Wie hoch ist der Urlaubsanspruch, wie viele Urlaubstage im Jahr stehen einem Arbeitnehmer zu?
Generell hat laut dem Bundesurlaubsgesetz ein Arbeitnehmer Anspruch auf 24 Tage Urlaub im Jahr.
Der Gesetzgeber geht von einer 6 Tage Woche aus, das heißt, der Samstag wird als Arbeitstag mit hinzu gerechnet. Alle Kalendertage, die kein Sonntag oder Feiertage sind, werden als Werktage bezeichnet.
Wer nun 5 Arbeitstage in der Woche hat, hat einen gesetzlichen Urlaubsanspruch von 20 Tagen. Man rechnet 4 Wochen mal 5 Arbeitstage oder eben 6 Arbeitstage.
Die gesetzliche Urlaubsregelung kann in Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen individuell geändert und geregelt werden.
Übrigens, auch Teilzeitkräften und Praktikanten steht ein voller Jahresurlaub in Höhe von 20 Werktagen zu. Hierbei ist die Grundlage, wie viele Tage der Arbeitnehmer in der Woche arbeitet. Wie viele Stunden er arbeitet, ist nicht von Belang.
Leistet ein Teilzeitmitarbeiter seine 20 Stunden an 2 Tagen in der Woche ab, stehen ihm nur 8 Urlaubstage zu.
Wer einen neuen Arbeitsvertrag antritt, muß in der Regel erst einmal 6 Monate arbeiten, bevor der Arbeitnehmer einen ersten Urlaub in Anspruch nehmen kann.
Wer nur einen Teil des Jahres in einem Unternehmen arbeitet, kann auch nur einen Teilurlaub nehmen. Das heißt, der Jahresurlaub wird durch 12 Monate geteilt und dann mit den Monaten, die man gearbeitet hat, multipliziert.
Hat also ein Arbeitnehmer 6 Monate gearbeitet, hätte er gesetzlichen Anspruch auf 10 Tage (bei einer 5-Tage-Woche).
Auch hier kann ein Einzelvertrag, eine betriebliche Vereinbarung oder ein Tarifvertrag die Urlaubswartezeit verkürzen.
Verlängern darf der Arbeitgeber die Wartezeit nicht.
Der Zeitpunkt des Urlaubs muß mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden und zu den betrieblichen Verhältnissen passen. Der Arbeitgeber kann zwar den Zeitpunkt vorgeben, muß aber die Urlaubszeit Wünsche des Arbeitnehmers berücksichtigen.
Der Urlaub sollte, um einen Erholungseffekt zu haben, an 12 Werktagen am Stück genommen werden.
In Einzelfällen kann der Urlaubswunsch auch abgelehnt werden. Etwa, wenn zur gleichen Zeit schon einige Arbeitnehmer Urlaub beantragt haben, Schulferien-hier haben Arbeitnehmern mit Kindern Vorrang vor Kinderlosen, während des Weihnachtsgeschäftes im Verkauf, die Buchhaltung zum Ende des Jahres, bei Inventurarbeiten, bei plötzlichen personellen Engpässen, hohen Produktionsnachfragen und ähnliches.
Übrig gebliebene Urlaubstage aus dem Vorjahr dürfen mit ins neue Jahr übertragen werden und müssen bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden. Ansonsten sind die Urlaubstage verfallen.
Aber auch hier gilt, eine persönliche Absprache mit dem Chef ist in den meisten Fällen möglich.
Wenn ein Mitarbeiter im Urlaub krank wird, muß er dies durch ein ärztliches Artest nachweisen. Das Artest und die Krankmeldung muß sofort (also noch im Urlaub) an die Firma weitergeleitet werden.
Der Urlaubsanspruch bleibt auch bei einer länger andauernden Krankheit in voller Höhe bestehen.
Viele Arbeitnehmer lassen sich Urlaubstage auszahlen. Das ist laut Gesetz nicht erlaubt. Denn der Urlaub dient zur Erholung, was mit einer Geldauszahlung so nicht gewährleistet ist.
Lesen Sie auch:
http://sparportal.blogspot.de/2012/11/bewerber-durfen-lugen
http://guenstiger-sparen.de/vorbeugung-diebstahl-auto-und-urlaub
Kostenloses, Produktproben, Ratgeber bei www.gratisproben.net
Sparportal-Blog ist ein Spar- und Verbraucherportal mit kostenlosen Angeboten wie Gratisproben, Produktproben, Downloads, Rezepten, Verbrauchertips und Ratgeber zu allen Bereichen des Lebens.
Posts mit dem Label arbeitnehmer werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label arbeitnehmer werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Montag, 20. Oktober 2014
Montag, 18. Februar 2013
Heizungsausfall im Büro-Mindesttemperatur
Wenn im Winter die Heizung im Büro ausfällt, muss der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung nicht frierend erbringen. Der Gesetzgeber hat für entsprechende Schutzvorschriften gesorgt, die der Arbeitgeber einhalten muss.
Das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitsstättenverordnungsgesetz besagen, dass in Arbeitsräumen eine gesundheitlich erträgliche Raumtemperatur herrschen muß. Die Raumtemperatur muß so beschaffen sein, dass der körperlichen Beschaffenheit und dem spezifischen Nutzen des Raumes Genüge getan wird.
Die Mindesttemperatur bei überwiegend sitzender Tätigkeit sollte ca. 17-19 Grad Celsius betragen.
Für Bürotätigkeiten sollte die Temperatur sogar bei ca. 20 Grad liegen, in Verkaufsräumen sollten ca. 19 Grad und in Pausenräumen ca. 21 Grad sein.
Bei schwerer körperlicher Arbeit sollten 12 Grad reichen.
Auf ausreichende Lüftung sollte geachtet werden. In Arbeitsräumen muß eine ausreichend gesundheitlich zuträgliche Arbeitsluft vorhanden sein.
Das Bundesarbeitsgericht argumentierte mit "Betriebsrisiko der Firma" in einem Fall , indem das Personal wegen Heizungsausfall die Arbeit niederlegte und nach Hause ging.
Das Urteil ist hier nachzulesen: AZ: 4 AZR 301/80.
Für Mitarbeiter, die auf Baustellen oder sonstwie im Winter draussen arbeiten müssen, muß der Arbeitgeber Schutzkleidung wie Überziehjacken-hosen, schuhe, Hand-und Kopfschutz bereitstellen.
Das Arbeitsschutzgesetz besagt für solche Fälle: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes für die Beschäftigten in seinem Betrieb zu treffen.
http://sparportal.blogspot.de/2010/07/zumutbare-hochst-raumtemperatur-im.html
Das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitsstättenverordnungsgesetz besagen, dass in Arbeitsräumen eine gesundheitlich erträgliche Raumtemperatur herrschen muß. Die Raumtemperatur muß so beschaffen sein, dass der körperlichen Beschaffenheit und dem spezifischen Nutzen des Raumes Genüge getan wird.
Die Mindesttemperatur bei überwiegend sitzender Tätigkeit sollte ca. 17-19 Grad Celsius betragen.
Für Bürotätigkeiten sollte die Temperatur sogar bei ca. 20 Grad liegen, in Verkaufsräumen sollten ca. 19 Grad und in Pausenräumen ca. 21 Grad sein.
Bei schwerer körperlicher Arbeit sollten 12 Grad reichen.
Auf ausreichende Lüftung sollte geachtet werden. In Arbeitsräumen muß eine ausreichend gesundheitlich zuträgliche Arbeitsluft vorhanden sein.
Das Bundesarbeitsgericht argumentierte mit "Betriebsrisiko der Firma" in einem Fall , indem das Personal wegen Heizungsausfall die Arbeit niederlegte und nach Hause ging.
Das Urteil ist hier nachzulesen: AZ: 4 AZR 301/80.
Für Mitarbeiter, die auf Baustellen oder sonstwie im Winter draussen arbeiten müssen, muß der Arbeitgeber Schutzkleidung wie Überziehjacken-hosen, schuhe, Hand-und Kopfschutz bereitstellen.
Das Arbeitsschutzgesetz besagt für solche Fälle: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes für die Beschäftigten in seinem Betrieb zu treffen.
http://sparportal.blogspot.de/2010/07/zumutbare-hochst-raumtemperatur-im.html
Dienstag, 19. Juni 2012
Stress erhöht Risiko für Depression
Wer als Arbeitnehmer ständig unter Stress steht, ist das Risiko an einer Depression
zu erkranken, erhöht.
Ständige Störungen bei der Arbeit, widersprüchliche Aufgabenstellungen und hoher Arbeitsdruck sind für Arbeitnehmer belastend.
Oftmals kommen zu belastenden Arbeitssituation noch private Sorgen und Probleme dazu.
Diese Probleme über einen längeren Zeitraum ohne ein Lösung in Sicht, kann zu Burnout und Depressionen führen.
Kostenloses, Produktproben, Ratgeber bei www.gratisproben.net
Kostenloses, Produktproben, Ratgeber bei www.gratisproben.net
Freitag, 5. August 2011
Personalakte für Arbeitnehmer einsehbar
Ein Arbeitnehmer darf Einsicht in seine Personalakte nehmen. So lautet der Paragraph 83 des Betriebsverfassungsgesetz. Aber die Herausgabe der Personalakte kann der Arbeitnehmer nicht verlangen, so ein Urteil des Landgerichts Niedersachsen.
Der Arbeitnehmer kann, wenn die Personalakte Notizen enthält, mit denen er nicht einverstanden ist oder die seine Person negativ belasten, eine schriftliche Gegendarstellung in die Personalakte geben, bzw. seine eigene Sichtweise zu einem Vorfall darlegen.
Diese schriftlichen Erklärungen des Arbeitnehmers müssen in die Personlakte abgeheftet werden. Unrichtige Angaben müssen berichtigt oder entfernt werden.
Der Arbeitnehmer kann, wie gesagt, Einsicht nehmen in die Personalakte, aber er darf seine Personalakte allerdings nicht mitnehmen.
Der Arbeitgeber indes darf die Personalakte nicht ohne Einverständnis des Arbeitnehmers an betriebsfremde Personen, auch nicht an zukünftige Arbeitgeber, aushändigen.
Die Personalakte ist immer nur für den aktuellen Arbeitgeber.
Laut dem Bundesarbeitsgerichts gelten diese Rechte auch noch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Lesen Sie auch:
ratgeber-vor-taschendieben-schutzen
kostenloser-businessplan-fur-die-selbstständigkeit
ausbildung-zum-mediator
kostenlose produktproben
Der Arbeitnehmer kann, wenn die Personalakte Notizen enthält, mit denen er nicht einverstanden ist oder die seine Person negativ belasten, eine schriftliche Gegendarstellung in die Personalakte geben, bzw. seine eigene Sichtweise zu einem Vorfall darlegen.
Diese schriftlichen Erklärungen des Arbeitnehmers müssen in die Personlakte abgeheftet werden. Unrichtige Angaben müssen berichtigt oder entfernt werden.
Der Arbeitnehmer kann, wie gesagt, Einsicht nehmen in die Personalakte, aber er darf seine Personalakte allerdings nicht mitnehmen.
Der Arbeitgeber indes darf die Personalakte nicht ohne Einverständnis des Arbeitnehmers an betriebsfremde Personen, auch nicht an zukünftige Arbeitgeber, aushändigen.
Die Personalakte ist immer nur für den aktuellen Arbeitgeber.
Laut dem Bundesarbeitsgerichts gelten diese Rechte auch noch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Lesen Sie auch:
ratgeber-vor-taschendieben-schutzen
kostenloser-businessplan-fur-die-selbstständigkeit
ausbildung-zum-mediator
kostenlose produktproben
Abonnieren
Kommentare (Atom)