Sonntag, 7. November 2010

Hartz IV-Schonvermögen-Freibetrag

Wieviel Sparvermögen darf ein Hartz IV Empfänger haben?
Wie hoch ist der Freibetrag, der bei Hartz IV nicht angerechnet wird?

Ein Arbeitsloser und sein Ehepartner dürfen jeweils 150 Euro pro Lebensjahr, maximal jedoch 9750 Euro besitzen. Hierbei spielt es keine Rolle, in welcher Art diese Spareinlagen vorhanden sind. Das Geld kann in Sparbüchern, Aktien oder Fonds gespart werden.
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