Mittwoch, 17. März 2010

Urteil zu Handyverbot für Fahrlehrer

Wenn ein Fahrlehrer während einer Übungsfahrt mit einem Fahrschüler dabei erwischt, wie er ohne Freisprechanlage mit dem Handy telefoniert, wird er so behandelt, als wenn der Fahrlehrer selbst am Steuer gesessen hätte. Das heißt, er muß genau so wie ein Autofahrer am Steuer ein Bußgeld von 40 Euro bezahlen und bekommt einen Punkt in Flensburg. Die Richter des Oberlandesgerichts Bamberg befanden in ihrem Urteil, ein Fahrlehrer sei bei Fahrten zur Vorbereitung oder Ablegung der Prüfung "verantwortlicher Führer" gegenüber dem Fahrschüler, der für die Verkehrsbeobachtung und Führung einzustehen habe und den Führerscheinanwärter ständig beobachten müsse, für den Fall, dass er notfalls sofort eingreifen zu können.
So ein Urteil des Oberlangesgerichts Bamberg Az: 2 Ss OWi 127/09.

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