Freitag, 17. Februar 2012

Infos zur Abgeltungssteuer

Die Abgeltungsteuer ist eine Einkommensteuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 20 Einkommensteuergesetz (EStG).
Kursgewinne aus Wertpapieren, die ab dem 01. Januar erworben wurden, unterliegen einer Abgeltungssteuer von 25 Prozent. Diese Steuerregelung betrifft alle nicht staatlich geförderten Kapitalanlage-und Vorsorgeprodukte wie Fonds-und Banksparpläne.
Für Sparer mit normalen verzinsten Anlagen, für die der persönliche Steuersatz über 25 Prozent liegt, bringt die Abgeltungssteuer von 25 Prozent Vorteile. Wenn der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent liegt, kann man die zuviel gezahlte Steuer bei der Einkommenssteuererklärung zurückholen.
Kapitallebensversicherungen sind davon nicht betroffen. Bei Kapitallebensversicherungen kommt die hälftige Ertragsbesteuerung zum Einsatz. Dabei werden am Ende der Laufzeit die Hälfte der Erträge mit dem jeweiligen persönlichen Steuersatz versteuert.
Dafür muß der Vertrag mindestens 12 Jahre bestehen und bei der Auszahlung das 60. Lebensjahr erreicht haben.

Noch eine Info zur Erbschaftssteuer
Bei selbstgenutzem Wohnungseigentum kann nun auch bei eingetragenen Lebenspartnerschaften steuerfrei vererbt werden. Bisher war dies nur bei Ehepartner möglich. Die Wohnung muß dann in den nächsten 10 Jahren selbst bewohnt werden.
Freibeträge für Vermögen liegen für Ehegatten bei 500.000 Euro, für Kinder
bei 405.000 Euro und für Enkelkinder bei 200.000 Euro.


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