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Entgegen der allgemeinen Meinung, das Grillen sei in Parks und öffentlichen Grünanlagen immer erlaubt, das ist nicht richtig.
Man darf nur dann in Parks und öffentlichen Grünanlagen grillen, wenn es sich um ausgewiesene Grillpätze handelt.
In den meisten Städten gibt es spezielle Grillplätze, die bei der Staft oder der Gemeinde erfragt werden können.
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