Freitag, 7. August 2009

Verfassungsbeschwerde bzgl. Rentenbesteuerung abgelehnt

Der Bundesfinanzhof hat die Verfassungsbeschwerde mit dem Aktenzeichen AZ: 2 BvR 201/09 eines Rentners aus formalen Gründen abgelehnt. Die Beschwerde des Rentners wäre nicht genügend begründet.
Das bedeutet, dass die geplante Besteuerung der Renten so bleibt, wie sie ist.
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