Montag, 26. April 2010

Rechte bei Flug-und Bahn Ausfällen und Verspätungen

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Welche Rechte hat der Fluggast, wenn der gebuchte Flug verspätet ist oder gar ganz ausfällt?
1. Sie müssen über eine Annullierung oder eine Verspätung eines Fluges informiert werden.
2. Sollte der nächste für Sie in Frage kommende Flug erst am nächsten Tag gehen, können Sie auf eine Übernachtung in einem Hotel bestehen.
3. In der Wartezeit auf den nächsten Flug stehen Ihnen Verpflegungen und Erfrischungsgetränke zu.
4. Wird Ihr Flug komplett gestrichen, haben Sie Anspruch auf die Erstattung des Flugpreises oder eine Ersatzbeförderung.
5. Hat Ihr Flug eine massive Verspätung von 5 Stunden, können Sie das Flugticket zurückgeben und haben Anspruch auf eine Rückzahlung des Flugpreises.
6. Bei Flügen, die eine erhebliche Verspätung haben oder ganz ausfallen, stehen den Fluggästen zu den Betreuungskosten eine Schadensersatzzahlung von bis zu 600 Euro zu.
Ist höhere Gewalt, wie zum Beispiel die Vulkanasche im April 2010, der Auslöser für die Flug Unregelmäßigkeiten gibt es keinen Schadensersatz
7. Kommt die Fluggesellschaften ihren Verpflichtungen bei verspäteten oder ausgefallenen Flügen nicht nach, können Sie selbst tätig werden. Das heißt, Sie dürfen auf Kosten der Fluggesellschaft ein Hotelzimmer buchen und im Restaurant essen gehen. Die Rechnung für Hotel und Restaurant reichen Sie der Fluggesellschaft ein. Hierbei gilt jedoch, der Leitsatz der Verhältnismäßigkeit-das heißt die Schadensgeringhaltungspflicht. Die Kosten sollten also im Verhältnis bleiben und nicht also im Rahmen bleiben.

Welche Rechte haben Bahnfahrer, wenn der Zug verspätet ist oder ganz ausfällt?
1. Können Sie wegen einer Bahnverspätung Ihre Reise bis 24 Uhr nicht fortsetzen, können Sie auf Kosten der Bahn entweder ein Taxi nehmen oder in einem Hotel übernachten.
2. Sie haben 20 Prozent Entschädigung, sollte Ihr Fernverkehrszug ganz ausfallen.
Das gilt auch dann, wenn ein Fernzug durch das Verschulden der Bahn mehr als eine Stunde später am Zielort ankommt.
3. Hat der Zug bei Eintreffen des Zielortes mehr als 60 Minuten Verspätung haben Sie Anrecht auf eine Zahlung von 25% des Fahrpreises-einfache Fahrt-.
Bei mehr als 2 Stunden Verspätung beträgt der Anspruch 50% des Fahrpreises.
4. Bei Fernzügen können auch schon 10 Minuten Verspätung ein Problem sein, wenn durch die Verspätung der Anschlußzug verpasst wird. Somit kann ebenfalls ein Recht auf Entschädigung bestehen. Das muß im Einzelfall abgeklärt werden.
5. Fällt die Klimaanlage aus, kann der Fahrgast sich einen Platz in einem anderen angemessenen Abteil suchen.

Hier gibt es weitere Infos zu Passagierrechten:

Lufthansa Customer Service Plan
www.lufthansa.com

Infos zur Germanwings
www.germanwings.com

Beschwerden von Reisenden im Flugverkehr
www.soep-online.de

EU-Verordnung zum Handgepäck
www.europa-digital.de

Ansprüche von Reisenden im Bahnverkehr
www.fahrgastrechte.info.de

Kundenservice der deutschen Bahn
www.bahn.de

Liste mit Rechten für Reisende von der EU-Kommision für Bahn-und Flugreisende
in englischer Sprache
europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do

Lesen Sie auch:
fahrgastrechte-zugreisende-bahnkunden.html

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