Freitag, 9. April 2010

Zahlungen für Contergan-Opfer

Menschen, die durch Contergan beeinträchtigt sind, bekommen eine Entschädigung. Diese
Entschädigungszahlungen für die Contergan Opfer setzen sich aus 3 verschiedenen Zahlungsarten zusammen.
-Kapitalentschädigung zwischen 1278 und 12782 Euro
-Conterganrente monatlich zwischen 248 und 1116 Euro
-Contergan Sonderzahlung seit 2009 zwischen 460 und 3680 Euro

Wer bekommt nun welche Zahlung?
Die Höhe der Zahlungen richtet sich nach dem Schweregrad der Behinderung der Contergan Geschädigten.

Wie wird der Schweregrad der Contergan-Behinderung ermittelt?
Die Schwere der Contergan-Behinderung wird anhand einer medizinischen Punktetabelle ermittelt.
Hier ist die Grundlage das 2. Änderungsgesetzes zum Conterganstiftungsgesetz.
Die Punktetabelle besteht aus einzelen Kriterien wie
-orthopädische Schäden
-innere Schäden
-Schäden im Augenbereich
-Schäden im Hals-Nasen-Ohren Bereich

Ein Beispiel aus der Contergan Punktetabelle ist
-bei einem Contergan-Opfer fehlen beide Daumen, er hat einen leichten Augenschaden,
er ist auf beiden Ohren volltaub, hat einen beidseitigen Leistenbruch, keine Galleblase und nur eine Beckenniere, bekommt eine Punktezahl von 68,2.
Mit der Punktezahl von 68,2 bekommt der Contergan Geschädigte die Höchstrente von 1116 Euro.

-bei einem Contergan-Opfer sind alle Contergan-Schäden wie oben angegeben vorhanden, bis auf die Tatsache, dass der Contergan Geschädigte nicht auf beiden Ohren volltaub ist, sondern "nur" eine leichte Schwerhörigkeit vorliegt, dann bekommt die Person lediglich noch 32,88 Punkte. 32,88 Punkte bedeuten eine Conterganrente in Höhe von 746 Euro.

Auszug aus der Punktetabelle:
bis 9,99 Punkte- 0,00 € Rente
ab 10,00 Punkte- 248,00 € Rente
ab 15,00 Punkte- 371,00 € Rente
ab 20,00 Punkte- 496,00 € Rente
ab 25,00 Punkte- 621,00 € Rente
ab 30,00 Punkte- 746,00 € Rente
ab 35,00 Punkte- 868,00 € Rente
ab 40,00 Punkte- 993,00 € Rente
ab 45,00 Punkte- 1.116,00 € Rente

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