Posts mit dem Label Urteile zur Weihnachtsgeld Zahlung werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Urteile zur Weihnachtsgeld Zahlung werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Sonntag, 30. Mai 2010

Eigenbeleg für das Finanzamt

Die Steuererklärung ist fällig und es fehlen einige Belege von getätigten Ausgaben, die steuerlich geltend gemacht werden könnten. Was tun?
Bei geringeren Beträgen akzeptiert das Finanzamt Eigenbelege.
Aus den Eigenbelegen muß allerdings deutlich hervorgehen, dass die Ausgaben aus beruflichen Gründen gemacht wurden.
Weiterhin müssen folgende Angaben auf dem Eigenbeleg angegeben werden:
Empfänger der Zahlung,
Datum der Zahlung,
Verwendungzweck der Ausgabe,
den Betrag der Ausgabe,
Ausstellungsdatum des Eigenbelegs,
der Eigenbeleg muß eigenhändig unterschrieben werden.

Lesen Sie auch:
www.gratisproben.net/infos-fuer-einspruch-gegen-finanzamt-steuerbescheid.html

Freitag, 20. November 2009

Urteil zu Hartz IV-Sanktionen

Im verhandelten Fall ging es um einen 25-jähriger Hartz IV Empfänger, der einen Säugling zu versorgen hatte. Die Arge hatte die Hartz IV-Leistungen für den jungen Vater gestrichen. Als Grund wurde mangelnde Kooperation mit der Arbeitsagentur angegeben. Dagegen wehrte sich der junge Hartz IV-Empfänger, in dem er Rechtsschutz beim Sozialgericht beantragte.
Der junge Mann bekam vor dem Landessozialgericht recht. Das Landessozialgericht erklärte den Sanktionsbescheid der ARGE für "nicht nachvollziehbar". Laut Gesetz ist es so, dass bei Sanktionen in Fällen, in denen der Hilfeempfänger in einer Bedarfsgemeinschaft mit Minderjährigen lebt, statt Geldauszahlungen Lebensmittelgutscheine ausgegeben werden sollen.
Das Landessozialgericht NRW sagt, dass auch im Sanktionsfall bei Hartz IV-Empfängern
das Existenzminimum seitens der Kommune oder ARGE gesichert sein muß.
Urteil: LSG NRW-Az:L7 B211/09 AS ER.

Kostenloses, Produktproben, Ratgeber zu vielen Themen
bei www.gratisproben.net

Mittwoch, 18. November 2009

BAG-Urteile zur Weihnachtsgeld Zahlung

Weihnachtsgeld oder das 13. Monatsgehalt, wie es auch heißt, ist in der Regel eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers.
Es sei denn, das Weihnachtsgeld und 13. Monatsgehalt ist per Tarifvertrag oder per betrieblicher Regelung vereinbart, weiterlesen: