Muß man alle 5 Jahre die Wohnung streichen, wenn das so im Mietvertrag steht?
Der Bundesgerichtshof sagt in seinem Urteil, nein, das muß man nicht. Starre Regeln im Mietvertrag sind unwirksam. Flexibe Fristen wie "in der Regel" oder "normalerweise" sind jedoch schon erlaubt.
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