Samstag, 11. Juli 2009

Urteil-Wohnrecht gilt vor Eigentumsrecht

Laut einem Urteil des Landgerichts Coburg (AZ: 32 S 3/09) darf jemand, der in einem Hausteil wohnt, welches ihm nicht selbst gehört, selbst über seinen Besuch, den er empfängt, entscheiden.
Im vorliegenden Fall geht es um einen Streit zwischen Vater und Sohn. Der Sohn ist der Eigentümer von beiden Anwesen. Der Sohn wollte dem Vater den Besuch von einer bestimmten Person verbieten. Der Vater klagte gegen das Besuchsverbot.
Das Landgericht Coburg gab ihm recht. Da der Vater über das Wohnrecht für den entsprechenden Hausteil verfüge, könne er auch selbst entscheiden, wen er zu Besuch empfängt.


Kostenloses, Produktproben, Ratgeber zu vielen Themen
bei www.gratisproben.net

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen