Fahnen und Poster zur Fußball Weltmeisterschaft dürfen auf dem Balkon und in den Fenstern aufgehängt werden.
Sollte man für das Anbringen einer Fahne eine Halterung montieren und dafür eventuell in die Bausubstanz des Hauses eingegreifen, braucht man die Erlaubnis des Vermieters.
Außerdem sollte beim Anbringen der Fußballfahnen darauf geachtet werden, dass sich die anderen Mieter durch die Fahne nicht gestört fühlen.
Die Fahne sollte zum Beispiel nicht das Fenster der Nachbarwohnungen verdecken. Desweiteren müssen die Fahnen so fest und sicher angebracht sein, dass keine Gefahr durch eventuell herunterfallende Fahnen für Passanten oder Autos besteht.
Fahnen dürfen bei sicherer Anbringung auch aus dem Fenster wehen.
Poster der Nationalmannschaft dürfen in die Fenster der Wohnung gehängt werden. "Sie stören niemanden", sagt der Mieterbund in Berlin. Sollte im Mietvertrag ein Plakat- oder Fahnenverbot verzeichnet sein, gelte dieses für Plakate mit politischem Inhalt, für stark polarisierende oder gar verhetzende Meinungsäußerungen.
Gemeinsames Fußballgucken mit Fußballfreunden ist Mietern in der Wohnung, auf dem Balkon, auf der Terrasse und im Garten erlaubt.
Rücksicht auf nicht fußballinteressierte Mitmenschen sollte dennoch genommen werden. Geräusche wie Fernsehen, Radio und eigenes Lachen und Kommentieren können in gemäßigten Tönen gehalten und gestaltet werden. So haben alle etwas von der Fußballfreude.
Nach 22.00 Uhr gilt auch während der Fußballweltmeisterschaft die Nachtruhe.
Das heißt, ab 22 Uhr die Fußballspiele in der Wohnung oder in einschlägigen
Lokalitäten oder beim Public Viewing zu gucken.
Denn es gibt Menschen, die trotz einer Fußball WM am nächsten Tag früh aufstehen und zur Arbeit gehen müssen.
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