Die Organspende und Gewebespende ist ein sensibles Thema.
Viele Menschen würden gerne Organe nach ihrem Tod spenden, wissen aber nicht welche Voraussetzungen dafür nötig sind.
Wenn ein Angehöriger verstorben ist, ist man als Hinterbliebener in den ersten Stunden meist nicht in der Lage auf die Frage zu antworten, ob der Verstorbene einer Organtransplantation zustimmen würde.
Liegt ein Organspendeausweis vor oder eine klare mündliche Aussage des Verstorbenen ist die Sachlage klar.
Doch, wie entscheidet man, wenn kein Organspendeausweis hinterlassen wurde?
In diesem Fall kann man nur mutmaßen, was der Verstorbene getan hätte.
Wer selbst auf eine Organspende angewiesen war/ist, kennt die nervenaufreibende Wartezeit auf eine Organspende.
Eine Voraussetzung für eine Organspende ist der diagnostizierte Hirntod, die andere Voraussetzung ist die Zustimmung der Angehörigen.
Wenn der Verstorbene keinen schriftlichen Willen hinterlassen oder nie eine mündliche Aussage zu einer Organtransplantation kundgetan hat, müssen die Angehörigen nach bestem Gewissen entscheiden.
Kurz nach dem Tod eines lieben Menschen sind die meisten Angehörigen mit der Frage nach einer Organspende überfordert und möchten nichts falsch machen.
Die DSO-die Deutsche Stiftung Organtransplantationen- betont, wie wichtig erst einmal Zeit für Trauer ist.
Voreilige Fragen seitens der Ärzte können eher das Gegenteil bewirken-und die Angehörigen entscheiden sich gegen eine Organspende.
Die DSO stellt auch Koordinatoren für die Beratung der Angehörigen zur Verfügung.
Sehr schwer ist die Frage nach einer Organspende beim Tod von Kindern zu beantworten. Kinder haben meist keinen Organspendeausweis. Also müssen die Eltern die schwere Entscheidung für das Kind treffen. Jugendliche können ab dem 16. Lebsnjahr selbst entscheiden, ob sie Organe spenden möchten.
Ab dem 14. Lebensjahr können sie sich gegen eine Organspende aussprechen.
Es gibt für die Organspende in der Regel keine Altersgrenze. Voraussetzung ist, dass die Organe gesund sind. Nach dem Tod eines Menschen werden entsprechende medizinische Tests gemacht, um festzustellen, ob Organe transplantiert werden können.
Eine Organ-und Gewebespende ist anonym. Der Empfänger wird nicht bekannt gegeben.
Bei bestimmten Krankheiten wie zum Beispiel einer akuten Krebserkrankung oder bei HIV-positiv Erkrankten werden keine Organe entnommen.
Bei allen anderen Krankheiten entscheidet der Arzt im Einzelfall.
Es gibt seitens der großen Religionsgemeinschaften in Deutschland keine religiösen Bedenken gegen eine Organspende.
Wenn ein Verstorbener einen Organspendeausweis besitzt oder sein Einverständnis in anderer schriftlicher Form zur Organ-und Gewebetransplation dokumentiert hat, brauchen die Angehörigen nicht mehr nach dem Einverständnis gefragt werden.
Wer sich für die Organspende interessiert und mehr zu Organ-und Gewebetransplantationen wissen möchte, kann sich unter folgenden Adressen weitere Auskünfte einholen:
http://www.organspende-info.de/
http://www.dso.de/,
http://www.fuers-leben.de/.
Auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bietet telefonische Informationen unter folgender Telefonnummer: 0800/9040400.
Alle, die gerne mit Apps arbeiten, können sich einen Organspendeausweis
als iPhone-App downloaden unter
http://itunes.apple.com/app für organspendeausweis
Kostenloses, Produktproben, Ratgeber bei www.gratisproben.net
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