Dienstag, 5. April 2011

Kostenlose Proben Haarkur

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Wirksamer Schutz vor Kälte

Der nächste Winter kommt bestimmt. Hier einige Tipps, wie man sich gut vor Kälte schützen kann:
Ganz wichtig sind warme Füße und ein warmer Kopf und warme Hände.
Um warme Füße auch bei Kälte zu halten, sollten dicke wasserdichte Schuhe mit einem festen warmen Sohle bevorzugt werden.
Für den Kopf empfiehlt sich eine warme Mütze, eine Kapuze und ein warmer dicker Schal. Die Hände werden mit Handschuhen beispielsweise aus Lammfell oder Wolle warmgehalten.
Wer gut gesättigt ist, friert weniger schnell. Also das Haus bei Kälte nach Möglichkeit nicht mit leerem Magen verlassen. Auch heiße Getränke vor einem Gang in die Kälte wärmen den Körper von innen. Gegebenenfalls bei längerem Aufenthalt in der Kälte eine Thermoskanne mit heißem Tee mitnehmen.
Alkohol ist kein geeignetes Getränk, um den Körper zu erwärmen. Alkohol erweitert die Gefäße und betäubt den Körper. so merkt man nicht, ob der Körper auskühlt.
Ein ganz wichtiger Punkt ist auch Bewegung an der Luft.
Ebenso ist temperaturausgleichende Kleidung wichtig. Ideal sind Kleidungsstück, die die Feuchtigkeit nach außen transportieren.
Und zu guter Letzt sind Wechselduschen zu empfehlen. Wechselduschen härten den Körper ab.
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Montag, 4. April 2011

Probeabo Fernsehzeitschrift

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Sonntag, 3. April 2011

Gutscheine für Lebensmittel

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Hier gibt es entweder eine Rückerstattung von entweder 5 Euro oder 10 Euro
oder einen Aral Tankgutschein über den gleichen Betrag.
Und so geht es:
Sammeln Sie bei jedem Kauf eines MAGGI Produkts Ihren Kassenbon.
WICHTIG: Kreuzen Sie auf jedem Kassenbon die gekauften MAGGI Produkte an.
Tragen Sie auf dem Sammelumschlag, den Sie hier www.maggi.de/extras/rückerstattung
runterladen können, im vorgesehenen Feld den Gesamtbetrag
Ihrer MAGGI Einkäufe ein. Pro Haushalt wird im Aktionszeitraum maximal ein Wert von 10 € zurückerstattet. Sie haben die Wahl: Entscheiden Sie sich für eine Überweisung auf Ihr Konto oder freuen Sie sich über einen Aral-
Tankgutschein mit gleichem Wert.
Tragen Sie Ihre Konto- und Absenderdaten vollständig und gut lesbar ein
(Kontodaten nur erforderlich bei Rückerstattung auf Ihr Konto).
Legen Sie Ihre Originalkassenbons in die Mappe, trennen Sie die Karte oben ab und verschließen Sie den Umschlag mit dem Klebestreifen.
Jetzt noch ausreichend frankieren und an MAGGI, „Kochen zahlt sich aus!“,
60153 Frankfurt a. M. senden.
Innerhalb von 6 Wochen wird Ihr Guthaben an die angegebene Bankverbindung
überwiesen oder Sie erhalten Ihren gewünschten Aral-Tankgutschein per Post.
Für beschädigte Aktionsumschläge und verlorengegangene Sendungen wird
keine Haftung übernommen.
Aktionsschluss: 31.03.2011 (Datum des Kassenbons)
Einsendeschluss: 30.04.2011 (Datum des Poststempels)

Samstag, 2. April 2011

Urteil OLG Dresden zu Beerdigungskosten

Wenn kein Erbe zu ermitteln ist und die Beerdigungskosten noch nicht beglichen sind, darf das Beerdigungsinstitut die Kosten nicht vom Konto des Verstorbenen abbuchen.
Rechnungen dürfen nur in dringenden Fällen vom Konto des Erblassers gezahlt werden.
Im vorliegenden Fall war kein Erbe zu finden. Der Freistaat Sachsen war der einzige festzustellende Erbe.
Das Gericht hatte die Beerdigungskosten vom Girokonto der Frau beglichen.
Der Freistaat Sachsen legte daraufhin Beschwerde ein.
Das Oberlandesgericht Dresden gab der Beschwerde recht. Die Urteilsbegründung lautete:"Der Wunsch des Beerdigungsunternehmens, dass die Rechnung bezahlt zu bekommen, ist zwar verständlich. Im Vorgergrund stünden aber die vermögensrechtlichen Interessen des endgültigen Erben. Zu dessen Lasten dürfe das Gericht nur in dringenden Fällen Verbindlichkeiten eingehen. Das war hier in dem Fall nicht so.
Urteil: OLG Dresden AZ:17 W 510/10
Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltsverein.

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Freitag, 1. April 2011

Donnerstag, 31. März 2011

Ausbildung zum Mediator

Was ist ein Mediator?
Ein Mediator ist ein Streitschlichter. Mediatoren kommen in vielen Streitfällen zum Einsatz. Sei es, beim Streit zwischen den Nachbarn, sei es bei Streitigkeiten unter Kollegen, sei es bei Differenzen in der Ehe, in der Familie und Verwandtschaft, sei es bei Streit mit Handwerkern, Dienstleistern, und vielen Uneinigkeiten mehr.
Mediator leitet sich von dem lateinischen Wort "medius" ab. Medius bedeutet Mitte. Ein Mediator ist unparteiisch. Ein Mediator bemüht sich, die zerstrittenen Parteien an einen gemeinsamen Tisch und eine Einigung zu erzielen, die von den Parteien möglichst selbst in die Wege geleitet wird.
Mediator ist eine ungeschützte Berufsbezeichnung. Das heißt, es darf sich im Prinzip jeder Streitschlichter Mediator nennen.
Es gibt jedoch Ausbildungen zum geprüften Mediator. Mit dieser Mediator Ausbildung hat man die Möglichkeit in Unternehmen und Firmen-meistens auf freiberuflicher Basis-zu arbeiten.
Mediatoren sind recht gefragt.
Eine Ausbildung dauert ca. 200 Unterrichtsstunden und findet an Wochenenden oder am Abend statt. Eine anerkannte Ausbildung als Mediator beinhaltet vier dokumentierte Mediationen, eine Inter-oder Supervision und ein Kolloquim.
Ausbildung zum Mediator bieten an, die DGM-Deutsche Gesellschaft für Meditation, die BAFM-die Bundesarbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation,
BMWA-der Bundesverband Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt und Fairaend-www.fairaend.de.

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Urteil-Fußball schauen während der Arbeitszeit

Ist Fußball schauen während der Arbeitszeit erlaubt? Es kommt darauf an. Während der Weltmeisterschaft spielt der Fußball eine so große Rolle in der Gesellschaft, sodass von einem sozialadäquaten Verhalten eines Arbeitnehmers ausgegangen werden kann.
So ein Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt mit dem
Aktenzeichen: 7 Ca4868/10.
Im vorliegenden Fall ging es um einen Angestellten, der im Verkaufsraum des Unternehmens einen Fernseher aufgestellt hatte und ein Vorrundenspiel der Fußball-Weltmeisterschaft geguckt hatte.
Als die Vorgesetzten dies erfuhren, kündigten sie dem Angestellten fristlos. "Er werde nicht dafür bezahlt, während der Arbeitszeit seiner privaten Leidenschaft, dem Fußball nachzugehen."
Der Mann klagte vor dem Arbeitsgericht Frankfurt. Die Richter des AG Frankfurts gaben ihm recht mit folgender Begründung:
"Während der Weltmeisterschaft spielt der Fußball eine so große Rolle in der Gesellschaft, sodass von einem sozialadäquaten Verhalten eines Arbeitnehmers ausgegangen werden kann. Dem Mann hätte zumindest vor der Kündigung eine Abmahnung vorliegen müssen."

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Kostenlose Beratung für Führungskräfte

für Führungskräfte gibt es jetzt auch im Internet. Zum Beispiel zum Thema, "Wie motiviere ich meine Mitarbeiter dazu, ungeliebte Arbeitsaufgaben zu übernehmen". Im Internet gibt es ein Portal, welches von Detlev Wiener (promovierter Trainer und Personalentwickler) in Zusammenarbeit mit der IHK Köln gegründet wurde.
Das Portal nennt sich www.leadershipfaq.de.
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Dienstag, 22. März 2011

Kostenlose Warenproben

Naturkosmetik ist etwas Feines, ohne künstliche Zusatzstoffe und Chemie eine Wohltat für die Haut. Um zu testen, ob die Naturkosmetik Ihrer Haut gut tut, können Sie hier eine kostenloses Probepaket anfordern.
www.gratisproben.net/kostenlose-proben-naturkosmetik.html

Samstag, 12. März 2011

Dienstag, 1. März 2011

Sparen und Verbrauchertips: Digitales Hörgerät von der Krankenkasse

Sparen und Verbrauchertips: Digitales Hörgerät von der Krankenkasse: "Urteil-BSG-Bundessozialgericht Sollte eine medizinische Indikation für ein digitales Hörgerät vorhanden sein, so muß die Krankenkasse die Ko..."

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Sparen und Verbrauchertips: Kürbiskerne helfen bei Harnblasenschwäche

Sparen und Verbrauchertips: Kürbiskerne helfen bei Harnblasenschwäche: "Kürbiskerne sind ein altbekanntes Heilmittel bei Blasenschwäche, Reizblase und Harninkontinenz. Bereits seit ca. 500 Jahren werden die Kürbi..."

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Sparen und Verbrauchertips: Kung Fu soll gegen Kopfschmerzen helfen

Sparen und Verbrauchertips: Kung Fu soll gegen Kopfschmerzen helfen: "Forscher des Universitätsklinikum Münster untersuchten für eine Studie über 100 Sportler, die eine fernöstliche Kampfsportart betreiben. Die..."

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Sparen und Verbrauchertips: Gratis Winterkataloge

Sparen und Verbrauchertips: Gratis Winterkataloge: "Für den Winterurlaub kostenlos und gratis Reisekataloge mit tollen Winterreisezielen bestellen. guenstiger-sparen.de/kostenlose-winter-reise..."

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Wann werden Verzugszinsen fällig?

Verzugszinsen dürfen nicht nur bei Gewerbetreibenden und Firmen berechnet werden, sondern, was viele Menschen nicht wissen, auch bei Privatpersonen.
Voraussetzung für das Berechnen von Verzugszinsen ist der Verzug einer ausstehenden Zahlung.
Die gesetzliche Höhe der Verzugszinsen für Privatleute liegt laut § 288 des BGB bei 5 Prozent. Für Geschäftsleute und Firmen beträgt der Verzugszins 8 Prozent. Dazu kommt der sogenannte Basiszins in Höhe von derzeit 0,12 Prozent, der von der Europäischen Zentralbank errechnet wird. Der Basiszins wird zwei mal jährlich, zum 01. Juli und zum 01. Januar neu errechnet.
Die Höhe der Verzugszinsen für Privatleute liegt zur Zeit bei 5,12 Prozent.
Die Höhe der Verzugszinsen für Geschäftsleute liegt zur Zeit bei 8,12 Prozent.
Wann dürfen Verzugszinsen berechnet werden?

Gerät ein Verbraucher mit der Zahlung in Verzug, muß er erst angemahnt werden. Mit dem Zeitpunkt der Mahnung dürfen Verzugszinsen in Rechnung gestellt werden. Die meisten Firmen schicken jedoch erst eine Mahnung und weisen in dieser ersten Mahnung daraufhin, dass bei weiterer Nichtbezahlung ab einem bestimmten Zeitpunkt eine Verzugsgebühr fällig wird.
Einige Ausnahmen bestätigen die Regel:
Wird in einer Rechnung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Nichteinhaltung des gesetzlichen Zahlungstermins von 30 Tagen Verzugszinsen fällig werden, dann können direkt in der ersten Mahnung Verzugszinsen berechnet werden.
Ist eine Zahlungsfrist von etwa 14 Tagen angegeben, muß der Rechnungssteller den Verbraucher erst mahnen, bevor Verzugszinsen berechnet werden können.

Bei regelmäßigen festen Zahlungsterminen ist automatisch (ohne Mahnung) ein Zahlungsverzug da, sobald der Zahlungstermin überschritten ist.
Beispielsweise bei der Mietzahlung, die bis zum dritten Werktag des nächsten Monats gezahlt werden muß. Es sei denn, im Mietvertrag ist ein individueller Zahlungstermin benannt. Dann gilt der im Mietvertrag genannte Termin zur Mietzahlung.
Bei Geschäftsleuten und Firmen ist es so, dass diese auch ohne explizite Mahnung oder einem Hinweis auf der Rechnung in Verzug geraten.

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