Mittwoch, 28. April 2010

Urteil-Reisemangel im Urlaub

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Wer im Urlaub nicht schlafen und das jede Nacht, hat Anspruch auf eine Teilrückzahlung des Reisepreises.
Im vorliegenden Fall konnten Urlauber wegen Disco Lärm keine Nacht in Ruhe schlafen.
In der Nähe befand sich eine Open Air Disco, die bis zum Morgen laute Disco Musik spielte.
Die Urlauber klagten und bekamen vor dem Duisburger Landgericht recht.
Sie bekamen 30 Prozent des Reisepreises zurück, weil die Discomusik im Reisekatalog nicht erwähnt wurde.
Urteil des Amtsgerichts Duisburg, Aktenzeichen 33 C 3534/05.

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