Dienstag, 5. Oktober 2010

Urteil Kündigung Arbeitnehmer

Laut einem Urteil des Mainzer Landgerichtes, mit dem Aktenzeichen 10Sa 209/08 darf einem Arbeitnehmer bei kleinen Verfehlungen auch in Kleinbetrieben nicht ohne Abmahnung gekündigt werden.
Kleinbetriebe unterliegen in der Regel nicht dem Kündigungsschutzgesetz.
Nichtsdestotrotz muß ein Arbeitnehmer erst abgemahnt werden, bevor die Kündigung ausgesprochen wird.
Im vorliegenden Fall gaben die Richter der Arbeitnehmerin recht, die gegen die Kündigung klagte. Sie mußte wieder eingestellt werden.


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