Die Verdienstgrenze für Minijobs beträgt ab dem 01. Januar 2013 bis zu 450 Euro anstatt wie bisher 400 Euro.
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung.
Unter Umständen kann ein Minijob ein Einstieg in ein Angestelltenverhältnis sein.
Minijobs im gewerblichen Bereich sind sozialversicherungsfrei. Als Arbeitnehmer zahlt man in der Regel keine Beiträge.
Der Arbeitgeber zahlt einen Pauschalbetrag an Sozialversicherungsabgaben an die Minijob Zentrale. Außerdem hat der Arbeitgeber die Pflicht seinen Minijobber anzumelden und Sozialbeiträge abzuführen.
Ab dem 01. Januar 2013 unterliegen Minijobber der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Ausnahmen sind Personen, die bereits eine Altersrente oder eine Alters-Beamtenversorgung beziehen.
Wer möchte, kann als Minijobber seinen Rentenbeitrag auf den vollen Satz aufstocken. Die Differenz muß dann jedoch aus eigener Tasche bezahlt werden.
Mehr zum Thema Minijob, Ehrenamtspauschale und Übungsleiterpauschale
gibt es hier:
www.minijob-zentrale.de
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