Montag, 9. November 2009

Urteil OLG Düsseldorf zu Schäden durch Katzenrettung

Um eine Katze zu retten, mußte die Feuerwehr eine komplette Garage versetzen. Die Garage wurde dadurch erheblich beschädigt. Der Garagenbesitzer verklagte daraufhin die Stadt Moers auf 7.000€ Schadensersatz. Grundsätzlich gilt, dass Immobilienbesitzer Feuerwehreinsätze auf ihrem Grund und Boden genehmigen müssen. Bei Beschädigungen hat der Eigentümer Anspruch auf Schadensersatz.
Bei dem vorliegenden Fall eignete man sich auf einen Vergleich von einer Zahlung in Höhe von 4.000€.
Dieser Fall wurde vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (AZ:118 U 136/09) verhandelt.

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