Sonntag, 28. März 2010

Bauabnahme-Gewährleistungsfrist

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Der Verband der privaten Bauherren rät dazu, nach Fertigstellung eines Hausbaus oder Wohnungsbaus zu einer Begehung durch den Erwerber. Diese Begehung sollte vor Einzug in das neue Reich stattfinden.
Es kommt immer wieder vor, dass Schlüsselfertiganbieter in ihren Verträgen angeben, dass der Bauherr mit seinem Einzug in das Haus, dieses abgenommen hat. Auch, wenn vorher keine gemeinsame Begehung stattgefunden hat.
Das ist so nicht zulässig.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der offiziellen Bauabnahme. Ab diesem Zeitpunkt muß der Bauherr dem Bauunternehmer das Verschulden von Mängeln nachweisen.
Außerdem gehen alle Risiken auf den Bauherrn über und er muß sich selbst versichern.
(KSTA)

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