Ein Arbeitnehmer darf nicht in die Raucherpause gehen, ohne diese -arbeitsfreie- Zeit entweder auszustempeln oder in anderer Form auszutragen. Eine Arbeitnehmerin hatte geklagt, weil man ihr nach vorherigen Abmahnungen in dieser Sache gekündigt hatte.
Die Frau war mehrere Mal abgemahnt worden, weil sie Raucherpausen genommen hatte, ohne entsprechendes, wie in dem Betrieb üblich und verbindlich geregelt, Aus-und Einstempeln mittels der Zeiterfassung.
Nachdem die Arbeitnehmerin trotz mehrmaliger vorheriger Abmahnung an drei Tagen hintereinander in die Rauchpausen gegangen war, ohne sich auszustempeln und ohne anschließend einen Korrekturbeleg vorzulegen, hat der Betrieb ihr fristlos gekündigt.
Gegen die Kündigung reichte die Frau, die bereits einige Jahre in dem Betrieb bechäftigt war, eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Duisburg ein.
Das Arbeitsgericht Duisburg gab mit seinem Urteil vom 14.09.2009 mit dem Aktenzeichen: 3 Ca 1336/09, jedoch dem Arbeitgeber recht.
Die Begründung lautet: Wer als Arbeitnehmer wiederholt hartnäckig das Ausstempeln umgeht, dem darf fristlos gekündigt werden. Auch der kurzzeitige Entzug der Arbeitszeitleistung ist eine gravierende Vertragsverletzung, die das nötige Vertrauen bei einer Weiterbeschäftigung nicht mehr gegeben sieht.
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Samstag, 26. September 2009
Sonntag, 6. September 2009
Urteile zu Park-und Halteverboten
Für die Wirksamkeit eines Park-und Halteverbotes ist es nicht ausschlaggebend, ob man dieses Verbot in Form des Verbotsschildes tatsächlich wahrgenommen hat oder nicht.
So hat das Bundesverwaltungsgerichts (AZ: 11 C 15/95) in einem Fall entschieden, in dem der Autofahrer seinen Wagen für einen längeren Krankenhausaufenthalt geparkt hatte. In der Zwischenzeit fand dort auf dem Parkplatz ein Straßenfest statt. In diesem Zusammenhang ist das Parken dort verboten worden. Daraufhin wurde der Wagen des Patienten abgeschleppt. Begründung: Bei einem Park-und Halteverbotsschild handelt es sich um eine Allgemeinverfügung, die mit der Bekanntgabe wirksam wird. Dieses ist bedingt durch das Aufstellen des Schildes.
Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes-AZ: 3 B 149/01-zu Rechtfertigungen von Falschparkern. Man kann trotz, dass man seine Handynummer sichtbar ans Auto heftet, um im Abschleppfall angerufen zu werden, das Abschleppen seines Autos nicht verhindern.
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So hat das Bundesverwaltungsgerichts (AZ: 11 C 15/95) in einem Fall entschieden, in dem der Autofahrer seinen Wagen für einen längeren Krankenhausaufenthalt geparkt hatte. In der Zwischenzeit fand dort auf dem Parkplatz ein Straßenfest statt. In diesem Zusammenhang ist das Parken dort verboten worden. Daraufhin wurde der Wagen des Patienten abgeschleppt. Begründung: Bei einem Park-und Halteverbotsschild handelt es sich um eine Allgemeinverfügung, die mit der Bekanntgabe wirksam wird. Dieses ist bedingt durch das Aufstellen des Schildes.
Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes-AZ: 3 B 149/01-zu Rechtfertigungen von Falschparkern. Man kann trotz, dass man seine Handynummer sichtbar ans Auto heftet, um im Abschleppfall angerufen zu werden, das Abschleppen seines Autos nicht verhindern.
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Montag, 31. August 2009
Wie gut sind Einweggrills?
Einweggrills sind mittlerweile überall zu kaufen. Aber wie gut sind die kleinen Grillständer?
Der Einweggrill auch bekannt unter Namen wie Picknickgrill oder Wegwerfgrill ist praktisch, preiswert und besonders für das Grillen in Grünanlagen eine Alternative zum schweren Grillständer. Transportprobleme und das manchmal umständliche Aufbauen des Grills entfallen bei einem Einweggrill. Auch die Kosten für den bequemen Einweggrill halten sich in Grenzen, weiterlesen:
vor-und-nachteile-einweggrills-picknickgrills
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Donnerstag, 27. August 2009
Jetzt noch Abwrackprämie sichern
Die Abwrackprämie geht in die letzte Phase. Wer in den Genuss der Umweltprämie von 2.500 € kommen möchte, kann noch schnell einen Antrag stellen. Mittlerweile ist das Ende der Ausschüttung für die Abwrackprämie absehbar. Das Limit der bereitgestellten 5 Milliarden Euro ist bald erreicht. Der ADAC rechnet damit, dass potenzielle Antragsteller noch ca. 3 Wochen Zeit haben. Die Verschrottungsprämie war Anfang des Jahres vom Staat mit anfänglich einer Summe von 1,5 Milliarden ins Leben gerufen worden, um die Konjunktur der Automobilindustrie anzukurbeln. Im Frühjahr wurde die Summe für die Verschrottungsprämie auf 5 Milliarden Euro aufgestockt.
Jeder, der sein altes Auto zum Schrotthändler bringt und sich ein neues Auto (Neuwegen) kauft, bekommt unter bestimmten Voraussetzungen die Abwrackprämie in Höhe von 2.500 €.
Außerdem soll die Umweltprämie für Neu-Autos einen Beitrag zum Umweltschutz leisten, indem der neue Wagen umweltfreundlicher ausgestattet ist, als das verschrottete alte Auto.
Infos zur Abwrackprämie hier: www.gratisproben.net/umwelt-abwrackpraemie-verlaengert-online-bafa-formular.html.
Wem der ganze Papierkram zu viel ist, kann sich an seinen Autohändler wenden. Einige Autohäuser bieten Hilfe bei der Antragstellung an. Es gab hier und da Überlegungen, die Umweltprämie noch einmal zu verlängern, aber im Moment scheint eher nicht so zu sein.
Jeder, der sein altes Auto zum Schrotthändler bringt und sich ein neues Auto (Neuwegen) kauft, bekommt unter bestimmten Voraussetzungen die Abwrackprämie in Höhe von 2.500 €.
Außerdem soll die Umweltprämie für Neu-Autos einen Beitrag zum Umweltschutz leisten, indem der neue Wagen umweltfreundlicher ausgestattet ist, als das verschrottete alte Auto.
Infos zur Abwrackprämie hier: www.gratisproben.net/umwelt-abwrackpraemie-verlaengert-online-bafa-formular.html.
Wem der ganze Papierkram zu viel ist, kann sich an seinen Autohändler wenden. Einige Autohäuser bieten Hilfe bei der Antragstellung an. Es gab hier und da Überlegungen, die Umweltprämie noch einmal zu verlängern, aber im Moment scheint eher nicht so zu sein.
Freitag, 21. August 2009
Einspruch gegen Steuerbescheid vom Finanzamt
Was muß man bei einem Einspruch gegen einen Steuerbescheid vom Finanzamt beachten?
Wenn Sie mit Ihrem Einkommenssteuerbescheid nicht zufrieden sind, bzw. der Steuerbescheid nicht mit Ihren eingereichten Steuerunterlagen übereinstimmt, besteht die Möglichkeit, gegen den Bescheid Einspruch einzulegen.
Auch wer seine Steuerangaben unvollständig gemacht hat oder bestimmte Angaben vergessen hat, kann einen Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen.
Der Einspruch gegen den Steuerbescheid kann innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids an das Finanzamt eingereicht werden. Dafür ist das Datum auf dem Steuerbescheid plus 3 Tage für die Postzustellung zuständig. Fällt die Einspruchsfrist auf einen Feiertag, Samstag oder Sonntag gilt für das Fristende der nächste Werktag. Versäumt man den Termin wegen Abwesenheit, kann man innerhalb von einem Monat nach seiner Rückkehr das Einspruchsschreiben einreichen. Der Grund für die Verspätung muß dem Finanzamt gegenüber begründet werden. Wer Reiseunterlagen zum Belegen hat, sollte diese mit der Begründung für die Verspätung einreichen.
Man sollte auch mit benennen, dass man in seiner Abwesenheit nicht mit einem Steuerbescheid gerechnet hat und deswegen niemanden mit der Kontrolle dessen beauftragt hatte.
Hierzu reicht ein formloses Schreiben an das Finanzamt aus. In diesem Schreiben sollten die Steuernummer und das Datum des Steuerbescheids angegeben werden. Ausserdem sollte der Einspruch eine ausführliche Begründung enthalten. Mit einem faktisch belegten Einspruch steigen die Chancen auf eine positive Bearbeitung des Antrages.
Wer es zeitlich nicht die Begründung zu formulieren, kann, um die Einspruchsfrist einzuhalten, auch erst den Einspruch senden und die Begründung hinterher schicken.
Der Einspruch ist kostenlos.
Hier finden Sie weitere Infos und Downloads für die Vorlagen zum Einspruch gegen den Steuerbescheid:
infos-fuer-einspruch-gegen-finanzamt-steuerbescheid.html
Wenn Sie mit Ihrem Einkommenssteuerbescheid nicht zufrieden sind, bzw. der Steuerbescheid nicht mit Ihren eingereichten Steuerunterlagen übereinstimmt, besteht die Möglichkeit, gegen den Bescheid Einspruch einzulegen.
Auch wer seine Steuerangaben unvollständig gemacht hat oder bestimmte Angaben vergessen hat, kann einen Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen.
Der Einspruch gegen den Steuerbescheid kann innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids an das Finanzamt eingereicht werden. Dafür ist das Datum auf dem Steuerbescheid plus 3 Tage für die Postzustellung zuständig. Fällt die Einspruchsfrist auf einen Feiertag, Samstag oder Sonntag gilt für das Fristende der nächste Werktag. Versäumt man den Termin wegen Abwesenheit, kann man innerhalb von einem Monat nach seiner Rückkehr das Einspruchsschreiben einreichen. Der Grund für die Verspätung muß dem Finanzamt gegenüber begründet werden. Wer Reiseunterlagen zum Belegen hat, sollte diese mit der Begründung für die Verspätung einreichen.
Man sollte auch mit benennen, dass man in seiner Abwesenheit nicht mit einem Steuerbescheid gerechnet hat und deswegen niemanden mit der Kontrolle dessen beauftragt hatte.
Hierzu reicht ein formloses Schreiben an das Finanzamt aus. In diesem Schreiben sollten die Steuernummer und das Datum des Steuerbescheids angegeben werden. Ausserdem sollte der Einspruch eine ausführliche Begründung enthalten. Mit einem faktisch belegten Einspruch steigen die Chancen auf eine positive Bearbeitung des Antrages.
Wer es zeitlich nicht die Begründung zu formulieren, kann, um die Einspruchsfrist einzuhalten, auch erst den Einspruch senden und die Begründung hinterher schicken.
Der Einspruch ist kostenlos.
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Dienstag, 11. August 2009
Kostenlose Schultüte
Bei Rewe gibt es einen Gutschein-Coupon, mit dem man am Aktionstag eine gefüllte Schultüte gratis und kostenlos bekommt.
Der Gutschein ist zu finden in den REWE Supermärkten oder in den Prospekten, die in die Briefkästen verteilt werden.
Die Schultüte gibt es in den REWE-Märkten an dem Samstag der Einschulungswoche in dem jeweiligen Bundesland.
Für weitere Informationen einfach im REWE-Markt nachfragen.
Kostenloses, Produktproben, Ratgeber zu vielen Themen
bei www.gratisproben.net
Der Gutschein ist zu finden in den REWE Supermärkten oder in den Prospekten, die in die Briefkästen verteilt werden.
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Freitag, 7. August 2009
Verfassungsbeschwerde bzgl. Rentenbesteuerung abgelehnt
Der Bundesfinanzhof hat die Verfassungsbeschwerde mit dem Aktenzeichen AZ: 2 BvR 201/09 eines Rentners aus formalen Gründen abgelehnt. Die Beschwerde des Rentners wäre nicht genügend begründet.
Das bedeutet, dass die geplante Besteuerung der Renten so bleibt, wie sie ist.
Mehr zu diesem Thema finden Sie hier:
Renten+Steuern
Das bedeutet, dass die geplante Besteuerung der Renten so bleibt, wie sie ist.
Mehr zu diesem Thema finden Sie hier:
Renten+Steuern
Dienstag, 4. August 2009
BGH-Urteil zu Gewerbe in Wohnung
Mietern, die ein Gewerbe in ihrer Wohnung ohne Genehmigung des Vermieters ausüben, darf gekündigt werden.
Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) mit dem Aktenzeichen AZ:VIIIZR 165/08 ist es Mietern in einer Privatwohnung ohne Erlaubnis des Vermieters nicht gestattet, Kunden zu empfangen. Im oben genannten Fall ging es um einen Immobilienmakler, der sein Gewerbe in einer Privatwohnung ausübte und dort auch seine Maklerkunden empfing. Der Immobilienmakler hatte seinen Vermieter nicht darüber informiert, dass er sein Maklergeschäft in der Wohnung ausübte. Hierfür brauchte der Makler die Erlaubnis des Vermieters.
Die Richter sahen es als Pflichtverletzung an, dass der Makler seinen Vermieter nicht über die gewerbliche Ausübung seines Berufes in der Wohnung informiert hatte.
Die Richter argumentierten, dass freiberufliche und gewerbliche Arbeiten, die nach außen in Erscheinung treten, vom Vermieter genehmigt werden müssen.
Vermieter können eine gewerbliche Teilnutzung auf Treu und Glauben zuzulassen. Die reguläre Wohnungsnutzung dürfe aber nicht überschritten werden. Diese werde allerdings, sobald der Mieter Mitarbeiter beschäftigt, überschritten.
Kostenloses, Produktproben, Ratgeber zu vielen Themen
bei http://www.gratisproben.net/
Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) mit dem Aktenzeichen AZ:VIIIZR 165/08 ist es Mietern in einer Privatwohnung ohne Erlaubnis des Vermieters nicht gestattet, Kunden zu empfangen. Im oben genannten Fall ging es um einen Immobilienmakler, der sein Gewerbe in einer Privatwohnung ausübte und dort auch seine Maklerkunden empfing. Der Immobilienmakler hatte seinen Vermieter nicht darüber informiert, dass er sein Maklergeschäft in der Wohnung ausübte. Hierfür brauchte der Makler die Erlaubnis des Vermieters.
Die Richter sahen es als Pflichtverletzung an, dass der Makler seinen Vermieter nicht über die gewerbliche Ausübung seines Berufes in der Wohnung informiert hatte.
Die Richter argumentierten, dass freiberufliche und gewerbliche Arbeiten, die nach außen in Erscheinung treten, vom Vermieter genehmigt werden müssen.
Vermieter können eine gewerbliche Teilnutzung auf Treu und Glauben zuzulassen. Die reguläre Wohnungsnutzung dürfe aber nicht überschritten werden. Diese werde allerdings, sobald der Mieter Mitarbeiter beschäftigt, überschritten.
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Montag, 27. Juli 2009
BGH-Urteil zu unbefugtem Parken
Immer wieder kommt es vor, dass Autos auf privatem Gelände unbefugt geparkt werden.
Sehr ärgerlich, denn als Grundstücks-Eigentümer kann man dann erst mal einen anderen Parkplatz suchen, weil der eigene Stellplatz unerlaubt von einem wildfremden Menschen als Parkplatz "mißbraucht" wird.
Der Bundesgerichtshof hat jetzt mit einem Urteil ( AZ: V ZR 144/08) entschieden, dass der Eigentümer des Parkplatzes den widrig geparkten Wagen kostenpflichtig abschleppen lassen darf. Die Abschleppkosten können dem Fahrzeughalter des zu Unrecht geparkten Autos in Rechnung gestellt werden.
Hier kann Paragraph 859 BGB, das Recht auf Selbsthilfe angewandt werden.
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Sehr ärgerlich, denn als Grundstücks-Eigentümer kann man dann erst mal einen anderen Parkplatz suchen, weil der eigene Stellplatz unerlaubt von einem wildfremden Menschen als Parkplatz "mißbraucht" wird.
Der Bundesgerichtshof hat jetzt mit einem Urteil ( AZ: V ZR 144/08) entschieden, dass der Eigentümer des Parkplatzes den widrig geparkten Wagen kostenpflichtig abschleppen lassen darf. Die Abschleppkosten können dem Fahrzeughalter des zu Unrecht geparkten Autos in Rechnung gestellt werden.
Hier kann Paragraph 859 BGB, das Recht auf Selbsthilfe angewandt werden.
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Dienstag, 21. Juli 2009
Rezept Sommersalat mit Schafskäse
Sommersalat mit gebackenem Schafskäse
für 4 Portionen
250 gr Schafskäse
2-3 EL Vollkornsemmelbrösel
Rosmarin, Knoblauch
2 EL Öl,
Kopfsalat, Eisbergsalat, Lollo Rosso, Eichblattsalat
1 Bund Rucola
2 Möhren
4 EL Olivenöl
4 EL Balsamicoessig
2 TL Senf
Salz, Pfeffer, Zucker oder Honig
Den in Streifen geschnittenen Schafskäse in die Semmelbrösel hineindrücken, Rosmarinnadeln vom Zweig lösen, Knoblauch in Scheiben schneiden.
Schafskäse, Rosmarin und Knoblauch in Öl anbraten.
Salate putzen, waschen, Möhre schälen und in dünne Scheiben schneiden.
Mit Öl, Essig, Senf, Salz, Pfeffer, Zucker oder Honig die Salatsauce zubereiten. Die fertige Soße über den Salat geben, die Schafskäsestreifen darüber legen. Dazu passt gut Baguette.
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1 Bund Rucola
2 Möhren
4 EL Olivenöl
4 EL Balsamicoessig
2 TL Senf
Salz, Pfeffer, Zucker oder Honig
Den in Streifen geschnittenen Schafskäse in die Semmelbrösel hineindrücken, Rosmarinnadeln vom Zweig lösen, Knoblauch in Scheiben schneiden.
Schafskäse, Rosmarin und Knoblauch in Öl anbraten.
Salate putzen, waschen, Möhre schälen und in dünne Scheiben schneiden.
Mit Öl, Essig, Senf, Salz, Pfeffer, Zucker oder Honig die Salatsauce zubereiten. Die fertige Soße über den Salat geben, die Schafskäsestreifen darüber legen. Dazu passt gut Baguette.
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Sommergerichte mit Fruchtsaft
Gemüsespaghetti mit Curry-Orangen-Sauce
Für 4 Portionen
400 gr Spaghetti
400 gr Möhren (dünn geschnitten)
400 gr Zucchini (dünn geschnitten)
1 Zwiebel
1/2 EL Butter
2 bis 3 TL mildes Currypulver
300 ml Gemüsebrühe
300 ml Orangensaft
3 EL Sahne (10% Fett)
2 EL kleine Petersilienblättchen
Pfeffer, Jodsalz
Möhren und Zucchini waschen und säubern. Dann Möhren und Zucchini in dünne Scheiben schneiden und die Scheiben anschließend in schmale Streifen schneiden. Zwiebel schälen und würfeln.
Spaghetti nach Packungsanweisung zubereiten. Butter in einem Topf erhitzen. In diesem Topf Zwiebelwürfel und Möhrenstreifen andünsten. Darüber 2 gehäufte Teelöffel Curry geben, mit Brühe ablöschen und 6 Minuten dünsten. Zucchinistreifen und Orangensaft dazugeben und das Gemüse bissfest garen.
Spaghetti abschütten, abtropfen lassen. Saure Sahne und Petersilienblättchen in das Gemüse mit der Curry-Orangen-Sauce rühren. Mit Salz, Pfeffer und dem restlichen Curry abschmecken.
Mit den Spaghetti vermengen und servieren.
Hackfleischspieße auf Tomaten-Traubensaft-Sauce
4 Portionen
2 kleine Zwiebeln,
4 Petersilienstiele
400 gr Rinderhack
1 TL abgeriebene Zitronenschale
1 Ei
2 EL Semmelbrösel
2 Zucchini
50 gr Tiefkühl-Suppengrün
350 gr Fertigprodukt Tomatenstücke
200 ml weißer oder roter Traubensaft
Jodsalz, Pfeffer
1/2 TL Thymian
Zwiebeln schälen und würfeln, Petersilie waschen trocknen, fein hacken. Hackfleisch mit der halben Menge Zwiebeln, Petersilie, Zitronenschale, Ei und Semmelbrösel vermengen.
Mit Salz und Pfeffer abschmecken. Aus der Masse walnussgroße Kugeln formen. Zucchini waschen und in 11/2 cm dicke Scheiben schneiden. Mit den Hackfleischkugeln wechselweise auf Spieße stecken. Restliche Zwiebel und Suppengrün in 11/2 EL Öl andünsten. Tomatenstücke, Traubensaft und Thymian hinzugeben.
Das Ganze aufkochen und bei mittlerer Hitze im offenen Topf ca. 10-15 Minuten einkochen lassen, bis die Masse sämig wird. Ab und zu umrühren.
In einer beschichteten Pfanne restliches Öl erhitzen. Hackfleischspießchen in der Pfanne 10-12 Minuten braten. Soße mit Salz und Pfeffer abschmecken. Dazu passt Reis, Nudeln oder Baguette. (Quelle:Tip)
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Möhren und Zucchini waschen und säubern. Dann Möhren und Zucchini in dünne Scheiben schneiden und die Scheiben anschließend in schmale Streifen schneiden. Zwiebel schälen und würfeln.
Spaghetti nach Packungsanweisung zubereiten. Butter in einem Topf erhitzen. In diesem Topf Zwiebelwürfel und Möhrenstreifen andünsten. Darüber 2 gehäufte Teelöffel Curry geben, mit Brühe ablöschen und 6 Minuten dünsten. Zucchinistreifen und Orangensaft dazugeben und das Gemüse bissfest garen.
Spaghetti abschütten, abtropfen lassen. Saure Sahne und Petersilienblättchen in das Gemüse mit der Curry-Orangen-Sauce rühren. Mit Salz, Pfeffer und dem restlichen Curry abschmecken.
Mit den Spaghetti vermengen und servieren.
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4 Portionen
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1 TL abgeriebene Zitronenschale
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2 EL Semmelbrösel
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50 gr Tiefkühl-Suppengrün
350 gr Fertigprodukt Tomatenstücke
200 ml weißer oder roter Traubensaft
Jodsalz, Pfeffer
1/2 TL Thymian
Zwiebeln schälen und würfeln, Petersilie waschen trocknen, fein hacken. Hackfleisch mit der halben Menge Zwiebeln, Petersilie, Zitronenschale, Ei und Semmelbrösel vermengen.
Mit Salz und Pfeffer abschmecken. Aus der Masse walnussgroße Kugeln formen. Zucchini waschen und in 11/2 cm dicke Scheiben schneiden. Mit den Hackfleischkugeln wechselweise auf Spieße stecken. Restliche Zwiebel und Suppengrün in 11/2 EL Öl andünsten. Tomatenstücke, Traubensaft und Thymian hinzugeben.
Das Ganze aufkochen und bei mittlerer Hitze im offenen Topf ca. 10-15 Minuten einkochen lassen, bis die Masse sämig wird. Ab und zu umrühren.
In einer beschichteten Pfanne restliches Öl erhitzen. Hackfleischspießchen in der Pfanne 10-12 Minuten braten. Soße mit Salz und Pfeffer abschmecken. Dazu passt Reis, Nudeln oder Baguette. (Quelle:Tip)
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Computer braucht an heißen Tagen Pflege
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Wenn sich im Sommer ein heißer Tag an den anderen reiht, wird es sogar dem PC zu warm.
Der Computer fängt an, schnaufende Geräusche von sich zu geben. Das kann daran liegen, dass sich im Inneren des Rechners Flusen angesammelt haben. Wenn sich Staub im Ventilator oder in den Kühlrippen des Prozessors befindet, wird der Wärmeaustausch behindert. Damit der Prozessor genügend gekühlt wird, muß der Ventilator auf höchster Stufe laufen und das ist anstrengend und verursacht diese lauten Töne. Um den Computer von Staub und Flusen zu befreien, kann man ein spezielles Reinigungsset besorgen oder einfach den Staubsauger schwingen. Beim Absaugen sollte man darauf achten, dass das Gerät geöffnet ist (d.h. der hintere Deckel abgenommen wurde). Das Innere des PCs sollte vorsichtig mit der Düse des Saugers gereinigt werden. Mit der Staubsaugerdüse nicht die Platinen berühren.
Grundsätzlich sollte der Rechner sowieso an einem kühlen Ort seinen Platz finden.
Dabei ist darauf zu achten, dass die Lüftungsschlitze nicht verdeckt werden.
Um die Tastatur zu reinigen, geht man mit dem Staubsaugeraufsatz (niedrigste Stufe)
zwischen den Buchstabenritzen entlang. Zum Schluß kann man noch mit einem feuchtem -nicht nassem-Tuch, getränkt mit etwas milden Reinigungsmittel oder Spülmittel, über die Tastatur gehen.
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Wenn sich im Sommer ein heißer Tag an den anderen reiht, wird es sogar dem PC zu warm.
Der Computer fängt an, schnaufende Geräusche von sich zu geben. Das kann daran liegen, dass sich im Inneren des Rechners Flusen angesammelt haben. Wenn sich Staub im Ventilator oder in den Kühlrippen des Prozessors befindet, wird der Wärmeaustausch behindert. Damit der Prozessor genügend gekühlt wird, muß der Ventilator auf höchster Stufe laufen und das ist anstrengend und verursacht diese lauten Töne. Um den Computer von Staub und Flusen zu befreien, kann man ein spezielles Reinigungsset besorgen oder einfach den Staubsauger schwingen. Beim Absaugen sollte man darauf achten, dass das Gerät geöffnet ist (d.h. der hintere Deckel abgenommen wurde). Das Innere des PCs sollte vorsichtig mit der Düse des Saugers gereinigt werden. Mit der Staubsaugerdüse nicht die Platinen berühren.
Grundsätzlich sollte der Rechner sowieso an einem kühlen Ort seinen Platz finden.
Dabei ist darauf zu achten, dass die Lüftungsschlitze nicht verdeckt werden.
Um die Tastatur zu reinigen, geht man mit dem Staubsaugeraufsatz (niedrigste Stufe)
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Samstag, 18. Juli 2009
BGH-Urteil zu Versandkosten Angabe in Preissuchmaschinen
Portokosten+Versandkosten für Onlineshops müssen auch auf Preissuchmaschinen sofort zu erkennen sein.
So entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem Urteil vom 16. Juli 2009 mit dem Aktenzeichen I ZR 140/07.
Es reicht nicht aus, wenn die Versandkosten erst auf der Online-Verkaufsseite des Anbieters, die in der Regel durch ein weiteres Anklicken des Warenangebots zu erreichen ist, erscheinen.
Der Online-Händler ist verpflichtet, die Portokosten in aller Deutlichkeit bereits auf dem Angebot, welches auf der Preissuchmaschine gelistet wird, anzugeben.
Im vorliegenden Fall hatte ein Elektronikhändler gegen seinen Konkurrenten geklagt, der auf der Preissuchmaschine "Froogle" ein Warenangebot ohne Angabe der Portokosten stehen hatte. Der vertretende Anwalt war der Meinung, dass es reicht, wenn der Kunde die Versandangaben durch ein erneutes Anklicken, mit diesem man dann auf der Webseite des E-Shops landet, zu ersehen bekommt.
Dem widersprach der Bundesgerichtshof mit seinem obigen Urteil. Die Versandkosten eines Versandhändlers müssen auch auf der Preissuchmaschine sofort ausgewiesen werden.
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So entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem Urteil vom 16. Juli 2009 mit dem Aktenzeichen I ZR 140/07.
Es reicht nicht aus, wenn die Versandkosten erst auf der Online-Verkaufsseite des Anbieters, die in der Regel durch ein weiteres Anklicken des Warenangebots zu erreichen ist, erscheinen.
Der Online-Händler ist verpflichtet, die Portokosten in aller Deutlichkeit bereits auf dem Angebot, welches auf der Preissuchmaschine gelistet wird, anzugeben.
Im vorliegenden Fall hatte ein Elektronikhändler gegen seinen Konkurrenten geklagt, der auf der Preissuchmaschine "Froogle" ein Warenangebot ohne Angabe der Portokosten stehen hatte. Der vertretende Anwalt war der Meinung, dass es reicht, wenn der Kunde die Versandangaben durch ein erneutes Anklicken, mit diesem man dann auf der Webseite des E-Shops landet, zu ersehen bekommt.
Dem widersprach der Bundesgerichtshof mit seinem obigen Urteil. Die Versandkosten eines Versandhändlers müssen auch auf der Preissuchmaschine sofort ausgewiesen werden.
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Samstag, 11. Juli 2009
Urteil- bei Hartz-IV-keine Maklergebühr vom Staat
Kostenloses, Produktproben, Ratgeber zu vielen Themen
bei www.gratisproben.net
Laut einem Urteil des Landsozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen
(AZ: L 19 AS 61/08) bekommt ein Hartz-IV-Empfänger, der seine Immobilie verkaufen muss, keine Maklergebühr vom Amt erstattet.
Hier mußte ein Sozialhilfe Empfänger auf Anordnung der Behörden sein Haus verkaufen, um eine preiswertere Wohnung zu beziehen. Nach 6 Monaten erfolglosen Verkaufsversuch seines Hauses beauftragte der Hartz IV Bezieher einen Makler und wollte die Kosten für den Makler bei den Sozialbehörden geltend machen.
Die Sozialämter und Behörden brauchen nur die Umzugskosten und die Kosten für die Wohnungsbeschaffung zu übernehmen.
Lesen Sie auch: Grill-Urteile-Tips-Balkon-Garten-Park.html
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Laut einem Urteil des Landsozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen
(AZ: L 19 AS 61/08) bekommt ein Hartz-IV-Empfänger, der seine Immobilie verkaufen muss, keine Maklergebühr vom Amt erstattet.
Hier mußte ein Sozialhilfe Empfänger auf Anordnung der Behörden sein Haus verkaufen, um eine preiswertere Wohnung zu beziehen. Nach 6 Monaten erfolglosen Verkaufsversuch seines Hauses beauftragte der Hartz IV Bezieher einen Makler und wollte die Kosten für den Makler bei den Sozialbehörden geltend machen.
Die Sozialämter und Behörden brauchen nur die Umzugskosten und die Kosten für die Wohnungsbeschaffung zu übernehmen.
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Urteil-Wohnrecht gilt vor Eigentumsrecht
Laut einem Urteil des Landgerichts Coburg (AZ: 32 S 3/09) darf jemand, der in einem Hausteil wohnt, welches ihm nicht selbst gehört, selbst über seinen Besuch, den er empfängt, entscheiden.
Im vorliegenden Fall geht es um einen Streit zwischen Vater und Sohn. Der Sohn ist der Eigentümer von beiden Anwesen. Der Sohn wollte dem Vater den Besuch von einer bestimmten Person verbieten. Der Vater klagte gegen das Besuchsverbot.
Das Landgericht Coburg gab ihm recht. Da der Vater über das Wohnrecht für den entsprechenden Hausteil verfüge, könne er auch selbst entscheiden, wen er zu Besuch empfängt.
Kostenloses, Produktproben, Ratgeber zu vielen Themen
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Im vorliegenden Fall geht es um einen Streit zwischen Vater und Sohn. Der Sohn ist der Eigentümer von beiden Anwesen. Der Sohn wollte dem Vater den Besuch von einer bestimmten Person verbieten. Der Vater klagte gegen das Besuchsverbot.
Das Landgericht Coburg gab ihm recht. Da der Vater über das Wohnrecht für den entsprechenden Hausteil verfüge, könne er auch selbst entscheiden, wen er zu Besuch empfängt.
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Montag, 15. Juni 2009
Urteil-Türsteher-keine Mietminderung
Ein Urteil des Oberlandesgericht Rostock, Az.: 3 U 138/08, sagt, dass ein Türsteher an einer Diskothek, für die Nachbarschaft kein Grund für eine Mietminderung darstellt.
Ein Betreiber eines Internetcafes mit Spielothek, die in der Nähe einer Diskothek liegt, deren Eingang von Türstehern kontrolliert wird, hatte aus diesem Grund eine Mietminderung veranlasst. Seine Gäste fühlten sich durch die Türsteher eingeschüchert.
Der Vermieter dieses Internetcafes klagte gegen diese Mietminderung. Die Miet- und Immobilienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins in Berlin gaben dem Vermieter Recht.
Grundsätzlich sei eine Beeinträchtigung des Zugangs durchaus ein Mangel des Umfeld.
Das OLG Rostock sieht in dieser Sache jedoch keinen massiven Mangel. Die Gäste des Internetcafes könnten dieses ebenfalls über einen anderen Eingang an der Straße betreten. So brauchen sie den "einschüchternden" Türstehern nicht über den Weg zu laufen und evtl. angehalten werden.
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Ein Betreiber eines Internetcafes mit Spielothek, die in der Nähe einer Diskothek liegt, deren Eingang von Türstehern kontrolliert wird, hatte aus diesem Grund eine Mietminderung veranlasst. Seine Gäste fühlten sich durch die Türsteher eingeschüchert.
Der Vermieter dieses Internetcafes klagte gegen diese Mietminderung. Die Miet- und Immobilienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins in Berlin gaben dem Vermieter Recht.
Grundsätzlich sei eine Beeinträchtigung des Zugangs durchaus ein Mangel des Umfeld.
Das OLG Rostock sieht in dieser Sache jedoch keinen massiven Mangel. Die Gäste des Internetcafes könnten dieses ebenfalls über einen anderen Eingang an der Straße betreten. So brauchen sie den "einschüchternden" Türstehern nicht über den Weg zu laufen und evtl. angehalten werden.
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Donnerstag, 11. Juni 2009
Urteil des BGH-Auto unberechtigt geparkt
Laut einem Urteil des BGH-Bundesgerichtshof (Az.: V ZR 144/08-vom 05. Juni 2009) muß jemand, der sein Auto unberechtigt auf einem Privatparkplatz abstellt, die Abschleppkosten dafür selbst bezahlen. Ein Mann aus Magdeburg hatte geklagt. Er hatte sein Auto auf einen Kunden Parkplatz eines Einkaufszentrum geparkt, Zigaretten gekauft und war dann ins nahegelegende Fußballstadion gegangen. Der Besitzer des Einkaufszentrum beauftragte ein Unternehmen, das Auto des Mannes abzuschleppen. Der BGH bestätigte diese Maßnahme, mit der Begründung, der Besitzer des Einkaufszentrums wäre im Wege des sogenannten Selbsthilferechts dazu berechtigt gewesen. Damit bestätigte der BGH 2 Urteile der Vorinstanzen. Der Autofahrer muß 150 Euro für die Abschleppkosten zahlen, die Inkassokosten erhält er zurück.
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Donnerstag, 4. Juni 2009
Tipps für guten Espresso
Einen guten schmackhaften Espresso zu zaubern, ist gar nicht so schwer.
Ein wichtiger Punkt ist das Wasser, es muß genügend Sauerstoff haben, frisch und kühl sein. Eine gute Espresso-Maschine, am besten eine reine Espressomaschine, auch unter dem Namen Siebträgermaschinen gehört dazu, siehe hier :

Natürlich dürfen hochwertige Espresso-Bohnen nicht fehlen. Mit diesen Zutaten sollte einem schmackhaften Espresso nichts mehr im Wege stehen.
Für einen guten Espresso sollte das Wasser innerhalb von 25-30 Sekunden durch das Kaffeemehl laufen. Bei Vollautomaten läuft das Waser oft zu schnell durch das Kaffeemehl, so dass sich keine gute Crema bilden kann.
Hier noch einige zusammengefaßte Tipps, um den perfekten Espresso zu kochen.
Frisches kühles Wasser nehmen und nicht zu hart und nicht weich sein. Leitungswasser sollte zwischen 5 und 7 Grad Härte haben.
Die Brühtemperatur sollte 90 bis 96 Grad betragen.
Der Druck sollte bei 8,5 bis 9 Bar liegen. Nur leider kann man bei Voll-und Halbvollautomaten den Druck nur schlecht beeinflussen.
Für Espresso sollten nur Espresso Bohnen verwendet werden. Die ideale Menge für einen Espresso, egal ob als Cappucino oder Latte Macchiato beträgt zwischen 25 und 30 ml.
Die Espressomaschine sollte öfters gereinigt werden, indem die Maschine durchgespült wird. Auch die Milchdüsen und das Milchsystem mit einem Tuch reinigen.
Außerdem sollte die Espressomaschine regelmäßig entkalkt werden.
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Ein wichtiger Punkt ist das Wasser, es muß genügend Sauerstoff haben, frisch und kühl sein. Eine gute Espresso-Maschine, am besten eine reine Espressomaschine, auch unter dem Namen Siebträgermaschinen gehört dazu, siehe hier :
Natürlich dürfen hochwertige Espresso-Bohnen nicht fehlen. Mit diesen Zutaten sollte einem schmackhaften Espresso nichts mehr im Wege stehen.
Für einen guten Espresso sollte das Wasser innerhalb von 25-30 Sekunden durch das Kaffeemehl laufen. Bei Vollautomaten läuft das Waser oft zu schnell durch das Kaffeemehl, so dass sich keine gute Crema bilden kann.
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Frisches kühles Wasser nehmen und nicht zu hart und nicht weich sein. Leitungswasser sollte zwischen 5 und 7 Grad Härte haben.
Die Brühtemperatur sollte 90 bis 96 Grad betragen.
Der Druck sollte bei 8,5 bis 9 Bar liegen. Nur leider kann man bei Voll-und Halbvollautomaten den Druck nur schlecht beeinflussen.
Für Espresso sollten nur Espresso Bohnen verwendet werden. Die ideale Menge für einen Espresso, egal ob als Cappucino oder Latte Macchiato beträgt zwischen 25 und 30 ml.
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Sonntag, 31. Mai 2009
Kein fristloser Kündigungsgrund
...sind Schadstoffe wie z.B. ein giftiges Holzschutzmittel in Holzpaneelen , die in einer Mietwohnung angebracht sind.
So lautet ein Urteil des Amtsgerichtes Münster mit dem Aktenzeichen: 48 C 61/08.
Eine Belastung der in Boden und Wänden verbauten Materialien bedeute nicht automatisch eine Gesundheitsgefährdung. Hier hatten Mieter, die diverse Holzschutzmittel in ihrer Mietwohnung entdeckten, fristlos gekündigt. Der Vermieter dieser Wohnung hatte auf die Einhaltung der Kündigungsfrist bestanden. Die Mieter müssen nun evtl.mit einer Mietnachzahlung von 3 Monatsmieten plus Zinsen rechnen. (Quelle:KSTA)
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So lautet ein Urteil des Amtsgerichtes Münster mit dem Aktenzeichen: 48 C 61/08.
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Steuerermäßigung für Leistungen-Wohnstift
Haushaltsnahe Dienstleistungen lassen sich ab dem Jahr 2009 bis zu einer Höhe von 1.200€ (vorher 600€) steuerlich geltend machen. Dieses gilt auch für die Bewohner von Wohnstiften, die Dienste des Stiftbetreibers steuerlich geltend machen wollen.
Der Bundesfinanzhof (BFH) machte in seinem Urteil-AZ:VI R 28/08 darauf aufmerksam, dass der Steuerpflichtige Rechnungen vorlegen kann, aus denen der Leistungserbringer, die Art der Leistung, Inhalt, Zeitpunkt und Kosten hervorgehen. Von der Steuer abzusetzen, sind nur die Personalkosten, nicht die Materialien. (Quelle:KSTA)
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Der Bundesfinanzhof (BFH) machte in seinem Urteil-AZ:VI R 28/08 darauf aufmerksam, dass der Steuerpflichtige Rechnungen vorlegen kann, aus denen der Leistungserbringer, die Art der Leistung, Inhalt, Zeitpunkt und Kosten hervorgehen. Von der Steuer abzusetzen, sind nur die Personalkosten, nicht die Materialien. (Quelle:KSTA)
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