Sonntag, 28. März 2010

BGH-Urteil-Mietrecht Muß Vermieter Nachmieter akzeptieren?

Kostenloses, Produktproben, Ratgeber zu vielen Themen
bei www.gratisproben.net

Ein Vermieter muß den vorgeschlagenen Nachmieter nicht zwingend akzeptieren.
Voraussetzung ist eine entsprechende Klausel im Mietvertrag. Wenn im Mietvertrag keine Regelung bezüglich einer Nachmieterstellung angegeben ist, kann der Vermieter alle vorgeschlagenen Nachmieter ohne Begründung ablehnen.
Der Vermieter kann sich die Nachmieter selbst aussuchen.
Wenn man die Wohnung mit der Dreimonatsfrist gekündigt hat, aber früher aus der Wohnung raus möchte, hat man die Möglichkeit, dem Vermieter einige Nachmieter, die das Mietverhältnis sofort weiterführen, zu präsentieren. In diesen Fällen ist man allerdings auf das Wohlwollen des Vermieters angewiesen. Wenn der Vermieter nicht möchte, kann er alle vorgeschlagenen Nachmieter ohne Begründung ablehnen und der bisherige Mieter muß die Mietzahlung für die drei Monate-Kündigungsfrist selbst zahlen.

Geht es um einen befristeten Mietvertrag, sieht die Lage anders aus.
Hat man einen befristeten Mietvertrag auf 5 Jahre abgeschlossen und kann diese Mietzeit aus gravierenden Gründen nicht einhalten, weil man beispielsweise aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt ziehen muß, gibt es die Möglichkeit, geeignete Nachmieter zu präsentieren. Ist der Nachmieter geeignet und zumutbar und besteht ein berechtiges und dringendes Interesse, das Mietverhältnis aufzulösen, muß der Vermieter den bisherigen Mieter frühzeitig aus dem Mietverhältnis entlassen.

Im vorliegenden Fall waren die Nachmieter eine Familie mit Baby, die der Vermieter wegen des Babys nicht akzeptieren wollte. Der Bundesgerichtshof befand dazu, wegen eines Babys darf man keine Nachmieter ablehnen.

Rechtsprechung-Urteil-BGH-Bundesgerichtshof-Aktenzeichen-VIII ZR 244/02
Rechtsprechung-Urteil-Oberlandesgericht Rostock-Aktenzeichen-3 U 50/09.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen