Montag, 19. Dezember 2011

Urteil zu Sportwetten

Sportwetten im Internet sind unzulässig.
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass das Verbot von Sportwetten im Internet und anderen öffentlichen Glücksspielen rechtens ist.
"Das im geltenden Glückspielstaatsvertrag normierte generelle Verbot, Sportwetten und andere öffentliche Glücksspiele im Internet zu veranstalten, zu vermitteln oder hierfür zu werben, verstößt weder gegen das Grundgesetz noch gegen europäisches Unionsrecht.
Nach Auffassung des BVerG sorgt das Internetverbot auch dafür, dass Jugendliche und spielsüchtige gefährdete Personen vor der Suchtgefahr dieser Spiele und den eventuellen finanziellen Folgen zu schützen.
So lautet ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts mit dem
Aktenzeichen 8 C 5,10 online.

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