Dienstag, 23. November 2010

Elektronische Lohnsteuerkarte ab 2012

Ab 2012 sollen die Lohnsteuerkarten nicht mehr auf Papier gedruckt werden, sondern in elektronischer Form ausgegeben werden. Das Verfahren nennt sich ElsterLohn II.
Bis es soweit ist, gilt eine Übergangslösung, die wie folgt aussieht:
Die ausgestellten Lohnsteuerkarten für 2010 gelten unverändert auch für das Jahr 2011.
Das bedeutet, dass Arbeitnehmer, die in einem fortlaufenden Arbeitsverhältnis sind, keine Lohnsteuerkarten für 2011 beim Arbeitgeber abgeben müssen. Der Arbeitgeber wiederum darf die Lohnsteuerkarte 2010 nicht zum Jahresende an den Arbeitnehmer zurückgeben, sondern für das Jahr 2011 weiterhin in seinen Personalunterlagen verwalten. Die Eintragungen in der Lohnsteuerkarte 2010 gelten ebenso für das Jahr 2011.
Wenn die Arbeitsstelle gewechselt wird, gilt für den neuen Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte für Jahr 2010.
Eingetragene Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte 2010 gelten auch für das Jahr 2011.
Sollten Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 für 2011 nicht mehr gültig sein, wie Beispiel die Lohnsteuerklasse, die Zahl der Kinderfreibeträge, müssen diese vom Arbeitnehmer veranlasst durch das Finanzamt geändert werden.
Zum Beispiel bei Scheidung, bei Herabsetzung der Freibeträge oder ähnliche Fälle. Genaue Auskünfte zu Einzelfällen erteilen die jeweiligen Finanzämter.
Wer bis zum Jahr 2010 noch keine Lohnsteuerkarte bekommen hat, also das erste Mal im Jahr 2011 eine Steuerkarte erhalten würde, für die erstellt das Finanzamt auf Anfrage eine Ersatzbescheinigung aus.
Ab dem Jahr 2012 werden die benötigen Daten für die Lohnsteuerberechnung
in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt. Die Arbeitgeber rufen die erforderlichen Zahlen dann in elektronischer Form ab.
Der Arbeitgeber kann anhand der Steuer Identifikationsnummer (ist ein Leben lang gültig) und dem Geburtsdatum des Arbeitnehmers die Angaben aus der Lohnsteuerkarte, wie Steuerklasse, Kirchensteuer, Kinderfreibetrag, Freibetrag elektronisch übermittelt bekommen.
Lesen Sie auch:
www.gratisproben.net/infos-fuer-einspruch-gegen-finanzamt-steuerbescheid.html

sparportal.blogspot.com/2011/03/steuersoftware-2011-kostenlos.html

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