Dienstag, 15. Dezember 2009

BGH-Urteil zu Kautionskonto-Miete

Laut einem Urteil des Bundesgerichtshof mit dem Aktenzeichen: VIII ZR 336/08, muß ein Vermieter die Mietkaution eines Mietersauf einem von ihrem Vermögen getrennten Konto anlegen. Sollte der Vermieter dies nicht tun, kann der Mieter seine Mietzahlung aussetzen, bis der Vermieter die korrekte Anlage der Mietkaution nachweist. Im vorliegenden hatte ein Vermieter die Mietkaution mit seinem Vermögen vermischt. Über sein Vermögen wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet und der Zwangsverwalter bestritt, eine Mietkaution erhalten zu haben. Der Mieter klagte und versuchte so an die Auszahlung der Mietkaution zu kommen.

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