In einem Urteil des Landgerichts Karlsruhe mit dem Aktenzeichen: 9 S 523/08, stellten die Richter fest, dass Mieter die Verbrauchskosten für Strom und Heizung dem Vermieter gegenüber offenlegen müssen.
Auch dann, wenn der Mieter direkt mit dem Energieunternehmen abrechnet, sagt der Deutsche Anwaltverein.
Im verhandelten Fall ging es darum, dass ein Vermieter eines Einfamilienhauses die Daten für Heizung und Strom einsehen wollte. Der Mieter wollte dies nicht zulassen und argumentierte mit dem Bundesdatenschutzgesetz.
Die Richter am Landgericht Karlsruhe sagten jedoch, dass Verbrauchsdaten nicht zu persönlichen Daten im Sinne dieses Gesetzes zählen. Außerdem brauche der Vermieter die Zahlen, um einen Energiepass ausstellen zu lassen.
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