Kostenloses, Produktproben, Ratgeber zu vielen Themen
bei www.gratisproben.net
Laut einem Urteil (AZ: 3L 336/08) des Verwaltungsgerichtes Arnsberg ist ein Immobilien Eigentümer dafür zuständig, den Abfall seines Mieters zu entsorgen, so der Immobilienverband (IVD.)
Dies trifft auf stark vermüllte und verdreckte Wohnungen zu,die nicht vom Mieter gereinigt werden. Diese Regel wird damit begründet, dass eine verschmutzte Wohnung wegen Krankheitserregern eine Gefahrenquelle für die anderen Hausbewohner darstellt.
Bei hohen Temperaturen in den Sommermonaten bilden sich im Abfall schnell gesundheitsgefährdende Keime. Im vorliegenden Fall betraf es einen Mieter mit finanziellen Engpässen, der für die Abfallbeseitigung nicht selbst sorgen konnte.
(Quelle:KSTA)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen