Freitag, 29. Oktober 2010

Urteil Raucherwohnung

Laut einem Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) kann ein Raucher, der eklatant in seiner Mietwohnung geraucht hat, eine Schadensersatzpflicht bei besonders starken Verunreinigungen durch das Rauchen, haben.

Dies gelte dann, "wenn durch das Rauchen eine Verschlechterung der Wohnung verursacht werde, die sich nicht mehr durch Schönheitsreparaturen beseitigen lasse". Zu den Schönheitsreparaturen gehören Tapezieren, Streichen und Kalken von Wänden und Decken. Außerdem das Streichen von Fußböden, Heizkörper, von Innentüren, Außentüren und der Fenster von außen und innen.
Gerichtsurteil Bundesgerichtshof Aktenzeichen VIII ZR 37/07.

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