Ist Fußball schauen während der Arbeitszeit erlaubt? Es kommt darauf an. Während der Weltmeisterschaft spielt der Fußball eine so große Rolle in der Gesellschaft, sodass von einem sozialadäquaten Verhalten eines Arbeitnehmers ausgegangen werden kann.
So ein Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt mit dem
Aktenzeichen: 7 Ca4868/10.
Im vorliegenden Fall ging es um einen Angestellten, der im Verkaufsraum des Unternehmens einen Fernseher aufgestellt hatte und ein Vorrundenspiel der Fußball-Weltmeisterschaft geguckt hatte.
Als die Vorgesetzten dies erfuhren, kündigten sie dem Angestellten fristlos. "Er werde nicht dafür bezahlt, während der Arbeitszeit seiner privaten Leidenschaft, dem Fußball nachzugehen."
Der Mann klagte vor dem Arbeitsgericht Frankfurt. Die Richter des AG Frankfurts gaben ihm recht mit folgender Begründung:
"Während der Weltmeisterschaft spielt der Fußball eine so große Rolle in der Gesellschaft, sodass von einem sozialadäquaten Verhalten eines Arbeitnehmers ausgegangen werden kann. Dem Mann hätte zumindest vor der Kündigung eine Abmahnung vorliegen müssen."
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