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Donnerstag, 9. Mai 2013
Samstag, 25. Februar 2012
Fasten und Entspannen
Immer mehr Menschen entdecken die positive Wirkung einer Fastenkur.
Bei einer Fastenkur purzeln nicht nur die Pfunde, nein auch Körper und Geist erholen sich. Eine Fastenkur bedeutet eine Entgiftung des gesamten Körpers. Wasser wird ausgeschwemmt, der Körper wird entschlackt.
Von der Entwässerung und der Entschlackung profitieren auch der Geist. Das Denken wird klarer und konzentrierter.
Wer nicht die radikale Fastenkur machen möchte, kann zwischendrin auch ein paar Obsttage einlegen.
Zum Entspannen eignen sich Yoga und Autogenes Training. Zum Fitbleiben ist regelmäßiger Sport ein Wohltat für Körper und Geist.
Kostenloses, Produktproben, Ratgeber bei www.gratisproben.net
Bei einer Fastenkur purzeln nicht nur die Pfunde, nein auch Körper und Geist erholen sich. Eine Fastenkur bedeutet eine Entgiftung des gesamten Körpers. Wasser wird ausgeschwemmt, der Körper wird entschlackt.
Von der Entwässerung und der Entschlackung profitieren auch der Geist. Das Denken wird klarer und konzentrierter.
Wer nicht die radikale Fastenkur machen möchte, kann zwischendrin auch ein paar Obsttage einlegen.
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Freitag, 24. Februar 2012
Infos zur Organspende
Die Organspende und Gewebespende ist ein sensibles Thema.
Viele Menschen würden gerne Organe nach ihrem Tod spenden, wissen aber nicht welche Voraussetzungen dafür nötig sind.
Wenn ein Angehöriger verstorben ist, ist man als Hinterbliebener in den ersten Stunden meist nicht in der Lage auf die Frage zu antworten, ob der Verstorbene einer Organtransplantation zustimmen würde.
Liegt ein Organspendeausweis vor oder eine klare mündliche Aussage des Verstorbenen ist die Sachlage klar.
Doch, wie entscheidet man, wenn kein Organspendeausweis hinterlassen wurde?
In diesem Fall kann man nur mutmaßen, was der Verstorbene getan hätte.
Wer selbst auf eine Organspende angewiesen war/ist, kennt die nervenaufreibende Wartezeit auf eine Organspende.
Eine Voraussetzung für eine Organspende ist der diagnostizierte Hirntod, die andere Voraussetzung ist die Zustimmung der Angehörigen.
Wenn der Verstorbene keinen schriftlichen Willen hinterlassen oder nie eine mündliche Aussage zu einer Organtransplantation kundgetan hat, müssen die Angehörigen nach bestem Gewissen entscheiden.
Kurz nach dem Tod eines lieben Menschen sind die meisten Angehörigen mit der Frage nach einer Organspende überfordert und möchten nichts falsch machen.
Die DSO-die Deutsche Stiftung Organtransplantationen- betont, wie wichtig erst einmal Zeit für Trauer ist.
Voreilige Fragen seitens der Ärzte können eher das Gegenteil bewirken-und die Angehörigen entscheiden sich gegen eine Organspende.
Die DSO stellt auch Koordinatoren für die Beratung der Angehörigen zur Verfügung.
Sehr schwer ist die Frage nach einer Organspende beim Tod von Kindern zu beantworten. Kinder haben meist keinen Organspendeausweis. Also müssen die Eltern die schwere Entscheidung für das Kind treffen. Jugendliche können ab dem 16. Lebsnjahr selbst entscheiden, ob sie Organe spenden möchten.
Ab dem 14. Lebensjahr können sie sich gegen eine Organspende aussprechen.
Es gibt für die Organspende in der Regel keine Altersgrenze. Voraussetzung ist, dass die Organe gesund sind. Nach dem Tod eines Menschen werden entsprechende medizinische Tests gemacht, um festzustellen, ob Organe transplantiert werden können.
Eine Organ-und Gewebespende ist anonym. Der Empfänger wird nicht bekannt gegeben.
Bei bestimmten Krankheiten wie zum Beispiel einer akuten Krebserkrankung oder bei HIV-positiv Erkrankten werden keine Organe entnommen.
Bei allen anderen Krankheiten entscheidet der Arzt im Einzelfall.
Es gibt seitens der großen Religionsgemeinschaften in Deutschland keine religiösen Bedenken gegen eine Organspende.
Wenn ein Verstorbener einen Organspendeausweis besitzt oder sein Einverständnis in anderer schriftlicher Form zur Organ-und Gewebetransplation dokumentiert hat, brauchen die Angehörigen nicht mehr nach dem Einverständnis gefragt werden.
Wer sich für die Organspende interessiert und mehr zu Organ-und Gewebetransplantationen wissen möchte, kann sich unter folgenden Adressen weitere Auskünfte einholen:
http://www.organspende-info.de/
http://www.dso.de/,
http://www.fuers-leben.de/.
Auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bietet telefonische Informationen unter folgender Telefonnummer: 0800/9040400.
Alle, die gerne mit Apps arbeiten, können sich einen Organspendeausweis
als iPhone-App downloaden unter
http://itunes.apple.com/app für organspendeausweis
Kostenloses, Produktproben, Ratgeber bei www.gratisproben.net
Viele Menschen würden gerne Organe nach ihrem Tod spenden, wissen aber nicht welche Voraussetzungen dafür nötig sind.
Wenn ein Angehöriger verstorben ist, ist man als Hinterbliebener in den ersten Stunden meist nicht in der Lage auf die Frage zu antworten, ob der Verstorbene einer Organtransplantation zustimmen würde.
Liegt ein Organspendeausweis vor oder eine klare mündliche Aussage des Verstorbenen ist die Sachlage klar.
Doch, wie entscheidet man, wenn kein Organspendeausweis hinterlassen wurde?
In diesem Fall kann man nur mutmaßen, was der Verstorbene getan hätte.
Wer selbst auf eine Organspende angewiesen war/ist, kennt die nervenaufreibende Wartezeit auf eine Organspende.
Eine Voraussetzung für eine Organspende ist der diagnostizierte Hirntod, die andere Voraussetzung ist die Zustimmung der Angehörigen.
Wenn der Verstorbene keinen schriftlichen Willen hinterlassen oder nie eine mündliche Aussage zu einer Organtransplantation kundgetan hat, müssen die Angehörigen nach bestem Gewissen entscheiden.
Kurz nach dem Tod eines lieben Menschen sind die meisten Angehörigen mit der Frage nach einer Organspende überfordert und möchten nichts falsch machen.
Die DSO-die Deutsche Stiftung Organtransplantationen- betont, wie wichtig erst einmal Zeit für Trauer ist.
Voreilige Fragen seitens der Ärzte können eher das Gegenteil bewirken-und die Angehörigen entscheiden sich gegen eine Organspende.
Die DSO stellt auch Koordinatoren für die Beratung der Angehörigen zur Verfügung.
Sehr schwer ist die Frage nach einer Organspende beim Tod von Kindern zu beantworten. Kinder haben meist keinen Organspendeausweis. Also müssen die Eltern die schwere Entscheidung für das Kind treffen. Jugendliche können ab dem 16. Lebsnjahr selbst entscheiden, ob sie Organe spenden möchten.
Ab dem 14. Lebensjahr können sie sich gegen eine Organspende aussprechen.
Es gibt für die Organspende in der Regel keine Altersgrenze. Voraussetzung ist, dass die Organe gesund sind. Nach dem Tod eines Menschen werden entsprechende medizinische Tests gemacht, um festzustellen, ob Organe transplantiert werden können.
Eine Organ-und Gewebespende ist anonym. Der Empfänger wird nicht bekannt gegeben.
Bei bestimmten Krankheiten wie zum Beispiel einer akuten Krebserkrankung oder bei HIV-positiv Erkrankten werden keine Organe entnommen.
Bei allen anderen Krankheiten entscheidet der Arzt im Einzelfall.
Es gibt seitens der großen Religionsgemeinschaften in Deutschland keine religiösen Bedenken gegen eine Organspende.
Wenn ein Verstorbener einen Organspendeausweis besitzt oder sein Einverständnis in anderer schriftlicher Form zur Organ-und Gewebetransplation dokumentiert hat, brauchen die Angehörigen nicht mehr nach dem Einverständnis gefragt werden.
Wer sich für die Organspende interessiert und mehr zu Organ-und Gewebetransplantationen wissen möchte, kann sich unter folgenden Adressen weitere Auskünfte einholen:
http://www.organspende-info.de/
http://www.dso.de/,
http://www.fuers-leben.de/.
Auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bietet telefonische Informationen unter folgender Telefonnummer: 0800/9040400.
Alle, die gerne mit Apps arbeiten, können sich einen Organspendeausweis
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Freitag, 17. Februar 2012
Infos zur Abgeltungssteuer
Die Abgeltungsteuer ist eine Einkommensteuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 20 Einkommensteuergesetz (EStG).
Kursgewinne aus Wertpapieren, die ab dem 01. Januar erworben wurden, unterliegen einer Abgeltungssteuer von 25 Prozent. Diese Steuerregelung betrifft alle nicht staatlich geförderten Kapitalanlage-und Vorsorgeprodukte wie Fonds-und Banksparpläne.
Für Sparer mit normalen verzinsten Anlagen, für die der persönliche Steuersatz über 25 Prozent liegt, bringt die Abgeltungssteuer von 25 Prozent Vorteile. Wenn der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent liegt, kann man die zuviel gezahlte Steuer bei der Einkommenssteuererklärung zurückholen.
Kapitallebensversicherungen sind davon nicht betroffen. Bei Kapitallebensversicherungen kommt die hälftige Ertragsbesteuerung zum Einsatz. Dabei werden am Ende der Laufzeit die Hälfte der Erträge mit dem jeweiligen persönlichen Steuersatz versteuert.
Dafür muß der Vertrag mindestens 12 Jahre bestehen und bei der Auszahlung das 60. Lebensjahr erreicht haben.
Noch eine Info zur Erbschaftssteuer
Bei selbstgenutzem Wohnungseigentum kann nun auch bei eingetragenen Lebenspartnerschaften steuerfrei vererbt werden. Bisher war dies nur bei Ehepartner möglich. Die Wohnung muß dann in den nächsten 10 Jahren selbst bewohnt werden.
Freibeträge für Vermögen liegen für Ehegatten bei 500.000 Euro, für Kinder
bei 405.000 Euro und für Enkelkinder bei 200.000 Euro.
Kostenloses, Produktproben, Ratgeber bei www.gratisproben.net
Kursgewinne aus Wertpapieren, die ab dem 01. Januar erworben wurden, unterliegen einer Abgeltungssteuer von 25 Prozent. Diese Steuerregelung betrifft alle nicht staatlich geförderten Kapitalanlage-und Vorsorgeprodukte wie Fonds-und Banksparpläne.
Für Sparer mit normalen verzinsten Anlagen, für die der persönliche Steuersatz über 25 Prozent liegt, bringt die Abgeltungssteuer von 25 Prozent Vorteile. Wenn der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent liegt, kann man die zuviel gezahlte Steuer bei der Einkommenssteuererklärung zurückholen.
Kapitallebensversicherungen sind davon nicht betroffen. Bei Kapitallebensversicherungen kommt die hälftige Ertragsbesteuerung zum Einsatz. Dabei werden am Ende der Laufzeit die Hälfte der Erträge mit dem jeweiligen persönlichen Steuersatz versteuert.
Dafür muß der Vertrag mindestens 12 Jahre bestehen und bei der Auszahlung das 60. Lebensjahr erreicht haben.
Noch eine Info zur Erbschaftssteuer
Bei selbstgenutzem Wohnungseigentum kann nun auch bei eingetragenen Lebenspartnerschaften steuerfrei vererbt werden. Bisher war dies nur bei Ehepartner möglich. Die Wohnung muß dann in den nächsten 10 Jahren selbst bewohnt werden.
Freibeträge für Vermögen liegen für Ehegatten bei 500.000 Euro, für Kinder
bei 405.000 Euro und für Enkelkinder bei 200.000 Euro.
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Montag, 23. Januar 2012
Sicherheit beim Einkaufen im Internet
Informationen und Tipps worauf Sie beim Einkaufen per Katalog, Brief, Internet achten sollten.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat einige Punkte zusammengestellt, die beim sicheren Einkaufen im Internet oder Katalog beachtet werden sollten.
www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de
Lesen Sie auch:
www.gratisproben.net/ratgeber-sichere-zahlmethoden-beim-onlinekauf
www.gratisproben.net/tipps-gratis-widerrufsrecht-umtauschrecht-online-kaufen
www.gratisproben.net/ratgeber-sicher-online-einkaufen-im-internet
Kostenloses, Produktproben, Ratgeber bei www.gratisproben.net
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Freitag, 2. Dezember 2011
Schuhe richtig putzen
Tipps für eine richtige Schuhpflege
Schuhpflege ist gar nicht so schwer.
Eine Nylonstrumpfhose ist ideal für einen tollen Glanz auf dem Schuh.
Dazu poliert man den Schuh mit einer Nylonstrumpfhose (Nylonstrümpfe tun es natürlich auch).
Neue Schuhe mit einem Imprägnierspray gegen Regen, Nässe, Schmutz schützen.
Auch ältere Schuhe sind für einen regelmäßigen Sprühstoss von einem Imprägnierspray dankbar.
Nasse Schuhe mit Zeitungspapier ausstopfen. Wenn das Zeitungspapier die Feuchtigkeit aus dem Schuh aufgesogen hat, das nasse Zeitungspapier gegen trockenes Papier austauschen. Nasse Schuhe können auch mit einem Holz oder Schaumstoff Schuhspanner versehen werden. Schuhe zum Trocknen auf die Seite legen.
Wenn der Schuh trocken ist, mit Lederpflege einreiben.
Verschmutzte Schuhe erst reinigen, groben Schmutz entfernen, dann mit Lederpflege den Schuh einreiben und eventuell ein Imprägnierspray benutzen.
Hilfreich sind bei stark verschmutzen Schuhen ein im Handel erhältlicher Lederreiniger. Ein Lederreiniger ist ebenso praktisch, wenn man den Schuh schnell wieder anziehen möchte.
Nasse Schuhe nicht an die Heizung stellen. Heizung trocknet das Leder aus.
Auch Hautcreme, Butter, Olivenöl und Bananenschalen sind für die Schuhpflege nicht geeignet. Diese Produkte können Flecken und Schimmel auf den Schuhen verursachen.
Pflegeprodukte für Schuhe sparsam verwenden. Viel hilft nicht unbedingt viel.
Für die Grundpflege von Schuhen braucht man:
die passende farbliche Schuhcreme für Glattleder und für Rauhleder,
Lederfett,
eine Schuhbürste, um dem Schmutz auf dem Schuh zu entfernen,
eine Schuhbürste oder ein weiches Tuch für jede Schuhfarbe, um die Schuhcreme aufzutragen,
eine oder mehrere (je nach Schuhfarben) Schuhbürsten, um die Schuhe zu polieren oder ein Mikrofasertuch, bzw. ein altes weiches Tuch,
eine Wildlederbürste (zum Beispiel Gummi Noppenbürste) für die Pflege von Rauhleder,
passende Schuhcreme oder farbloses Pflegespray für Veloursleder Schuhe,
Imprägnierspray,
Radiergummi für die Schmutzentfernung auf Rauhleder,
eine Schuhbürste zur allgemeinen Pflege der Schuhe.
Eine farblose Schuhcreme ist praktisch für Glattleder Schuhe.
Für Rauhlederschuhe ist ein farbloses Schuhpflegespray eine gute Lösung für die Schuhpflege zwischendurch.
Wasserflecken auf Rauhlederschuhen bedürfen einer größeren Pflegeaktion.
Der Schuh muß komplett gewässert werden. Dazu den Schuh ca. 10 Minuten in lauwarmes Wasser legen. Dann mit einer sanften Seifenlösung oder Haarshampoo abreiben, abspülen und mindestens 12 Stunden trocknen lassen. Wenn der Schuh trocken ist, mit einer Wildlederbürste das Leder aufrauen und mit Imprägnierspray einsprühen.
Ein Schuhanzieher hilft, die Schuhe länger intakt zu halten.
Schuhe, die eingelagert werden sollen, gut reinigen, einfetten, mit einem Schuhspanner versehen oder mit Zeitungspapier ausstopfen. So bleiben die Schuhe bis zur nächsten Jahreszeit gepflegt und können dann wieder in Gebruach genommen werden.
Lesen Sie auch:
www.gratisproben.net/gratis-waschtipps-richtig waesche-waschen
Schuhpflege ist gar nicht so schwer.
Eine Nylonstrumpfhose ist ideal für einen tollen Glanz auf dem Schuh.
Dazu poliert man den Schuh mit einer Nylonstrumpfhose (Nylonstrümpfe tun es natürlich auch).
Neue Schuhe mit einem Imprägnierspray gegen Regen, Nässe, Schmutz schützen.
Auch ältere Schuhe sind für einen regelmäßigen Sprühstoss von einem Imprägnierspray dankbar.
Nasse Schuhe mit Zeitungspapier ausstopfen. Wenn das Zeitungspapier die Feuchtigkeit aus dem Schuh aufgesogen hat, das nasse Zeitungspapier gegen trockenes Papier austauschen. Nasse Schuhe können auch mit einem Holz oder Schaumstoff Schuhspanner versehen werden. Schuhe zum Trocknen auf die Seite legen.
Wenn der Schuh trocken ist, mit Lederpflege einreiben.
Verschmutzte Schuhe erst reinigen, groben Schmutz entfernen, dann mit Lederpflege den Schuh einreiben und eventuell ein Imprägnierspray benutzen.
Hilfreich sind bei stark verschmutzen Schuhen ein im Handel erhältlicher Lederreiniger. Ein Lederreiniger ist ebenso praktisch, wenn man den Schuh schnell wieder anziehen möchte.
Nasse Schuhe nicht an die Heizung stellen. Heizung trocknet das Leder aus.
Auch Hautcreme, Butter, Olivenöl und Bananenschalen sind für die Schuhpflege nicht geeignet. Diese Produkte können Flecken und Schimmel auf den Schuhen verursachen.
Pflegeprodukte für Schuhe sparsam verwenden. Viel hilft nicht unbedingt viel.
Für die Grundpflege von Schuhen braucht man:
die passende farbliche Schuhcreme für Glattleder und für Rauhleder,
Lederfett,
eine Schuhbürste, um dem Schmutz auf dem Schuh zu entfernen,
eine Schuhbürste oder ein weiches Tuch für jede Schuhfarbe, um die Schuhcreme aufzutragen,
eine oder mehrere (je nach Schuhfarben) Schuhbürsten, um die Schuhe zu polieren oder ein Mikrofasertuch, bzw. ein altes weiches Tuch,
eine Wildlederbürste (zum Beispiel Gummi Noppenbürste) für die Pflege von Rauhleder,
passende Schuhcreme oder farbloses Pflegespray für Veloursleder Schuhe,
Imprägnierspray,
Radiergummi für die Schmutzentfernung auf Rauhleder,
eine Schuhbürste zur allgemeinen Pflege der Schuhe.
Eine farblose Schuhcreme ist praktisch für Glattleder Schuhe.
Für Rauhlederschuhe ist ein farbloses Schuhpflegespray eine gute Lösung für die Schuhpflege zwischendurch.
Wasserflecken auf Rauhlederschuhen bedürfen einer größeren Pflegeaktion.
Der Schuh muß komplett gewässert werden. Dazu den Schuh ca. 10 Minuten in lauwarmes Wasser legen. Dann mit einer sanften Seifenlösung oder Haarshampoo abreiben, abspülen und mindestens 12 Stunden trocknen lassen. Wenn der Schuh trocken ist, mit einer Wildlederbürste das Leder aufrauen und mit Imprägnierspray einsprühen.
Ein Schuhanzieher hilft, die Schuhe länger intakt zu halten.
Schuhe, die eingelagert werden sollen, gut reinigen, einfetten, mit einem Schuhspanner versehen oder mit Zeitungspapier ausstopfen. So bleiben die Schuhe bis zur nächsten Jahreszeit gepflegt und können dann wieder in Gebruach genommen werden.
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Donnerstag, 8. September 2011
Regeln beim Ferienjob für Jugendliche ab 13 Jahren
Was ist beim Arbeiten von Jugendlichen laut dem Jugendschutzgesetz zu beachten
Jugendliche dürfen ab 13 Jahren einen Ferienjob machen oder während der Schulzeit kleineren Aushilfstätigkeiten nachgehen.
Doch bei einem Job für Schüler gibt es einige Regeln zu beachten.
Der Arbeitsgeber muß in jedem Fall den Jugendschutz einhalten.
Ein Jugendlicher unter 13 Jahren darf gar nicht arbeiten.
Jugendliche ab 13 Jahren dürfen einen zeitlich begrenzten Ferienjob mit leichten und einfachen Arbeiten annehmen.
Schüler, die zwischen 13 Jahre alt und 14 Jahre alt sind, dürfen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz kleinere Tätigkeiten ausführen, wie zum Beispiel Werbeblättchen austragen, als Babysitter arbeiten, den Hund ausführen, kleinere Botengänge erledigen oder Nachhilfeunterricht geben. Diese Tätigkeiten sollten 2 Stunden am Tag nicht überschreiten.
Jugendliche, die 15 Jahre bis 17 Jahre alt sind, dürfen in den Ferien leichte Jobs bis zu vier Wochen machen. Hierbei dürfen die Jugendlichen in einer 5 Tage Woche (40 Stunden) arbeiten, also höchstens 8 Stunden täglich und höchstens 20 Tage. Verboten sind Akkordarbeiten, Wochenenddienste und Nachtarbeit sowie schwere Arbeiten und das Tragen von schweren Lasten.
Auch Arbeiten, die in Hitze, Kälte, Nässe und Lärm ausgeführt werden müssen, dürfen Jugendliche nicht machen.
Volljährige Schülerinnen und Schüler dürfen als Erwachsene bis zu 50 Tage im Jahr oder zwei Monate am Stück arbeiten. Was zeitlich darüber hinausgeht, ist kein Ferienjob mehr.
Die Arbeitsschutzvorschriften gelten für Jugendliche ab 13 Jahren und 15 Jahren gleichermaßen.
Das Arbeitsrecht sieht für arbeitende Jugendliche das gleiche Recht wie für "erwachsene" Arbeitnehmer vor.
Schüler mit einer "laufenden Beschäftigung" im Job haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und für gestzliche Feiertage. Diese Regelung gilt allerdings nicht für Ferienjobs.
Sozialversicherungsbeiträge müssen für Ferienjobs nicht gezahlt, egal, wie hoch der Verdienst des Schülers ist.
Ein Schüler, der einem regelmäßigen Job nachgeht und nicht mehr als 400 Euro pro Monat verdient, braucht keine Sozialabgaben zu zahlen.
Der Arbeitgeber, der einen gesetzlich krankenversicherten Schüler mit Minijob beschäftigt, ist verpflichtet, die gesetzlichen Sozialabgaben zu zahlen. Das sind 13 Prozent Krankenversicherung, 15 Prozent Rentenversicherung und 2 Prozent Pauschalsteuer-diese kann auch vom Schüler gezahlt werden. Die meisten Arbeitgeber zahlen diese Pauschalsteuer jedoch selbst.
Absolut abgabenfrei für Schüler und Arbeitgeber sind Ferienjobs, die lediglich während der Ferien ausgeübt werden.
Hierbei darf der Schüler nicht länger als 2 Monate oder 50 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres arbeiten.
Bei dieser Art von Ferienjob gibt es keine Verdienstbeschränkung.
Die Schüler sind in jedem Fall gesetzlich unfallversichert.
Ein Schüler, der nicht mehr als 400 Euro im Monat verdient, bleibt weiterhin in der gesetzlichen Krankenversicherung seiner Eltern mitversichert.
Desweiteren gibt es für "jobbende" Schüler die Möglichkeit, mit Lohnsteuerkarte zu arbeiten. In Frage kommen die Lohnsteuerklassen I und IV. Die Höhe des Verdienstes darf bis zu 900 Euro steuerfrei sein.
Sind dennoch Lohnsteuer zu zahlen, kann man sich in meisten Fällen die gezahlte beim Lohnsteuerjahresausgleich zurückholen.
Beachten sollten arbeitende Schüler auch die Kindergeldgrenze. Um weiterhin Kindergeld zu bekommen, darf ein Verdienst von 8004 für das Jahr 2011 nicht überschritten werden. Hiervon sind die Sozialversicherungsbeiträge und die steuerlichen Werbungskosten bereits abgezogen.
Lesen Sie auch:
sparportal.blogspot.com/2010/01/kindergeld-anspruch-fur-studenten-und.html
Kostenloses, Produktproben, Ratgeber bei www.gratisproben.net
Jugendliche dürfen ab 13 Jahren einen Ferienjob machen oder während der Schulzeit kleineren Aushilfstätigkeiten nachgehen.
Doch bei einem Job für Schüler gibt es einige Regeln zu beachten.
Der Arbeitsgeber muß in jedem Fall den Jugendschutz einhalten.
Ein Jugendlicher unter 13 Jahren darf gar nicht arbeiten.
Jugendliche ab 13 Jahren dürfen einen zeitlich begrenzten Ferienjob mit leichten und einfachen Arbeiten annehmen.
Schüler, die zwischen 13 Jahre alt und 14 Jahre alt sind, dürfen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz kleinere Tätigkeiten ausführen, wie zum Beispiel Werbeblättchen austragen, als Babysitter arbeiten, den Hund ausführen, kleinere Botengänge erledigen oder Nachhilfeunterricht geben. Diese Tätigkeiten sollten 2 Stunden am Tag nicht überschreiten.
Jugendliche, die 15 Jahre bis 17 Jahre alt sind, dürfen in den Ferien leichte Jobs bis zu vier Wochen machen. Hierbei dürfen die Jugendlichen in einer 5 Tage Woche (40 Stunden) arbeiten, also höchstens 8 Stunden täglich und höchstens 20 Tage. Verboten sind Akkordarbeiten, Wochenenddienste und Nachtarbeit sowie schwere Arbeiten und das Tragen von schweren Lasten.
Auch Arbeiten, die in Hitze, Kälte, Nässe und Lärm ausgeführt werden müssen, dürfen Jugendliche nicht machen.
Volljährige Schülerinnen und Schüler dürfen als Erwachsene bis zu 50 Tage im Jahr oder zwei Monate am Stück arbeiten. Was zeitlich darüber hinausgeht, ist kein Ferienjob mehr.
Die Arbeitsschutzvorschriften gelten für Jugendliche ab 13 Jahren und 15 Jahren gleichermaßen.
Das Arbeitsrecht sieht für arbeitende Jugendliche das gleiche Recht wie für "erwachsene" Arbeitnehmer vor.
Schüler mit einer "laufenden Beschäftigung" im Job haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und für gestzliche Feiertage. Diese Regelung gilt allerdings nicht für Ferienjobs.
Sozialversicherungsbeiträge müssen für Ferienjobs nicht gezahlt, egal, wie hoch der Verdienst des Schülers ist.
Ein Schüler, der einem regelmäßigen Job nachgeht und nicht mehr als 400 Euro pro Monat verdient, braucht keine Sozialabgaben zu zahlen.
Der Arbeitgeber, der einen gesetzlich krankenversicherten Schüler mit Minijob beschäftigt, ist verpflichtet, die gesetzlichen Sozialabgaben zu zahlen. Das sind 13 Prozent Krankenversicherung, 15 Prozent Rentenversicherung und 2 Prozent Pauschalsteuer-diese kann auch vom Schüler gezahlt werden. Die meisten Arbeitgeber zahlen diese Pauschalsteuer jedoch selbst.
Absolut abgabenfrei für Schüler und Arbeitgeber sind Ferienjobs, die lediglich während der Ferien ausgeübt werden.
Hierbei darf der Schüler nicht länger als 2 Monate oder 50 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres arbeiten.
Bei dieser Art von Ferienjob gibt es keine Verdienstbeschränkung.
Die Schüler sind in jedem Fall gesetzlich unfallversichert.
Ein Schüler, der nicht mehr als 400 Euro im Monat verdient, bleibt weiterhin in der gesetzlichen Krankenversicherung seiner Eltern mitversichert.
Desweiteren gibt es für "jobbende" Schüler die Möglichkeit, mit Lohnsteuerkarte zu arbeiten. In Frage kommen die Lohnsteuerklassen I und IV. Die Höhe des Verdienstes darf bis zu 900 Euro steuerfrei sein.
Sind dennoch Lohnsteuer zu zahlen, kann man sich in meisten Fällen die gezahlte beim Lohnsteuerjahresausgleich zurückholen.
Beachten sollten arbeitende Schüler auch die Kindergeldgrenze. Um weiterhin Kindergeld zu bekommen, darf ein Verdienst von 8004 für das Jahr 2011 nicht überschritten werden. Hiervon sind die Sozialversicherungsbeiträge und die steuerlichen Werbungskosten bereits abgezogen.
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Montag, 5. September 2011
Gefährliche Mücken-Krankheitsüberträger
Mücken können tropische Krankheiten übertragen
Durch die globale Erwärmung kommen immer mehr Mücken aus den tropischen Ländern zu uns. Das wäre ja nicht weiter tragisch, doch einige dieser Mücken können typische Tropenkrankheiten übertragen. Zu diesen Krankheiten zählen zum Beispiel das Dengue Fieber oder die Malaria.
Die Tigermücke (Aedes albopictus) ist bereits in Italien angekommen und breitet sich weiter nach Norden aus. Die Tigermücke überträgt das Dengue Virus und das Chikungunya-Virus.
Das Denguefieber und das Chikungunyafieber macht sich unter anderem durch grippeähnliche Symptome bemerkbar. Es kann aber zu inneren Blutungen kommen.
In schweren Fällen können diese Krankheiten zum Tode führen. Insbesondere Kinder sind gefährdet.
Es gibt keine Impfung gegen diese Tropenkrankheiten.
Die Malariamücke (Anopheles plumbeus) kann Malaria, auch unter Sumpf-und Wechselfieber bekannt, übertragen. Die Malaria Krankheit äußert sich durch hohes, wiederkehrendes Fieber, Schüttelfrost, Magen-Darm-Beschwerden. Auch bei der Malaria sind besonders Kinder gefährdet, tödlich zu erkranken.
Es gibt drei verschiedene Malariaformen, Malaria tropica, Malaria tertiana,
und die Malaria quartana.
Die Malaria tertiana ist eine der gutartigen Verlaufsformen der Malariaerkrankung.
Impfstoffe gibt es noch keine. Für malariagefährderte Gebiete gibt eine
Chemoprophylaxe. Wichtig ist ein guter Insektenschutz wie Moskitonetze.
Gemeine Stechmücke (Culex pipiens) ist in Europa relativ häufig anzutreffen. Die gemeine Stechmücke kann das West-Nil-Virus und das Sindbis-Virus.
Auch bei diesem Virus kommt es zu grippeähnlichen Symptomen. In schweren Fällen kann es zu einer Hirnhaut-undn Gehirnentzündung kommen. Ein tödlicher Verlauf ist eher selten.
Die Sandmücken (Phlebotominae) sind eine Unterfamilie der Schmetterlingsmücken.
Sandmücken kommen hauptsächlich im Mittelmeerraum, Asien und Ameriak vor. Seit einigen Jahren ist die Sandmücke auch in Deutschland zu beobachten.
Die Sandmücke kann Leishmanien übertragen. Leishmanien ist eine Infektionskrankheit. Die Krankheit zeigt viele Krankheitsbilder auf. Das können Geschwüre sein, die normal ausheilen. Die Leishmaniose kann jedoch auch Leber und Knochenmark so stark angreifen, dass es zu einem tödlichen Verlauf kommt.
Die Rheinschnake (Aedes vexans) ist eine Stechmücke und kommt weltweit vor. Die Stechmücke kann verschiedene Krankheiten übertragen. So zum Beispiel Tahyna und Dirofilaria (Herzwurmerkrankung beim Hund-kann jedoch auf den Menschen übertragen werden). Die Tahyna Krankheit ist durch ihre unspezifischen Symptome nicht leicht zu erkennen. Die Symptome können grippeähnlich mit Fieber sein, aber auch bis zu einer Hirnhautentzündung (Meningitis)reichen.
Desweiteren können rheumatische Beschwerden auftreten.
Demnächst soll es eine Mücken-Datenbank als Frühwarnsystem geben.
Lesen Sie auch:
http://sparportal.blogspot.com/2011/06/gratis-broschuren-thema-regenwald
Durch die globale Erwärmung kommen immer mehr Mücken aus den tropischen Ländern zu uns. Das wäre ja nicht weiter tragisch, doch einige dieser Mücken können typische Tropenkrankheiten übertragen. Zu diesen Krankheiten zählen zum Beispiel das Dengue Fieber oder die Malaria.
Die Tigermücke (Aedes albopictus) ist bereits in Italien angekommen und breitet sich weiter nach Norden aus. Die Tigermücke überträgt das Dengue Virus und das Chikungunya-Virus.
Das Denguefieber und das Chikungunyafieber macht sich unter anderem durch grippeähnliche Symptome bemerkbar. Es kann aber zu inneren Blutungen kommen.
In schweren Fällen können diese Krankheiten zum Tode führen. Insbesondere Kinder sind gefährdet.
Es gibt keine Impfung gegen diese Tropenkrankheiten.
Die Malariamücke (Anopheles plumbeus) kann Malaria, auch unter Sumpf-und Wechselfieber bekannt, übertragen. Die Malaria Krankheit äußert sich durch hohes, wiederkehrendes Fieber, Schüttelfrost, Magen-Darm-Beschwerden. Auch bei der Malaria sind besonders Kinder gefährdet, tödlich zu erkranken.
Es gibt drei verschiedene Malariaformen, Malaria tropica, Malaria tertiana,
und die Malaria quartana.
Die Malaria tertiana ist eine der gutartigen Verlaufsformen der Malariaerkrankung.
Impfstoffe gibt es noch keine. Für malariagefährderte Gebiete gibt eine
Chemoprophylaxe. Wichtig ist ein guter Insektenschutz wie Moskitonetze.
Gemeine Stechmücke (Culex pipiens) ist in Europa relativ häufig anzutreffen. Die gemeine Stechmücke kann das West-Nil-Virus und das Sindbis-Virus.
Auch bei diesem Virus kommt es zu grippeähnlichen Symptomen. In schweren Fällen kann es zu einer Hirnhaut-undn Gehirnentzündung kommen. Ein tödlicher Verlauf ist eher selten.
Die Sandmücken (Phlebotominae) sind eine Unterfamilie der Schmetterlingsmücken.
Sandmücken kommen hauptsächlich im Mittelmeerraum, Asien und Ameriak vor. Seit einigen Jahren ist die Sandmücke auch in Deutschland zu beobachten.
Die Sandmücke kann Leishmanien übertragen. Leishmanien ist eine Infektionskrankheit. Die Krankheit zeigt viele Krankheitsbilder auf. Das können Geschwüre sein, die normal ausheilen. Die Leishmaniose kann jedoch auch Leber und Knochenmark so stark angreifen, dass es zu einem tödlichen Verlauf kommt.
Die Rheinschnake (Aedes vexans) ist eine Stechmücke und kommt weltweit vor. Die Stechmücke kann verschiedene Krankheiten übertragen. So zum Beispiel Tahyna und Dirofilaria (Herzwurmerkrankung beim Hund-kann jedoch auf den Menschen übertragen werden). Die Tahyna Krankheit ist durch ihre unspezifischen Symptome nicht leicht zu erkennen. Die Symptome können grippeähnlich mit Fieber sein, aber auch bis zu einer Hirnhautentzündung (Meningitis)reichen.
Desweiteren können rheumatische Beschwerden auftreten.
Demnächst soll es eine Mücken-Datenbank als Frühwarnsystem geben.
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Freitag, 5. August 2011
Personalakte für Arbeitnehmer einsehbar
Ein Arbeitnehmer darf Einsicht in seine Personalakte nehmen. So lautet der Paragraph 83 des Betriebsverfassungsgesetz. Aber die Herausgabe der Personalakte kann der Arbeitnehmer nicht verlangen, so ein Urteil des Landgerichts Niedersachsen.
Der Arbeitnehmer kann, wenn die Personalakte Notizen enthält, mit denen er nicht einverstanden ist oder die seine Person negativ belasten, eine schriftliche Gegendarstellung in die Personalakte geben, bzw. seine eigene Sichtweise zu einem Vorfall darlegen.
Diese schriftlichen Erklärungen des Arbeitnehmers müssen in die Personlakte abgeheftet werden. Unrichtige Angaben müssen berichtigt oder entfernt werden.
Der Arbeitnehmer kann, wie gesagt, Einsicht nehmen in die Personalakte, aber er darf seine Personalakte allerdings nicht mitnehmen.
Der Arbeitgeber indes darf die Personalakte nicht ohne Einverständnis des Arbeitnehmers an betriebsfremde Personen, auch nicht an zukünftige Arbeitgeber, aushändigen.
Die Personalakte ist immer nur für den aktuellen Arbeitgeber.
Laut dem Bundesarbeitsgerichts gelten diese Rechte auch noch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
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Der Arbeitnehmer kann, wie gesagt, Einsicht nehmen in die Personalakte, aber er darf seine Personalakte allerdings nicht mitnehmen.
Der Arbeitgeber indes darf die Personalakte nicht ohne Einverständnis des Arbeitnehmers an betriebsfremde Personen, auch nicht an zukünftige Arbeitgeber, aushändigen.
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Sonntag, 28. November 2010
Schutz vor Erkältung
Es ist bitterkalt und die nächste Erkältung im Anmarsch. Wie kann man sich vor Erkältungen schützen? Wird man durch die Kälte krank?
Kälte alleine macht nicht krank, sagen Gesundheitsforscher. Wer ein gutes Immunssystem besitzt, kann, wenn er es mag, im Winter lange Spaziergänge unternehmen.
Warum ist die Anzahl der Menschen, die im Winter an einer Erkältung leiden, ungleich höher als im Sommer?
Dies hängt unter anderem mit überheizten Räumen zusammen. Die Nasenschleimhäute trocknen in der Heizungsluft aus. Erkältungsviren haben es nun einfacher und dringen durch die trockenen Nasenschleimhäute in den Körper ein.
Händeschütteln, Fahren in der Straßenbahn, Aufenthalt unter bereits erkälteten Menschen und schon hat man sie auch, die übliche Wintererkältung.
Beim Händeschütteln werden die Keime von Mensch zu Mensch weitergereicht-und wie schnell ist man mit der-mit Keimen besiedelten ungewaschenen-Hand an der Nase oder am Mund.
In winterlichen Erkältungszeiten sollte man auf häufiges Hände geben verzichten. In geheizten Räumen für genügend Luftfeuchtigkeit sorgen. Die
Räume nicht überheizen. Hände oft und gründlich waschen, mindestens dann, wenn man von draußen kommt.
Gesunde Ernährung, viel Flüssigkeit, Sport und warme Kleidung tun das übrige dazu, dass man gesund über den Winter kommt.
Übrigens, Erkältungen und Gripps werden durch Viren ausgelöst und gegen Viren hilft kein Antibiotika.
Man kann versuchen, einer Erkältung mit Vitamin C und Zink vorzubeugen.
Lesen Sie auch:
Infos-zu-Vitaminen-von-A-Z.html
Kostenloses, Produktproben, Ratgeber bei www.gratisproben.net
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Händeschütteln, Fahren in der Straßenbahn, Aufenthalt unter bereits erkälteten Menschen und schon hat man sie auch, die übliche Wintererkältung.
Beim Händeschütteln werden die Keime von Mensch zu Mensch weitergereicht-und wie schnell ist man mit der-mit Keimen besiedelten ungewaschenen-Hand an der Nase oder am Mund.
In winterlichen Erkältungszeiten sollte man auf häufiges Hände geben verzichten. In geheizten Räumen für genügend Luftfeuchtigkeit sorgen. Die
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Gesunde Ernährung, viel Flüssigkeit, Sport und warme Kleidung tun das übrige dazu, dass man gesund über den Winter kommt.
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Man kann versuchen, einer Erkältung mit Vitamin C und Zink vorzubeugen.
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Montag, 15. November 2010
Ratgeber-vor Taschendieben schützen
Wie schütze ich mich vor Taschendieben?
Was muß ich tun, wenn ich Opfer eines Taschendiebstahls geworden bin?
Wie sind die Tricks der Taschendiebe?
Ratgeber und Tipps sowie Notfallnummer im Falle eines Diebstahls finden Sie hier:
www.gratisproben.net/gratis-tipps-vorbeugung-vor-taschendieben
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Freitag, 29. Oktober 2010
Zahn ausgeschlagen-was tun?
Soforthilfe bei einem ausgeschlagenen Zahn oder einem Zahnbruchstück
Ein Zahn ist ausgeschlagen worden-und nun? Dass ein Zahn ausgeschlagen wird, kommt öfter vor, als man denkt. Zum Beispiel bei Kinder beim Spielen, beim Sport, auf dem Spielplatz, bei Spasskämpfchen, wenn man unglücklich fällt, stolpert und so weiter. Solange es sich um einen Milchzahn handelt ist es ja alles halb so schlimm. Dieser Miclhzahn wäre ja eh ausgefallen und der neue Zahn steht schon in den Startlöchern.
Doch, was ist, wenn es sich um einen bleibenden Zahn handelt, bzw. vielleicht auch nur um ein Bruchstück des Zahnes.
Den abgebrochenen Zahn sollte man aufheben und in kaltes Wasser, in kalte H-Milch, in eine sterile Kochsalzlösung oder in eine Zahntransportbox aus der Apotheke legen. So gut verpackt sollte man mit dem Zahn sofort zum Zahnarzt fahren.
Ist der verlorenen Zahn nicht direkt zu finden, auf jeden Fall weitersuchen, bis man ihn oder das Bruchstück des Zahnes gefunden hat.
Der ausgeschlagene Zahn sollte nicht an der Wurzel angefasst werden, sondern lediglich an der Krone. Der Zahn sollte keinesfalls gereinigt werden, auch dann nicht, wenn er stark verschmutzt ist.
Blutet die verletzte Zahnstelle im Mund sehr stark, dann den Mund von außen mit Eiswürfeln, Kühlakkus oder einem anderen zwechmäßigen Gegenstand kühlen.
Kiefer ruhig halten und Zähne vorsichtig zusammen halten. Falls noch weitere Zähne betroffen sind und eventuell locker oder verschoben wurden, sollte man vorsichtig sein.
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www.gratisproben.net/baby-und-kinderhaut-vor-kaelte-schuetzen.html
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Doch, was ist, wenn es sich um einen bleibenden Zahn handelt, bzw. vielleicht auch nur um ein Bruchstück des Zahnes.
Den abgebrochenen Zahn sollte man aufheben und in kaltes Wasser, in kalte H-Milch, in eine sterile Kochsalzlösung oder in eine Zahntransportbox aus der Apotheke legen. So gut verpackt sollte man mit dem Zahn sofort zum Zahnarzt fahren.
Ist der verlorenen Zahn nicht direkt zu finden, auf jeden Fall weitersuchen, bis man ihn oder das Bruchstück des Zahnes gefunden hat.
Der ausgeschlagene Zahn sollte nicht an der Wurzel angefasst werden, sondern lediglich an der Krone. Der Zahn sollte keinesfalls gereinigt werden, auch dann nicht, wenn er stark verschmutzt ist.
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Kiefer ruhig halten und Zähne vorsichtig zusammen halten. Falls noch weitere Zähne betroffen sind und eventuell locker oder verschoben wurden, sollte man vorsichtig sein.
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