Montag, 19. Dezember 2011

E-Bilanz Elektronische Steuererklärung Pflicht

Ab dem Geschäftsjahr 2013 müssen Unternehmen ihre Bilanz Steuererklärung auf elektronischen Weg, als E-Bilanz an das Finanzamt geben.
Die E-Bilanz betrifft alle Unternehmen, die der Bilanzierungspflicht unterliegen.
Die Unternehmen müssen ab dem Geschäftsjahr 2012-2012/2013 ihre Bilanz, ihre GuV (Gewinn und Verlustrechnung), die steuerliche Gewinnermittlung. Informationen über die Ergebnisverwendung an das Finanzamt elektronisch übermitteln.
Im ersten Jahr nach der elektronischen Einführung werden die Finanzämter Toleranz für noch eingereichte Papierunterlagen walten lassen.
Die elektronische Übermittlung der Daten wird somit also ab dem Geschäftsjahr 2013, 2013/2014 zwingend.

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