glücksspiele im Internet zu veranstalten, zu vermitteln oder hierfür zu werben, verstößt weder gegen das Grundgesetz noch gegen europäisches Unionsrecht.
Nach Auffassung des BVerG sorgt das Internetverbot auch dafür, dass Jugendliche und spielsüchtige gefährdete Personen vor der Suchtgefahr dieser Spiele und den eventuellen finanziellen Folgen zu schützen.
So lautet ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts mit dem
Aktenzeichen 8 C 5,10 online.
Kostenloses, Produktproben, Ratgeber bei www.gratisproben.net
Sparportal-Blog ist ein Spar- und Verbraucherportal mit kostenlosen Angeboten wie Gratisproben, Produktproben, Downloads, Rezepten, Verbrauchertips und Ratgeber zu allen Bereichen des Lebens.
Posts mit dem Label urteil bundesverwaltungsgericht werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label urteil bundesverwaltungsgericht werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Montag, 19. Dezember 2011
Sonntag, 6. September 2009
Urteile zu Park-und Halteverboten
Für die Wirksamkeit eines Park-und Halteverbotes ist es nicht ausschlaggebend, ob man dieses Verbot in Form des Verbotsschildes tatsächlich wahrgenommen hat oder nicht.
So hat das Bundesverwaltungsgerichts (AZ: 11 C 15/95) in einem Fall entschieden, in dem der Autofahrer seinen Wagen für einen längeren Krankenhausaufenthalt geparkt hatte. In der Zwischenzeit fand dort auf dem Parkplatz ein Straßenfest statt. In diesem Zusammenhang ist das Parken dort verboten worden. Daraufhin wurde der Wagen des Patienten abgeschleppt. Begründung: Bei einem Park-und Halteverbotsschild handelt es sich um eine Allgemeinverfügung, die mit der Bekanntgabe wirksam wird. Dieses ist bedingt durch das Aufstellen des Schildes.
Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes-AZ: 3 B 149/01-zu Rechtfertigungen von Falschparkern. Man kann trotz, dass man seine Handynummer sichtbar ans Auto heftet, um im Abschleppfall angerufen zu werden, das Abschleppen seines Autos nicht verhindern.
Lesen Sie auch:
gratis Produktproben
So hat das Bundesverwaltungsgerichts (AZ: 11 C 15/95) in einem Fall entschieden, in dem der Autofahrer seinen Wagen für einen längeren Krankenhausaufenthalt geparkt hatte. In der Zwischenzeit fand dort auf dem Parkplatz ein Straßenfest statt. In diesem Zusammenhang ist das Parken dort verboten worden. Daraufhin wurde der Wagen des Patienten abgeschleppt. Begründung: Bei einem Park-und Halteverbotsschild handelt es sich um eine Allgemeinverfügung, die mit der Bekanntgabe wirksam wird. Dieses ist bedingt durch das Aufstellen des Schildes.
Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes-AZ: 3 B 149/01-zu Rechtfertigungen von Falschparkern. Man kann trotz, dass man seine Handynummer sichtbar ans Auto heftet, um im Abschleppfall angerufen zu werden, das Abschleppen seines Autos nicht verhindern.
Lesen Sie auch:
gratis Produktproben
Abonnieren
Posts (Atom)