Dienstag, 12. Mai 2009

Verbraucherrechte gestärkt-im Kreditkartenstreit

Das Amtsgericht München hat die Kundenrechte bei Streitigkeiten wegen der Kredikartenabrechnung mit den Banken gestärkt. Laut einem am Montag veröffentlichten rechtskräftigem Urteil(Az.: 242C28708/08)muss die Bank im Zweifelsfall nachweisen, dass der Kunde die von ihm nicht bestätigten Kreditkartengeschäfte tatsächlich ausgeführt hat.
Eine Frau hatte geklagt, weil sie in ihrer Kreditabrechnung Abbuchungen feststellte, die sie selbst nicht getätigt hatte. Die Kreditkarte wurde gesperrt und die Bank erstattete die nicht bestätigten Beträge. Vorsichtshalber ließ die Frau ein Virenschutzprogramm auf ihrem PC installieren.
Im September 2007 bekam sie eine neue Kreditkarte, auch bei dieser Karte kam zu nicht erklärbaren Abbuchungen. Daraufhin wurde auch die zweite Karte gesperrt. Mit einer dritten Kreditkarte genau das gleiche Prozedere. Die Bank erstattete diesmal jedoch von 760 Euro unrechtmäßigen Abbuchungen nur noch 60 Euro.
Daraufhin klagte die Frau beim Amtsgericht.
Die Argumente der Bank waren, dass die Kundin die Abbuchungen doch selbst getätigt hätte oder Dritten leichtfertig Zugang zu ihrer Kreditkarte gegeben hatte.
Laut der Aussage des Gerichtes konnte die Bank nicht detailliert darlegen, wie sich die Datenübermittlung in den fraglichen Fällen abgespielt haben soll. Die Nummern der Karte kann bei ihren vielfachen Einsätzen auch fremden Leuten bekannt geworden sein. So kann der Datentransfer auch ohne Verschulden der Kundin passiert sein. Deswegen müsse die Bank den von der Klägerin nicht bestätigten Abbuchungsbetrag ersetzen.

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