Montag, 22. August 2011

Schönheits OP- wann zahlt Kasse

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen in bestimmten Fällen notwendige Schönheitsoperationen. Die Voraussetzung für die Kostenübernahme der Kosmetik Operationen müssen im medizinisch notwendigen Bereich liegen.
So zahlen die gesetzlichen Krankenkassen zum Beispiel Operationen, wenn eine Frau übergroße Brüste hat und diese etwa Rückenprobleme verursachen.
Die Kosten einer Nasenkorrektur werden übernommen, wenn durch eine Nasenfehlstellung die Atmung beeinträchtigt ist.
Die Kassen zahlen auch dann, wenn Kinder zum Beispiel unter abstehenden Ohren Hänseleien ausgesetzt sind.
Auch die anfallenden Kosten nach einem Unfall oder einer Krebskrankheit für eine Wiederherstellung werden in der Regel von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.
Für eine Antrag einer Kostenübernahme für eine sogenannte kosmetische Operationen muß ein medizinisches Gutachten vom Medizinischen Dienst der jeweiligen Krankenkasse erstellt werden.
Sollte die Kostenübernahme abgelehnt werden, ist die Möglichkeit des Widerspruchs gegeben.

Bei medizinisch nicht notwendigen Operationen ist die Krankenkasse seit der Gesundheitsreform 2007 verpflichtet, den Patienten an den Folgekosten in angemessener Höhe zu beteiligen. Dabei wird die Zahlungsfähigkeit des Patienten mit berücksichtigt.
Zu den sogenannten nicht zwingenden Eingriffen zählen unter anderem Operationen wie Tätowierungen und Piercings.
Die Kassen zahlen zunächst die Behandlungen, um den "Schaden zu beheben" und fordern dann ca. 50 Prozent der Behandlungs-und Nebenkosten vom Patienten zurück. Hierbei hat jede Krankenkasse ihre eigene und individuelle Vorgehensweise.
Wer eine sogenannte Schönheits OP vorhat, egal aus welchen Gründen, sollte sich in jedem Fall erst bei seiner Krankenkasse über die Kassenleistung erkundigen.
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