Freitag, 21. August 2009

Einspruch gegen Steuerbescheid vom Finanzamt

Was muß man bei einem Einspruch gegen einen Steuerbescheid vom Finanzamt beachten?
Wenn Sie mit Ihrem Einkommenssteuerbescheid nicht zufrieden sind, bzw. der Steuerbescheid nicht mit Ihren eingereichten Steuerunterlagen übereinstimmt, besteht die Möglichkeit, gegen den Bescheid Einspruch einzulegen.

Auch wer seine Steuerangaben unvollständig gemacht hat oder bestimmte Angaben vergessen hat, kann einen Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen.
Der Einspruch gegen den Steuerbescheid kann innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids an das Finanzamt eingereicht werden. Dafür ist das Datum auf dem Steuerbescheid plus 3 Tage für die Postzustellung zuständig. Fällt die Einspruchsfrist auf einen Feiertag, Samstag oder Sonntag gilt für das Fristende der nächste Werktag. Versäumt man den Termin wegen Abwesenheit, kann man innerhalb von einem Monat nach seiner Rückkehr das Einspruchsschreiben einreichen. Der Grund für die Verspätung muß dem Finanzamt gegenüber begründet werden. Wer Reiseunterlagen zum Belegen hat, sollte diese mit der Begründung für die Verspätung einreichen.
Man sollte auch mit benennen, dass man in seiner Abwesenheit nicht mit einem Steuerbescheid gerechnet hat und deswegen niemanden mit der Kontrolle dessen beauftragt hatte.
Hierzu reicht ein formloses Schreiben an das Finanzamt aus. In diesem Schreiben sollten die Steuernummer und das Datum des Steuerbescheids angegeben werden. Ausserdem sollte der Einspruch eine ausführliche Begründung enthalten. Mit einem faktisch belegten Einspruch steigen die Chancen auf eine positive Bearbeitung des Antrages.
Wer es zeitlich nicht die Begründung zu formulieren, kann, um die Einspruchsfrist einzuhalten, auch erst den Einspruch senden und die Begründung hinterher schicken.
Der Einspruch ist kostenlos.
Hier finden Sie weitere Infos und Downloads für die Vorlagen zum Einspruch gegen den Steuerbescheid:
infos-fuer-einspruch-gegen-finanzamt-steuerbescheid.html