Montag, 1. November 2010

Urteil-Alle 5 Jahre Wohnung streichen

Muß man alle 5 Jahre die Wohnung streichen, wenn das so im Mietvertrag steht?

Der Bundesgerichtshof sagt in seinem Urteil, nein, das muß man nicht. Starre Regeln im Mietvertrag sind unwirksam. Flexibe Fristen wie "in der Regel" oder "normalerweise" sind jedoch schon erlaubt.

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1 Kommentar:

  1. Wenn der Mietvertrag es genau vorsieht ist es meistens verpflichtend!

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