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Donnerstag, 29. März 2012

Bgh-Urteil zu Videokamera Reihenhaus

Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes hat ein Eigentümer eines Reihenhauses das Recht, seinen Garten per Videokamera zu überwachen. Die Nachbarn können dies nicht verhindern, zumindest insoweit nicht, wenn nur die Rasenfläche im Fokus der Kamera liegt. So ein Urteil des Bundesgerichtshofes V ZR 265/10.

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Montag, 15. November 2010

Urteil Videoüberwachung Nachbar Grundstück

Normalerweise dürfen auf Privatgrundstücken keine Videokameras zur Überwachung angebracht werden, wenn durch die Kamera Nachbarn oder angrenzende öffentliche Grundstücke miterfasst werden.  Ansonsten besteht die Möglichkeit, dass die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt werden. Das gilt auch bei einem Nachbargrundstück, bei dem der gemeinsame Zugang zum eigenen und zum Nachbargrundstück von den Kameras erfasst werden konnte.
Im vorliegenden Fall hatte eine Sicherheitsfirma 7 Vidoekameras installiert. Die Videokameras hätten jedoch nur durch eine äußerlich wahrnehmbare  technische Veränderung der Anlage das Geschehen auf dem Nachbargrundstück miterfassen können. Von daher durften die Videokamera installiert bleiben.
Urteil Bundesgerichtshof Aktenzeichen: VI ZR 176/09.

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