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Samstag, 16. Januar 2010

LSG Urteil Hartz IV Empfänger- Recht auf eigene Wohnung

Laut eines Urteils des Landessozialgerichts NRW hat ein Hartz IV Empfänger das Recht eine eigene Wohnung anzumeiten. Ein Hartz IV Empfänger muß nicht in einer Obdachlosenunterkunft leben. Im vorliegenden Fall war ein Empfänger von Hartz IV Leistungen ohne Zustimmung des zuständigen Amtes in eine Wohnung gezogen. Die Behörde wollte die Miete für die Wohnung nicht übernehmen. Nach dem Urteil des LSG NRW muß die Behörde die Miete in Höhe einer gängigen Referenzmiete übernehmen, bzw. bezuschussen.
Urteil Landessozialgericht NRW- AZ: L 19 B 297/09.

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Freitag, 20. November 2009

Urteil zu Hartz IV-Sanktionen

Im verhandelten Fall ging es um einen 25-jähriger Hartz IV Empfänger, der einen Säugling zu versorgen hatte. Die Arge hatte die Hartz IV-Leistungen für den jungen Vater gestrichen. Als Grund wurde mangelnde Kooperation mit der Arbeitsagentur angegeben. Dagegen wehrte sich der junge Hartz IV-Empfänger, in dem er Rechtsschutz beim Sozialgericht beantragte.
Der junge Mann bekam vor dem Landessozialgericht recht. Das Landessozialgericht erklärte den Sanktionsbescheid der ARGE für "nicht nachvollziehbar". Laut Gesetz ist es so, dass bei Sanktionen in Fällen, in denen der Hilfeempfänger in einer Bedarfsgemeinschaft mit Minderjährigen lebt, statt Geldauszahlungen Lebensmittelgutscheine ausgegeben werden sollen.
Das Landessozialgericht NRW sagt, dass auch im Sanktionsfall bei Hartz IV-Empfängern
das Existenzminimum seitens der Kommune oder ARGE gesichert sein muß.
Urteil: LSG NRW-Az:L7 B211/09 AS ER.

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