Samstag, 1. Mai 2010

Urteil zu neuen HartzIV Regelung

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Arge muß Fahrkosten für Schüler übernehmen
Das Sozialgericht Detmold verurteilte die städtische Arge, die Monatsfahrkarten für 2
Schüler zu bezahlen. Die Fahrkarten seien ein "laufender einmaliger Bedarf", der zur Deckung des menschenwürdigen Existenzminimums nötig sei.
Im Februar 2010 entschied das Bundesverfassungsgericht über die neuen Vorgaben für die Hartz IV Gesetze.
So ist die Zahlung der Fahrtkosten für die Schüler eine neue Umsetzung aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Solche Kosten müssen nach der neuen Regelung übernommen werden.
Urteil Sozialgericht Detmold, AZ: S12AS126/07.

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