Sonntag, 31. Mai 2009

Steuerermäßigung für Leistungen-Wohnstift

Haushaltsnahe Dienstleistungen lassen sich ab dem Jahr 2009 bis zu einer Höhe von 1.200€ (vorher 600€) steuerlich geltend machen. Dieses gilt auch für die Bewohner von Wohnstiften, die Dienste des Stiftbetreibers steuerlich geltend machen wollen.
Der Bundesfinanzhof (BFH) machte in seinem Urteil-AZ:VI R 28/08 darauf aufmerksam, dass der Steuerpflichtige Rechnungen vorlegen kann, aus denen der Leistungserbringer, die Art der Leistung, Inhalt, Zeitpunkt und Kosten hervorgehen. Von der Steuer abzusetzen, sind nur die Personalkosten, nicht die Materialien. (Quelle:KSTA)
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