Posts mit dem Label kündigung werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label kündigung werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Dienstag, 10. November 2009

Erst abmahnen vor Kündigung

Kostenloses, Produktproben, Ratgeber zu vielen Themen
bei www.gratisproben.net

Wer täglich mehrere Kaffeepausen bei der Arbeit macht und diese nicht anmeldet, kann die Kündigung riskieren.
Im vorliegenden Fall hatte ein Bauarbeiter jeden Tag mehrere Kaffeepausen gemacht, ohne diese bei seinem Chef anzumelden. Nachdem der Chef darüber informiert war, wurde dem Bauarbeiter gekündigt. Der Bauarbeiter klagte vor dem LG Düsseldorf. Mit Erfolg. Das Landgericht Düsseldorf befand, dass der Bauarbeiter erst eine Abmahnung bekommen muß, bevor die Kündigung ausgesprochen wird. Das Urteil des LG Düsseldorf erging mit dem Aktenzeichen: 12 Sa 425/09.

Samstag, 26. September 2009

Raucherpausen müssen angemeldet werden

Ein Arbeitnehmer darf nicht in die Raucherpause gehen, ohne diese -arbeitsfreie- Zeit entweder auszustempeln oder in anderer Form auszutragen. Eine Arbeitnehmerin hatte geklagt, weil man ihr nach vorherigen Abmahnungen in dieser Sache gekündigt hatte.
Die Frau war mehrere Mal abgemahnt worden, weil sie Raucherpausen genommen hatte, ohne entsprechendes, wie in dem Betrieb üblich und verbindlich geregelt, Aus-und Einstempeln mittels der Zeiterfassung.
Nachdem die Arbeitnehmerin trotz mehrmaliger vorheriger Abmahnung an drei Tagen hintereinander in die Rauchpausen gegangen war, ohne sich auszustempeln und ohne anschließend einen Korrekturbeleg vorzulegen, hat der Betrieb ihr fristlos gekündigt.
Gegen die Kündigung reichte die Frau, die bereits einige Jahre in dem Betrieb bechäftigt war, eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Duisburg ein.
Das Arbeitsgericht Duisburg gab mit seinem Urteil vom 14.09.2009 mit dem Aktenzeichen: 3 Ca 1336/09, jedoch dem Arbeitgeber recht.
Die Begründung lautet: Wer als Arbeitnehmer wiederholt hartnäckig das Ausstempeln umgeht, dem darf fristlos gekündigt werden. Auch der kurzzeitige Entzug der Arbeitszeitleistung ist eine gravierende Vertragsverletzung, die das nötige Vertrauen bei einer Weiterbeschäftigung nicht mehr gegeben sieht.

Kostenloses, Produktproben, Ratgeber zu vielen Themen
bei www.gratisproben.net