Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes hat ein Eigentümer eines Reihenhauses das Recht, seinen Garten per Videokamera zu überwachen. Die Nachbarn können dies nicht verhindern, zumindest insoweit nicht, wenn nur die Rasenfläche im Fokus der Kamera liegt.
So ein Urteil des Bundesgerichtshofes V ZR 265/10.
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