Montag, 21. Juni 2010

Aufbewahrungsdauer von Dokumenten

Bestimmte Unterlagen und Dokumente unterliegen einer bestimmten Aufbewahrungsfrist.

Hier erfahren Sie, welche Unterlagen Sie wie lange aufbewahren sollten:

Familienbuch, Stammbuch, Geburtsurkunde, Taufschein, Ausweise, Pässe, Personalausweis, Führerschein, Arztgutachten-
sollten ein Leben lang aufbewahrt werden.
Diese Dokumente braucht immer mal wieder-für Behörden, für Ämter, auf Reisen, zur Ausweisung bei Kontrollen, Heirat, Nachweisen, Belegen und in vielen anderen Situationen ebenso.

Versicherungsunterlagen-
sollten über die gesamte Versicherungslaufzeit aufbewahrt, gegebenenfalls auch länger, damit man Vergleiche ziehen oder einfach mal etwas nachsehen kann

Spar-und Kreditverträge-
30 Jahre-für eventuelle Rückfragen

Gerichtsurteile
30 Jahre-für eventuelle Rückfragen

Mahnbescheide
30 Jahre-für eventuelle Rückfragen

Steuerbescheide vom Finanzamt
10 Jahre-für eventuelle Rückfragen

Arzt Rechnungen
für alltägliche Dinge gilt eine überschaubare Frist von 3 Jahren-danach kann man die Unterlagen weiter aufheben, aber muß man nicht. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist können keine Ansprüche mehr angemeldet werden.

Telefon Rechnungen
3 Jahre

Handwerker Rechnungen
3 Jahre

Kontoauszüge
3 Jahre

Kassenquittungen, Kassenbons
Für Garantieansprüche, solange aufheben, wie die Garantiezeit beträgt, in der Regel sind es 2 Jahre. Bei manchen Geräten kann die Garantiezeit auch länger dauern. Deswegen sicherheitshalber immer noch mal nachsehen, bevor ein Kassenbon weggeworfen wird.

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