Dienstag, 22. Dezember 2009

Darf ein Hartz IV Empfänger Geschenke behalten?

Wie sieht es eigentlich bei Hartz IV Empfängern aus, wenn diese Geschenke erhalten?
Ist beispielsweise ein Geldgeschenk ein anrechenbares Einkommen, welches der Hartz IVl Bezieher angeben muß? Der Gesetzgeber sagt, dass Einnahmen in Geld oder Geldeswert zu berücksichtigen sind. Und was bedeutet dies genau?
Einmalige Einnahmen, die in größeren als in monatlichen Zeitabständen anfallen, sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen, wenn die Einnahmen 50 Euro nicht übersteigen. Bei Geldgeschenken an Minderjährige wie zum Beispiel zur Kommunion oder Konfirmation darf eine Höhe von insgesamt 3.100 Euro nicht überschritten werden.
Wenn ein Hartz IV Empfänger ein Geldgeschenk in Höhe von 500 Euro für etwa eine Urlaubsreise bekommt, so muß er diesen Betrag dem Arbeitsamt melden.
Es sei denn, dem Hartz IV Bezieher wird die bereits gebuchte Reise geschenkt. Dann darf er das Geschenk in Form des Reisevertrages annehmen. Den Urlaub kann er in Abstimmung mit seinem Arbeitsvermittler antreten. Arbeitslose haben jährlich Anspruch auf 3 Wochen Urlaub.
(Alle Angaben ohne Gewähr)

Kostenloses, Produktproben, Ratgeber zu vielen Themen
bei www.gratisproben.net
Lesen Sie auch:
sparportal.blogspot.com/2009/11/urteil-zu-hartz-iv-sanktionen.html
Lesen Sie auch:
kostenlose proben baby

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen