Posts mit dem Label Urteil AG München werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Urteil AG München werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Montag, 7. Dezember 2009

Urteil LAG Kaiserlautern-Immobilien-Schonvermögen

Laut einem Urteil des LAG Kaiserlautern mit dem Aktenzeichen 10 Ta 36/09 fällt eine nicht genutzte Immobilie nicht unter das Schonvermögen. Im verhandelten Gerichtsfall ging es um einen Kläger, der Prozesskostenhilfe beantragt hatte, um sein Haus zu behalten. Das Landesarbeitsgericht lehnte den Antrag ab mit dem Argument, der Hauseigentümer müsse seine Immobilie zur Bestreitung der Prozesskosten einsetzen.
Das Haus gehörte zum Teil auch der ehemaligen Frau des Klägers. Diese bewohnte das Haus. Die Richter argumentierten auch, dass das Haus im Rahmen der Ehescheidung und der anschließenden Vermögensauseinandersetzung wahrscheinlich sowieso veräußert werden müsse.
Lesen Sie auch:
http://sparportal.blogspot.com/2009/12/urteil-lg-bonn-zu-vermieter-und.html

Kostenloses, Produktproben, Ratgeber zu vielen Themen
bei www.gratisproben.net

Freitag, 20. November 2009

Urteil zu Hartz IV-Sanktionen

Im verhandelten Fall ging es um einen 25-jähriger Hartz IV Empfänger, der einen Säugling zu versorgen hatte. Die Arge hatte die Hartz IV-Leistungen für den jungen Vater gestrichen. Als Grund wurde mangelnde Kooperation mit der Arbeitsagentur angegeben. Dagegen wehrte sich der junge Hartz IV-Empfänger, in dem er Rechtsschutz beim Sozialgericht beantragte.
Der junge Mann bekam vor dem Landessozialgericht recht. Das Landessozialgericht erklärte den Sanktionsbescheid der ARGE für "nicht nachvollziehbar". Laut Gesetz ist es so, dass bei Sanktionen in Fällen, in denen der Hilfeempfänger in einer Bedarfsgemeinschaft mit Minderjährigen lebt, statt Geldauszahlungen Lebensmittelgutscheine ausgegeben werden sollen.
Das Landessozialgericht NRW sagt, dass auch im Sanktionsfall bei Hartz IV-Empfängern
das Existenzminimum seitens der Kommune oder ARGE gesichert sein muß.
Urteil: LSG NRW-Az:L7 B211/09 AS ER.

Kostenloses, Produktproben, Ratgeber zu vielen Themen
bei www.gratisproben.net

Montag, 16. November 2009

Urteil AG München-Flug verpennt

Wenn ein Passagier seinen Anschlussflug verpasst, weil er eingeschlafen ist, kann weder die Reiseleiterin noch das Reiseunternehmen für den verpassten Flug haftbar gemacht werden. Im vorliegenden Fall hatte die Reiseleiterin die Passagiere auf den entsprechenden Check-in aufmerksam gemacht.
So das Urteil des Amtsgerichts München mit dem Aktenzeichen 183 C 15864/07.

Kostenloses, Produktproben, Ratgeber zu vielen Themen
bei www.gratisproben.net