Dienstag, 10. November 2009

Erst abmahnen vor Kündigung

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Wer täglich mehrere Kaffeepausen bei der Arbeit macht und diese nicht anmeldet, kann die Kündigung riskieren.
Im vorliegenden Fall hatte ein Bauarbeiter jeden Tag mehrere Kaffeepausen gemacht, ohne diese bei seinem Chef anzumelden. Nachdem der Chef darüber informiert war, wurde dem Bauarbeiter gekündigt. Der Bauarbeiter klagte vor dem LG Düsseldorf. Mit Erfolg. Das Landgericht Düsseldorf befand, dass der Bauarbeiter erst eine Abmahnung bekommen muß, bevor die Kündigung ausgesprochen wird. Das Urteil des LG Düsseldorf erging mit dem Aktenzeichen: 12 Sa 425/09.

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