Donnerstag, 31. März 2011

Ausbildung zum Mediator

Was ist ein Mediator?
Ein Mediator ist ein Streitschlichter. Mediatoren kommen in vielen Streitfällen zum Einsatz. Sei es, beim Streit zwischen den Nachbarn, sei es bei Streitigkeiten unter Kollegen, sei es bei Differenzen in der Ehe, in der Familie und Verwandtschaft, sei es bei Streit mit Handwerkern, Dienstleistern, und vielen Uneinigkeiten mehr.
Mediator leitet sich von dem lateinischen Wort "medius" ab. Medius bedeutet Mitte. Ein Mediator ist unparteiisch. Ein Mediator bemüht sich, die zerstrittenen Parteien an einen gemeinsamen Tisch und eine Einigung zu erzielen, die von den Parteien möglichst selbst in die Wege geleitet wird.
Mediator ist eine ungeschützte Berufsbezeichnung. Das heißt, es darf sich im Prinzip jeder Streitschlichter Mediator nennen.
Es gibt jedoch Ausbildungen zum geprüften Mediator. Mit dieser Mediator Ausbildung hat man die Möglichkeit in Unternehmen und Firmen-meistens auf freiberuflicher Basis-zu arbeiten.
Mediatoren sind recht gefragt.
Eine Ausbildung dauert ca. 200 Unterrichtsstunden und findet an Wochenenden oder am Abend statt. Eine anerkannte Ausbildung als Mediator beinhaltet vier dokumentierte Mediationen, eine Inter-oder Supervision und ein Kolloquim.
Ausbildung zum Mediator bieten an, die DGM-Deutsche Gesellschaft für Meditation, die BAFM-die Bundesarbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation,
BMWA-der Bundesverband Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt und Fairaend-www.fairaend.de.

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Urteil-Fußball schauen während der Arbeitszeit

Ist Fußball schauen während der Arbeitszeit erlaubt? Es kommt darauf an. Während der Weltmeisterschaft spielt der Fußball eine so große Rolle in der Gesellschaft, sodass von einem sozialadäquaten Verhalten eines Arbeitnehmers ausgegangen werden kann.
So ein Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt mit dem
Aktenzeichen: 7 Ca4868/10.
Im vorliegenden Fall ging es um einen Angestellten, der im Verkaufsraum des Unternehmens einen Fernseher aufgestellt hatte und ein Vorrundenspiel der Fußball-Weltmeisterschaft geguckt hatte.
Als die Vorgesetzten dies erfuhren, kündigten sie dem Angestellten fristlos. "Er werde nicht dafür bezahlt, während der Arbeitszeit seiner privaten Leidenschaft, dem Fußball nachzugehen."
Der Mann klagte vor dem Arbeitsgericht Frankfurt. Die Richter des AG Frankfurts gaben ihm recht mit folgender Begründung:
"Während der Weltmeisterschaft spielt der Fußball eine so große Rolle in der Gesellschaft, sodass von einem sozialadäquaten Verhalten eines Arbeitnehmers ausgegangen werden kann. Dem Mann hätte zumindest vor der Kündigung eine Abmahnung vorliegen müssen."

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Kostenlose Beratung für Führungskräfte

für Führungskräfte gibt es jetzt auch im Internet. Zum Beispiel zum Thema, "Wie motiviere ich meine Mitarbeiter dazu, ungeliebte Arbeitsaufgaben zu übernehmen". Im Internet gibt es ein Portal, welches von Detlev Wiener (promovierter Trainer und Personalentwickler) in Zusammenarbeit mit der IHK Köln gegründet wurde.
Das Portal nennt sich www.leadershipfaq.de.
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Dienstag, 22. März 2011

Kostenlose Warenproben

Naturkosmetik ist etwas Feines, ohne künstliche Zusatzstoffe und Chemie eine Wohltat für die Haut. Um zu testen, ob die Naturkosmetik Ihrer Haut gut tut, können Sie hier eine kostenloses Probepaket anfordern.
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Samstag, 12. März 2011

Dienstag, 1. März 2011

Sparen und Verbrauchertips: Digitales Hörgerät von der Krankenkasse

Sparen und Verbrauchertips: Digitales Hörgerät von der Krankenkasse: "Urteil-BSG-Bundessozialgericht Sollte eine medizinische Indikation für ein digitales Hörgerät vorhanden sein, so muß die Krankenkasse die Ko..."

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Sparen und Verbrauchertips: Kung Fu soll gegen Kopfschmerzen helfen: "Forscher des Universitätsklinikum Münster untersuchten für eine Studie über 100 Sportler, die eine fernöstliche Kampfsportart betreiben. Die..."

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Sparen und Verbrauchertips: Gratis Winterkataloge

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Wann werden Verzugszinsen fällig?

Verzugszinsen dürfen nicht nur bei Gewerbetreibenden und Firmen berechnet werden, sondern, was viele Menschen nicht wissen, auch bei Privatpersonen.
Voraussetzung für das Berechnen von Verzugszinsen ist der Verzug einer ausstehenden Zahlung.
Die gesetzliche Höhe der Verzugszinsen für Privatleute liegt laut § 288 des BGB bei 5 Prozent. Für Geschäftsleute und Firmen beträgt der Verzugszins 8 Prozent. Dazu kommt der sogenannte Basiszins in Höhe von derzeit 0,12 Prozent, der von der Europäischen Zentralbank errechnet wird. Der Basiszins wird zwei mal jährlich, zum 01. Juli und zum 01. Januar neu errechnet.
Die Höhe der Verzugszinsen für Privatleute liegt zur Zeit bei 5,12 Prozent.
Die Höhe der Verzugszinsen für Geschäftsleute liegt zur Zeit bei 8,12 Prozent.
Wann dürfen Verzugszinsen berechnet werden?

Gerät ein Verbraucher mit der Zahlung in Verzug, muß er erst angemahnt werden. Mit dem Zeitpunkt der Mahnung dürfen Verzugszinsen in Rechnung gestellt werden. Die meisten Firmen schicken jedoch erst eine Mahnung und weisen in dieser ersten Mahnung daraufhin, dass bei weiterer Nichtbezahlung ab einem bestimmten Zeitpunkt eine Verzugsgebühr fällig wird.
Einige Ausnahmen bestätigen die Regel:
Wird in einer Rechnung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Nichteinhaltung des gesetzlichen Zahlungstermins von 30 Tagen Verzugszinsen fällig werden, dann können direkt in der ersten Mahnung Verzugszinsen berechnet werden.
Ist eine Zahlungsfrist von etwa 14 Tagen angegeben, muß der Rechnungssteller den Verbraucher erst mahnen, bevor Verzugszinsen berechnet werden können.

Bei regelmäßigen festen Zahlungsterminen ist automatisch (ohne Mahnung) ein Zahlungsverzug da, sobald der Zahlungstermin überschritten ist.
Beispielsweise bei der Mietzahlung, die bis zum dritten Werktag des nächsten Monats gezahlt werden muß. Es sei denn, im Mietvertrag ist ein individueller Zahlungstermin benannt. Dann gilt der im Mietvertrag genannte Termin zur Mietzahlung.
Bei Geschäftsleuten und Firmen ist es so, dass diese auch ohne explizite Mahnung oder einem Hinweis auf der Rechnung in Verzug geraten.

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