Die Steuererklärung ist fällig und es fehlen einige Belege von getätigten Ausgaben, die steuerlich geltend gemacht werden könnten. Was tun?
Bei geringeren Beträgen akzeptiert das Finanzamt Eigenbelege.
Aus den Eigenbelegen muß allerdings deutlich hervorgehen, dass die Ausgaben aus beruflichen Gründen gemacht wurden.
Weiterhin müssen folgende Angaben auf dem Eigenbeleg angegeben werden:
Empfänger der Zahlung,
Datum der Zahlung,
Verwendungzweck der Ausgabe,
den Betrag der Ausgabe,
Ausstellungsdatum des Eigenbelegs,
der Eigenbeleg muß eigenhändig unterschrieben werden.
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