Sonntag, 31. Mai 2009

Kein fristloser Kündigungsgrund

...sind Schadstoffe wie z.B. ein giftiges Holzschutzmittel in Holzpaneelen , die in einer Mietwohnung angebracht sind.
So lautet ein Urteil des Amtsgerichtes Münster mit dem Aktenzeichen: 48 C 61/08.
Eine Belastung der in Boden und Wänden verbauten Materialien bedeute nicht automatisch eine Gesundheitsgefährdung. Hier hatten Mieter, die diverse Holzschutzmittel in ihrer Mietwohnung entdeckten, fristlos gekündigt. Der Vermieter dieser Wohnung hatte auf die Einhaltung der Kündigungsfrist bestanden. Die Mieter müssen nun evtl.mit einer Mietnachzahlung von 3 Monatsmieten plus Zinsen rechnen. (Quelle:KSTA)
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