Dienstag, 17. Mai 2011

Urteil zu Unfallgefahr auf nassem Laub

Wer auf nassem Laub ausrutscht und sich verletzt, stellt sich oft die Frage, und wer haftet jetzt dafür?
Die Gesetzeslage besagt, dass entweder die Anwohner oder die Gemeinde für das Entfernen des Laubes zuständig sind. Allerdings muß man zu bestimmten Jahreszeiten wie im Herbst einfach damit rechnen, dass sich auf den Straßen
nasses Laub befindet und dadurch Rutschgefahr besteht.
Demzufolge sollte man zu diesen Jahreszeiten besonders vorsichtig auf den Straßen unterwegs sein.
Ein Urteil des Landgerichtes Coburg besagt, dass die Wege im Herbst nicht
ständig laubfrei sein müssen. In dieser Jahreszeit sei nun einmal mit erhöhter Rutschgefahr zu rechnen.
Bei einem Sturz besteht daher nicht zwingend Anspruch auf Schadensersatz. Daher ist es besten, wenn man mit festem Schuhwerk und Vorsicht während der Zeit des "nassen Laubes" unterwegs ist.
Urteil Landgericht Coburg AZ 14 O742/07.
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